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	<title>Vergaberecht Archive - NW IHK</title>
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		<title>Herbst der Bürokratie: Entlastung Fehlanzeige</title>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Nov 2024 10:55:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vergaberechtsreform: Noch ist ein Gesetz nicht in Sicht. Aber der jetzt vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung verfehlt die Ziele Entbürokratisierung und Vereinfachung. Von Sabine Hillmer Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) keinen wirklichen Willen zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen rund um den Vergabeprozess. Der Ende September veröffentlichte  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vergaberechtsreform: Noch ist ein Gesetz nicht in Sicht. Aber der jetzt vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung verfehlt die Ziele Entbürokratisierung und Vereinfachung.</strong></p>
<p><em><strong>Von Sabine Hillmer</strong></em></p>
<p>Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) keinen wirklichen Willen zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen rund um den Vergabeprozess. Der Ende September veröffentlichte Entwurf enthält rund 200 Regelvorschläge und die zwingende Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und sozialen Ziele im Vergaberecht.</p>
<p>Nachdem im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu beschleunigen und zu digitalisieren bei gleichzeitiger wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und innovativ Ausrichtung, sind im Jahr 2023 im Rahmen eines vorgelagerten Konsultationsprozesses 450 Stellungnahmen eingegangen.</p>
<p>Im aktuellen Referentenentwurf passen jedoch die Ziele Vereinfachung und Beschleunigung nicht zusammen mit den vielen Detailvorgaben zur Nachhaltigkeit, die Ausschreibungen noch komplexer sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber machen. Zum kommt der Großteil der Vereinfachungsmaßnahmen, so weit sie vorgesehen sind, der Auftraggeberseite zugute. Chefjustiziar der DIHK, Professor Dr. Stephan Wernicke, meint dazu: „Das Vergaberecht dient mittlerweile primär als Mittel zur Steuerung staatlichen Handelns – indirekt der Lenkung der Unternehmen – und nur noch sekundär der wirtschaftlichen Beschaffung.“</p>
<p>Die Anhebung von sogenannten Schwellenwerten, ab denen Aufträge direkt vergeben werden dürfen, trägt auch nicht zur Vereinfachung bei. Sicherlich beurteilen Unternehmen, die bei Auftraggebern bekannt sind und zu nicht öffentlichen Vergaben herangezogen werden, eine Anhebung positiv, aber insgesamt gesehen werden so dem Markt Aufträge entzogen und der Zugang für andere Marktteilnehmer schwierig, wenn sie nicht einmal mehr von Vergaben erfahren.</p>
<p>Positiv hinsichtlich Vereinfachung sind die Regelungen zur Nachweisführung mit der Stärkung der Eigenerklärung und insbesondere die Rechtsicherheit bei Vergaben in Krisenzeiten. Maßnahmen zur Digitalisierung, zum Beispiel, dass Nachprüfungsverfahren weitestmöglich digitalisiert und Anträge künftig per E-Mail eingereicht werden können, sind ebenso ein Fortschritt, wie es eine Rechtsgrundlage für eine zentrale Bekanntmachungsplattform geben soll. Die Einlassungen hinsichtlich verbesserter Bedingungen für Start-ups und für innovative Lösungen weisen in die richtige Richtung, sind aber nicht ausgereift.</p>
<p>Da die Frist zur Stellungnahme für die Verbände sehr kurz war, behält sich die DIHK weitere Einlassungen im Verfahren vor. Wann mit einem Gesetz zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Weitere Aspekte, Impulse oder Anregungen werden von Unternehmen entgegengenommen. Die zugrundeliegenden Dokumente sind sehr umfänglich und zu finden unter:</p>
<ul>
<li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20241009-vergabetransformationspaket.html">BMWK: Referentenentwürfe zur Reform des Vergaberechts</a></li>
<li><a href="https://www.dihk.de/resource/blob/123756/094081a6a0bcc739db6f256325053578/recht-dihk-stellungnahme-vergabetransformationspaket-data.pdf">DIHK: Stellungnahme zum Vergabetransformationspaket</a></li>
</ul>
<p>Kontakt: IHK Hannover, Sabine Hillmer, Tel. 0511 3107-272, sabine.hillmer@hannover.ihk.de</p>
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		<title>Vergaberecht: Nur eine Chance bei Nachforderung von Unterlagen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Nov 2022 13:22:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht/Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Nach einem Urteil der Vergabekammer des Bundes darf ein Bieter nur dann fehlende Nachweise oder Unterlagen nachreichen, wenn der Auftraggeber ihn hierzu aufgefordert hat. Wurden bereits einmal nachgeforderte Referenzen vom Auftraggeber inhaltlich geprüft und für unzureichend erachtet, darf er den Bieter kein weiteres Mal auffordern, Referenzen nachzureichen. Eine Nachforderung im Rahmen der Eignung ist nur  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2022/11/vergabe-nachforderung/">Vergaberecht: Nur eine Chance bei Nachforderung von Unterlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<span style="font-size: 12.0pt; font-family: 'Univers',sans-serif; font-weight: normal; font-style: normal;">Nach einem Urteil der Vergabekammer des Bundes darf ein Bieter nur dann fehlende Nachweise oder Unterlagen nachreichen, wenn der Auftraggeber ihn hierzu aufgefordert hat. Wurden bereits einmal nachgeforderte Referenzen vom Auftraggeber inhaltlich geprüft und für unzureichend erachtet, darf er den Bieter kein weiteres Mal auffordern, Referenzen nachzureichen. Eine Nachforderung im Rahmen der Eignung ist nur bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften (Formalien-)Angaben möglich. Eine Korrektur des Inhalts ist unzulässig. </span></p>
<p><span style="font-size: 12.0pt; font-family: 'Univers',sans-serif; font-weight: normal; font-style: normal;">Der Fall: Ein Auftraggeber forderte in einem europaweiten offenen Verfahren mindesten drei vergleichbare Referenzen. Ein Bieter fügte seinem Angebot keine Referenzen bei. </span><span style="font-size: 12.0pt; font-family: 'Univers',sans-serif; font-weight: normal; font-style: normal;">Daraufhin forderte der Auftraggeber die fehlenden Referenzen nach, worauf der betreffende Bieter sodann neun Referenzen einreichte. Von diesen erfüllte nur eine die gewünschten Anforderungen. Das wurde dem Bieter mitgeteilt, worauf der dann unaufgefordert noch innerhalb der ursprünglich gesetzten Frist sechs weitere Referenzen einsandte. Sie erfüllten alle die geforderten Mindestanforderungen. </span></p>
<p><span style="font-size: 12.0pt; font-family: 'Univers',sans-serif; font-weight: normal; font-style: normal;">Der Auftraggeber schloss den Bieter vom Verfahren mit der Begründung aus, dass er die weiteren eingereichten Referenzen nicht berücksichtigen dürfe. Der Nachprüfungsantrag des Bieters gegen diese Entscheidung hatte keinen Erfolg.</span></p>
<p><span style="font-size: 12.0pt; font-family: 'Univers',sans-serif; font-weight: normal; font-style: normal;">Der Nachforderungsvorgang ist durch die zunächst nachgereichten neun weiteren Referenzen abgeschlossen gewesen. Der Bieter war nicht berechtigt, unaufgefordert weitere Referenzen nachzureichen – unabhängig davon, ob dies noch in der ursprünglich gesetzten Frist erfolgte. </span></p>
<p><span style="font-size: 12.0pt; font-family: 'Univers',sans-serif; font-weight: normal; font-style: normal;">Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein Auftraggeber verpflichtet ist, Unterlagen nachzufordern und dies unterlässt. Vorliegende Sachverhaltskonstellation ist jedoch eine andere: Eine Berücksichtigung der sechs weiteren eingereichten Referenzen hätte zu einer vergaberechtlich unzulässigen inhaltlichen Nachbesserung, sprich Nachverhandlung, des Angebots geführt.</span></p>
<p><span style="font-size: 12.0pt; font-family: 'Univers',sans-serif; font-weight: normal; font-style: normal;">Weitere Hinweise dazu unter https://dejure.org/<br />
unter dem Aktenzeichen: VK Bund, Beschluss vom 11. März 2022 (AZ: VK 1-23/22) </span>[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]</p>
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