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	<title>Pandemie Archive - NW IHK</title>
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		<title>Die Freitags-Kolumne: War&#8217;s das?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 2023 13:10:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[IHK]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>So sehnlich, wie dieser Tag erwartet wurde, kommt er dann doch fast unspektakulär daher: In Niedersachsen muss man sich ab Februar bei einer Corona-Infektion nicht mehr verpflichtend isolieren. Und im öffentlichen Nahverkehr könnten schon kurz danach die Masken fallen. Okay, noch gelten die Regeln ein paar Tage. Und dann ist weiterhin Eigenverantwortung gefragt. Aber das  [...]</p>
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<p>So sehnlich, wie dieser Tag erwartet wurde, kommt er dann doch fast unspektakulär daher: In Niedersachsen muss man sich ab Februar bei einer Corona-Infektion nicht mehr verpflichtend isolieren. Und im öffentlichen Nahverkehr könnten schon kurz danach die Masken fallen. Okay, noch gelten die Regeln ein paar Tage. Und dann ist weiterhin Eigenverantwortung gefragt. Aber das Ende der Pandemie ist da. Aller Voraussicht nach jedenfalls. Dafür sind die Entscheidung dieser Woche das Signal, und dafür lohnt es sich, einen Augenblick innezuhalten und sich schlichtweg zu freuen. Natürlich hat sich die Coronalage schon in den vergangenen Monaten entspannt, und inzwischen überschattet der Krieg alles andere. Aber trotzdem.</p>
<p>Erinnern Sie sich noch an die ersten Meldungen? Als Ende 2019 von einer neuartigen Lungenkrankheit berichtet wurde, die in China erstmals auftrat. Wird uns nicht betreffen, sagten manche. Was dann kam, lässt sich im Schnelldurchlauf beschreiben wie die Billy Joels <a href="https://www.songtexte.com/songtext/billy-joel/we-didnt-start-the-fire-23d6302f.html">„We-didn’t-start-the-Fire“-Geschichtslektion</a>: Corona, Covid: Pandemie. Fledermäuse? Händewaschen statt Händeschütteln. Standheizung, Spreader-Events: Aprés Ski, Karneval, Fußball. Italien-Drama und New York auch. Distancing, Inzidenz, RKI, Lockdown. Konjunktur down. Geisterspiele. Zu Hause bleiben. Zusammen auf Balkons singen. Drosten-Podcast hören. Alltagsmaskennähanleitung, Effeffpezwei. Wieder Lockdown? Impfstoff, endlich. Aber erstmal zuwenig. Impfpflicht? Impfzentren. Delta und Omikron. XBB.1.5. Noch ein Jahr. Und noch eins. Aber jetzt: Endemie. Steht wohl irgendwie für Ende Pandemie&#8230; Endlich. (pm)</p>
</div>
<p><strong>Ursprünglich als Wirtschaftspolitisches Streiflicht, später in einer eigenen Rubrik „Streiflichter“: Glossen begleiten die Niedersächsische Wirtschaft von Anfang an und hatten schon in Vorgänger-Publikationen ihren Platz. An dieser Stelle finden Sie jeden Freitag eine Glosse in dieser Tradition.</strong></p>
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		<title>Conti-Studie: Pandemie verstärkt Wunsch nach Urlaub auf vier Rädern</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2022/06/continental-mobilitaetsstudie-2022/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[doermer.b]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jun 2022 13:23:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die aktuelle Mobilitätsstudie 2022 von Continental zeigt: Die Menschen wollen auch in ihrem Urlaub und in ihrer Freizeit sicher, komfortabel und nachhaltig unterwegs sein. Und: Während der Pandemie hat das eigene Auto als Teil des individuellen Lebensraums und als persönlicher Rückzugsort stark an Bedeutung gewonnen. Die Studie mit den vollständigen Ergebnissen aus allen sechs Teilnehmerländern  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h6>Die aktuelle Mobilitätsstudie 2022 von <a href="http://www.continental.de">Continental</a> zeigt: Die Menschen wollen auch in ihrem Urlaub und in ihrer Freizeit sicher, komfortabel und nachhaltig unterwegs sein. Und: Während der Pandemie hat das eigene Auto als Teil des individuellen Lebensraums und als persönlicher Rückzugsort stark an Bedeutung gewonnen. Die Studie mit den vollständigen Ergebnissen aus allen sechs Teilnehmerländern soll Ende Juni veröffentlicht werden.</h6>
<p>Das Auto gewinnt durch die Pandemie weiter an Bedeutung und ist für viele Menschen fester Bestandteil des eigenen Reise- und Freizeitverhaltens. Das ist eines der Kernergebnisse der repräsentativen Mobilitätsstudie 2022, die das Marktforschungsunternehmen infas im Auftrag des hannoverschen Automobilzulieferers Continental weltweit durchgeführt hat. Dafür wurden unter anderem in Deutschland 1000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Alter zwischen 18 und 70 Jahren im Mai 2022 zu ihren individuellen Mobilitätsbedürfnissen befragt. Demnach definiert eine Mehrheit der Menschen in Deutschland das Auto als wesentlichen Teil ihrer Mobilität und ihres individuellen Lebensraums. 54 Prozent der im Rahmen der Studie Befragten sehen das eigene Auto als persönlichen Rückzugsort an. Über die Hälfte (53 Prozent) nutzt für Urlaubsreisen ein Auto beziehungsweise ein Camping- oder Wohnmobil. Auch vor dem Hintergrund von langen Warte- und Abfertigungszeiten an Flughäfen und ausfallenden oder teilweise stark überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln sind für 61 Prozent der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer aus Deutschland der Komfort und die Sicherheit des Autos während der Urlaubsreise wichtiger geworden.</p>
<p>Die jeweils weit überwiegende Mehrheit (84 beziehungsweise 60 Prozent) derjenigen, die in der Befragung angaben, während der Pandemie unterwegs gewesen zu sein, will auch nach deren Ende das Auto beziehungsweise das Camping- oder Wohnmobil unverändert oder sogar häufiger nutzen.</p>
<p>Ein Trend, der sich insgesamt in der Studie abzeichnet: Die Menschen möchten, dass das automobile Fahren sicherer, komfortabler, aber auch nachhaltiger wird – und gleichzeitig zu ihrem individuellen Lebensstil passt. Mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (55 Prozent) hat das Auto seit Beginn der Pandemie häufiger für Fahrten benutzt als zuvor.</p>
<p>Für die aktuelle Studie befragte Continental mit infas 6000 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland, Frankreich, Norwegen, den USA, Japan und China im Mai 2022 zu ihren individuellen Mobilitätsbedürfnissen sowohl im Alltag als auch in Bezug auf Reise und Freizeit. In den einzelnen Ländern ist die jeweilige Stichprobe bevölkerungsrepräsentativ, für China repräsentativ für die urbane Bevölkerung. Ziel der Conti-Studie, die nunmehr in der siebten Auflage erscheint, ist, eine international vergleichbare Übersicht zu den Einstellungen der Menschen gegenüber aktuellen und zukünftigen Entwicklungen in der Mobilität und ihrem individuellen Nutzungsverhalten zu erhalten.</p>
<p>Das Spektrum der Themenfelder, die in den Fragen der diesjährigen Mobilitätsstudie erfasst wurden, umfasst die generellen Mobilitätsbedarfe, die Einstellungen gegenüber Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere zur Elektromobilität, sowie ökonomische und technologische Entwicklungen rund um das Auto. Ein besonderer Fokus der Studie lag vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auf der Rolle des Autos als möglicher Schutzraum und Rückzugsort in Zusammenhang mit Reisen und Urlaub.</p>
<p>Die Veröffentlichung der aktuellen Mobilitätsstudie mit den vollständigen Ergebnissen aus allen sechs Teilnehmerländern plant Continental für Ende Juni 2022.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.hannover.ihk.de/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-a-z/top-ausbildung-das-ihk-qualitaetssiegel-fuer-ausbildungsbetriebe-5370596">Weitere Informationen zum IHK-Qualitätssiegel TOP Ausbildung</a></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
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		<title>Wirtschaftsminister prämiert Handelsengagement in der Pandemie</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2021/10/engagement-handel-praemiert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Oct 2021 12:34:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Im Fokus]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Althusmann]]></category>
		<category><![CDATA[Auszeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[Bielfeldt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ideen, Engagement und Durchhaltevermögen im Handel und in den Innenstädten während der Corona-Krise: Dafür zeichnete jetzt Wirtschaftsminister Bernd Althusmann zwölf Projekte aus. Drei von ihnen stammen aus dem Bereich der IHK Hannover.   Der landesweite Wettbewerb „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ wurde zum vierten Mal ausgeschrieben, fand aber in der Pandemie unter komplett anderen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2021/10/engagement-handel-praemiert/">Wirtschaftsminister prämiert Handelsengagement in der Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h6><strong>Ideen, </strong><strong>Engagement und Durchhaltevermögen im Handel und in den Innenstädten während der Corona-Krise: Dafür zeichnete jetzt Wirtschaftsminister Bernd Althusmann zwölf Projekte aus. Drei von ihnen stammen aus dem Bereich der IHK Hannover.</strong></h6>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der landesweite Wettbewerb „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ wurde zum vierten Mal ausgeschrieben, fand aber in der Pandemie unter komplett anderen Vorzeichen statt, wie Mark Alexander krack als Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Niedersachsen-Bremen betonte. Hinter dem Wettbewerb stehen außerdem das Wirtschaftsministerium, der Genossenschaftsverband Weser-Ems, Nordenham Marketing und Touristik e.V. sowie die IHK Niedersachsen (IHKN). Insgesamt wurden 41 Bewerbungen eingereicht.</p>
<p>Die zwölf ausgewählten Projekte erhielten jeweils 3000 Euro. Aus dem Bereich der IHK Hannover:</p>
<h6><strong>Fashion born in Hannover PopUp Store: kreHtiv Netzwerk Hannover e.V.</strong></h6>
<p>Fashion born in Hannover steht für regionale, nachhaltige und qualitativ hochwertige Mode aus der Region Hannover. Ziel des Projektes ist die Vernetzung, Qualifizierung und Sichtbarmachung der regionalen Modeschaffenden und ihrer Produkte in sogenannten „Pop-up-Formaten“. Dafür wurde während der Pandemie unter anderem Leerstand in der Landeshauptstadt zwischengenutzt, aber auch Flächen in bestehenden Geschäften als Aktionsflächen bespielt. Das kreHtiv Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Kommunikationsagenturen und kreativen Unternehmen im Raum Hannover.</p>
<h6><strong>#wirsindweyhe#gemeinsamstark: Weyher Gewerbering e.V. </strong></h6>
<p>Während der Pandemie hat der Verein eine Fotoaktion durchgeführt, an der sich alle Mitgliedsbetriebe beteiligen konnten. Fotos der Einzelhändler, Gastronomen etc. wurden sodann auf den Social-Media-Kanälen des Vereins hochgeladen mit Hinweis auf Erreichbarkeit oder Liefermöglichkeiten. Dadurch haben sich auch einige Unternehmen erstmalig mit Social Media beschäftigt und Accounts eingerichtet, die sie inzwischen erfolgreich als Marketing- und Vertriebskanal nutzen.</p>
<h6><strong>Kleines Fest in der Langen Straße: Werbering/Stadtmarketing für Hess. Oldendorf </strong></h6>
<p>Die Hauptverkehrsstraße in dem Ort Hessisch Oldendorf wurde auch in Coronazeiten einmal im Monat von 16 bis 19 Uhr für Autos gesperrt. Unter bestimmten Mottos wurden coronakonforme Veranstaltungen angeboten, zum Beispiel ein Grillfest („H.O. grillt“), oder eine Pflanzaktion („H.O. blüht auf“). Ziel ist es, die Besucher nach den coronabedingten Schließungen wieder in die Innenstadt und in die Geschäfte zu locken</p>
<p><strong> </strong>Außerdem wurden ausgezeichnet</p>
<ul>
<li>die<strong> Sonntagsperlen </strong>als digitales Stadtmagazin, das schon vor Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Politik mittels Veranstaltungen und Diskussionsrunden verzahnte, in der Pandemie dann aber auf Streaming-Angebot auswich</li>
<li><strong>Erst der Wein, dann das Buch </strong>der Nordenhamer Buchhandlung Bestenbostel, zu deren virtuellen Angeboten während während auch per Streaming begleitete Weinverkostungen gehörte.</li>
<li><strong>Lockdown – Katastrophe – Chance? </strong>der Wohncenter Nordenham GmbH, das als Möbelhaus neben Kundenbetreuung per Telefon, Video oder Mail auch einen Möbel-Drive-Inn gehörte, bei dem wobei nach einer telefonischen Vorauswahl Möbel auf den Parkplatz gestellt wurden.</li>
<li><strong>Instagram-Serie #mylocals_BS </strong>der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, bei der im Frühjahr 2021 konnten Kundinnen und Kunden auf Instagram live in die Geschäfte der Braunschweiger Innenstadt blicken konnten</li>
<li><strong>Die Gelbe Leiter</strong>, Lüneburg – tatsächlich eine gelbe Holzleiter in der Lüneburger Innenstadt aufgestellt, die als Kunstdenkmal ein Zeichen setzen und Optimismus in der innerstädtischen Wirtschaft verbreiten soll, ergänzt um einen „Gelben Stuhl“ und „Gelbe Vorhänge“ in den sich solidarisierenden Geschäften.</li>
<li><strong>Gemeinsam gegen Corona </strong>vom Blumenhaus Antje Bruns in Nordenham, das gleich mit einer Vielzahl von Maßnahmen für die Kunden erreichbar blieb, etwa über einen Onlineshop, einen kostenlosen Lieferservice oder lokale Kooperationen mit einem Lebensmittelgeschäft.</li>
<li><strong>„Damme liebt Dich“ </strong>in Verbindung mit der Aktion<strong> „Schaufenster Damme“ </strong>als Marketing-Kampagne des Handels- und Gewerbevereins Damme e.V., bei der die Themen Online-Sichtbarkeit und lokale Kundenbindung in den Fokus gerückt wurden: Bestellmöglichkeit von Waren in Schaufenstern ebenso wie eine Online-Plattform zur Stärkung des „Wir -Gefühls&#8220;.</li>
<li><strong>Tante Emma 2.0 </strong>als ein Zusammenschluss von kleinen Oldenburger Läden, Cafés und Kneipen, die sich zusammengetan haben, um unter Oldenburgern Bürgerinnen und Bürgern das Bewusstsein für die vorhandene Struktur zu stärken und um zu zeigen, dass die Geschäfte vor Ort ein Teil des Stadtbildes.</li>
<li><strong>Kurvenhaven-TV – Die Plus-Size-Fashionshow, </strong>angeboten vom Wilhelmshavener Plus-Size-Modegeschäft Kurvenhaven, das sozusagen in die Pandemie gegründet wurde, noch keinen Kundenstamm hatte und deshalb begann, Modeschauen live bei Facebook zu senden.</li>
</ul>
<p>Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann sagte bei der Preisverleihung, er sei stolz auf die zahlreichen Bewerbungen von Einzelhandelsunternehmen, Standortgemeinschaften und Genossenschaftsmodellen. Maike Bielfeldt, IHKN-Hauptgeschäftsführerin und Gastgeberin der Veranstaltung im Plenarsaal der IHK Hannover: „Viele Maßnahmen, die unsere Handelsbetriebe und Standortgemeinschaften zu Beginn der Pandemie aufgebaut haben, um kurzfristig zu bestehen, haben sich inzwischen nachhaltig verfestigt. Vor allem die Stichworte ,Digitalisierung# und ,gemeinschaftliches Engagement‘ ziehen sich durch alle Bewerbungen. Aus meiner Sicht zwei maßgebliche Kriterien, um die Attraktivität der stationären Geschäfte und unserer Innenstädte und Ortskerne auch zukünftig zu sichern.“</p>
<p>Mehr auf <a href="http://www.ihk-n.de/gemeinsamaktiv2021">www.ihk-n.de/gemeinsamaktiv2021 </a>sowie <a href="http://www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de/">www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de</a>, demnächst auch Kurzporträts der Siegerprojekte.</p>
<p>Weitere Informationen bei der IHK Stade, Kathrin Wiellowicz, Tel. 04141 524-142, <a href="mailto:kathrin.wiellowicz@ihk.stade.de">kathrin.wiellowicz@ihk.stade.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gefahr durch kurze Laufzeiten von Corona-Krediten</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2021/04/gefahr-kreditlaufzeiten-corona/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[doermer.b]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Apr 2021 09:05:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Featured Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Fremdkapital]]></category>
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		<category><![CDATA[Kurzfristige Kreditlaufzeiten]]></category>
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		<category><![CDATA[Oliver Schramm]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kurzfristige Kreditlaufzeiten von drei bis fünf Jahren können bei Unternehmen zu Problemen führen, wenn es darum geht, Fremdkapital für Investitionen und Wachstum zu beschaffen. Während der Corona-Krise haben sich viele Unternehmen für relativ kurzfristige Kreditlaufzeiten von drei bis fünf Jahren entschieden. Die schnelle Liquidität und nicht der langfristige finanzielle Spielraum stand im Vordergrund. Dies kann  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Kurzfristige Kreditlaufzeiten von drei bis fünf Jahren können bei Unternehmen zu Problemen führen, wenn es darum geht, Fremdkapital für Investitionen und Wachstum zu beschaffen.</h5>
<p>Während der Corona-Krise haben sich viele Unternehmen für relativ kurzfristige Kreditlaufzeiten von drei bis fünf Jahren entschieden. Die schnelle Liquidität und nicht der langfristige finanzielle Spielraum stand im Vordergrund. Dies kann laut Mittelständischer Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) künftig zu Problemen führen, wenn es darum geht, Fremdkapital für Investitionen und Wachstum zu beschaffen.</p>
<p>Zwar waren die staatlichen Zuschüsse zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise hilfreich; darüber hinaus wurden jedoch vielfach auch Kredite notwendig, um die Liquidität und den Fortbestand des Geschäftsbetriebs zu sichern. Die Hausbanken gewährten diese in der Regel schnell und unkompliziert. In der Erwartung, dass die Pandemie in absehbarer Zeit endet, wurden allerdings die Laufzeiten von den sonst üblichen zehn Jahren auf drei bis fünf Jahre verkürzt – mit teilweise verheerenden Folgen für die Kapitaldienstfähigkeit: Als Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, die laufenden Kreditbelastungen aus den erwirtschafteten Erträgen zu bedienen. Bei stark verkürzten Kreditlaufzeiten steigt jedoch auch die jährliche Tilgungsrate entsprechend stark – bei fünf statt zehn Jahren etwa auf das Doppelte. Die Folge: Unternehmen haben ihre Kapitaldienstfähigkeit teilweise bis auf das Äußerste ausgereizt oder sogar überzogen. Zudem sinken durch einen Kredit die Eigenkapitalquote und damit auch die Bonität. Wer später Kapital für wichtige Investitionen oder ansteigenden Auftragsvorfinanzierungsbedarf benötigt, kann dann bei Kreditgebern vor verschlossenen Türen stehen. „Im letzten halben Jahr war das bei 10 bis 15 Prozent der Neuprojektanalysen, die Unternehmen bei uns eingereicht haben, der Fall“, stellt Andreas Schramm, Leiter Beteiligungsmanagement bei der MBG, fest.</p>
<p>Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, kann eine Beteiligung mit Mezzanine-Kapital für neue finanzielle Spielräume sorgen, da es zahlreiche Vorteile von Fremd- und Eigenkapital miteinander verbindet. Bilanziell und wirtschaftlich zählt Mezzanine-Kapital zu den Eigenmitteln und verbessert daher nicht nur die Liquidität, sondern auch die Bonität und damit die Möglichkeit, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen. Die MBG bietet Mezzanine-Kapital mit einer Laufzeit von zehn Jahren. In den ersten fünf Jahren ist das Kapital tilgungsfrei, sodass die Kapitaldienstfähigkeit nur unerheblich zusätzlich belastet wird. Die vertragliche Umsetzung erfolgt auf der Basis von wenigen Unterlagen und Standardverträgen, die nicht notariell beurkundet werden müssen. Dadurch entstehen Kosten- und Zeitvorteile gegenüber anderen Investmentformen. Ebenso müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet. Beste Voraussetzungen, um auch nach der Corona-Krise weiter erfolgreich und finanziell unabhängig zu agieren. „Ich wüsste kein anderes Finanzierungsinstrument, das da greifen könnte“, so Schramm. „Die Kunden können sich zwar mit ihrer Hausbank in Verbindung setzen und um längere Tilgungszeiten bitten; das ist aber schwierig oder die Banken lehnen das häufig ab.“</p>
<p>Die MBG ist seit 1991 ein zuverlässiger, kompetenter Partner für kleine und mittlere Unternehmen, Kreditinstitute und Berater von Unternehmen. Sie investiert in Form von Eigen- und Mezzanine- Kapital und ist an mehr als 350 niedersächsischen Unternehmen beteiligt. Gesellschafter sind sechs Kreditinstitute und ein Wirtschaftsinstitut. Dies gewährleistet, dass nicht Interessen einzelner Kapitalgeber im Vordergrund stehen. Die Geldgeber der MBG erwarten keine Ausschüttungen, die Beteiligungsgewinne werden in neue Projekte reinvestiert und alle Beteiligungen sind langfristig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gründer: Flexibel bleiben und weitermachen</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2021/03/gruenden-aktuell-interview-guido-langemann/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[doermer.b]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2021 15:59:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Featured Startseite]]></category>
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		<category><![CDATA[Titelthema]]></category>
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		<category><![CDATA[Unternehmertum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was war 2020 für ein Jahr für Unternehmensgründerinnen und -gründer? Und wichtiger: Wie wird es in diesem Jahr laufen? Ein Interview mit Guido Langemann, Federführer Wirtschaftsförderung und Gründung der IHK Niedersachsen und Abteilungsleiter Handel und Dienstleistungen der IHK Hannover, sowie Henning Schiel, Gründungsberater bei der IHK Hannover. Würden Sie sich aktuell selbstständig machen? Guido Langemann: Ich habe das  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2021/03/gruenden-aktuell-interview-guido-langemann/">Gründer: Flexibel bleiben und weitermachen</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h5>Was war 2020 für ein Jahr für Unternehmensgründerinnen und -gründer? Und wichtiger: Wie wird es in diesem Jahr laufen? Ein Interview mit <strong>Guido Langemann</strong>, Federführer Wirtschaftsförderung und Gründung der IHK Niedersachsen und Abteilungsleiter Handel und Dienstleistungen der IHK Hannover, sowie <strong>Henning Schiel</strong>, Gründungsberater bei der IHK Hannover.</h5>
<p><strong><br />
Würden Sie sich aktuell selbstständig machen?</strong><br />
<span style="color: #ff6600;"><em>Guido Langemann: </em></span>Ich habe das Gründungs-Gen in mir noch nicht entdeckt. Aber wenn ich es demnächst finden sollte, warum nicht? Auch jetzt gibt es viele Möglichkeiten, wenn man die richtige Idee hat.<br />
<span style="color: #ff6600;"><em>Henning Schiel:</em></span> Die Gründungsberatung ist vermutlich der beste Job, den die IHK zu bieten hat. Ich treffe jeden Tag auf viele spannende Menschen und interessante Vorhaben. Das macht Spaß und das kann gerne auch so bleiben.</p>
<p><strong>Wie stellt sich das vergangene Jahr aus IHK-Sicht in puncto Unternehmensgründung dar? </strong><br />
<span style="color: #ff6600;"><em>Guido Langemann:</em> </span>Im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 hatten wir in vielen Bereichen eine regelrechte Schockstarre. Und die war auch bei den Gründungen zu beobachten. Aber bereits im Sommer war das Geschäft schon fast wieder normal. Dies gilt allerdings nicht für Branchen wie die Gastronomie, den Einzelhandel oder die Freizeitwirtschaft, die derzeit geschlossen bleiben müssen. Hier wird verständlicherweise erst einmal abgewartet, wie sich der Corona-Schlamassel entwickelt.<br />
<span style="color: #ff6600;"><em>Henning Schiel:</em></span> Sorgen bereitet die Unternehmensnachfolge. Diese ist regelmäßig mit hohen Kaufpreisen verbunden. Und dann stellen sich die potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolger natürlich die Frage, ob ein Unternehmen den geforderten Preis auch Wert ist. Da es aber auch Branchen gibt, die von Corona kaum betroffen sind oder davon sogar profitieren, haben wir derzeit auch bei der Unternehmensnachfolge wieder viele Gespräche.</p>
<p><strong>Was wird in diesem Jahr für Gründerinnen und Gründer </strong><br />
<strong>anders sein?</strong><br />
<span style="color: #ff6600;"><em>Guido Langemann:</em></span> Wer sich in diesem Jahr selbstständig macht, muss damit rechnen, dass alles ein wenig länger dauert als normal. Die Behörden sind coronabedingt schwerer zu erreichen und durch die vielfältigen Corona-Hilfen arbeiten die Förderinstitute und Banken schon lange am Limit. Gründer, die ja eigentlich nur eins wollen – nämlich starten –, brauchen also leider viel Geduld.<br />
<span style="color: #ff6600;"><em>Henning Schiel:</em></span> Die Gründungsberatung findet aktuell nur per Telefon oder in Videokonferenzen statt. Aber das ist mittlerweile schon eingeübt und keinerlei Problem mehr. Ansonsten müssen Gründerinnen und Gründer flexibel bleiben; vielleicht ein wenig mehr als sonst. Dabei geht es nicht nur darum, coronagerecht zu agieren. Auch die großen Themen und Trends wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimawandel haben im Grunde auf jedes Geschäftsmodell einen erheblichen Einfluss. Und den gilt es zu beachten.</p>
<p><strong>Dann müssen wir uns keine Sorgen machen, dass uns die Gründerinnen und Gründer ausgehen?</strong><br />
<span style="color: #ff6600;"><em>Guido Langemann: </em></span>Ganz im Gegenteil! Zum einen wird es Gründerinnen und Gründer geben, die in den aktuellen Veränderungen und Verwerfungen eher die Chancen als die Risiken erkennen. Zum anderen erwarten wir leider steigende Arbeitslosenzahlen. Und dann bekommen wir stets viele Anfragen von Menschen, die die Selbstständigkeit bislang gar nicht so im Sinn hatten und die mangels Alternative ein Unternehmen eröffnen wollen. Außerdem beraten wir derzeit sehr viele Menschen, die ihre Idee mal im Nebenerwerb testen möchten.</p>
<p><strong>Mal abgesehen von der Corona-Krise: Was raten Sie Unternehmerinnen und Unternehmern, die mit ihrem ersten Gründungsprojekt keinen Erfolg hatten?</strong><br />
<em><span style="color: #ff6600;">Henning Schiel:</span> </em>Scheitern ist und bleibt Mist. Aber wenn man ein erstes Vorhaben ohne größere finanzielle Verluste beenden konnte, bleiben jede Menge Erfahrungen. Nicht alle davon hätte man gebraucht – aber sie helfen natürlich dabei, einen Fehler nicht ein zweites Mal zu machen. Und dann sind die Erfolgsaussichten bei neuen Projekten natürlich gleich viel größer. Mein Rat lautet also: Weitermachen und sich beraten lassen.</p>
<p><strong>Was müsste aus Ihrer Sicht von der Politik geändert werden, um Unternehmensgründungen in Deutschland leichter zu machen?<br />
</strong> <span style="color: #ff6600;"><em>Guido Langemann: </em></span>Die Rahmenbedingungen für Gründungen sind in Deutschland besser als ihr Ruf. Die Infrastruktur ist ordentlich, die Förderprogramme sind vielfältig und die Bürokratie ist zwar lästig, aber keine unüberwindliche Hürde. Änderungsbedarf sehen wir aber sehr wohl. Vor allem fordern wir, dass die Themen Unternehmertum und Wirtschaft in Schulen und Universitäten präsenter werden. Die Selbstständigkeit sollte vor allem bei unserem Nachwuchs raus aus der Exoten-Nische.</p>
<p>Die Fragen stellte Barbara Dörmer.</p>
<p>Welche Fragestellungen angehende Unternehmerinnen und Unternehmen zu ihrem Gründungsvorhaben klären sollten, zeigt die IHK vom 8. bis 12. März bei ihrer <a href="http://www.hannover.ihk.de/gruendungswoche">digitalen Gründungswoche</a>.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2021/03/gruenden-aktuell-interview-guido-langemann/">Gründer: Flexibel bleiben und weitermachen</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Gründen in Zeiten der Pandemie</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2021/03/gruenden-in-zeiten-der-pandemie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[doermer.b]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2021 15:34:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Jahresende hat sich die Stimmungslage bei den Selbstständigen verschlechtert. Aber auch in der Corona-Krise gibt es in vielen Bereichen gute Chancen für Gründer. Zahlenmäßig war 2020 bundesweit ein gutes Gründungsjahr. Mit der digitalen Gründungswoche bietet die IHK Hannover vom 8. bis 12. März umfassende Informationen.   Diana und Luis Souto Méndez haben Anfang November  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2021/03/gruenden-in-zeiten-der-pandemie/">Gründen in Zeiten der Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Zum Jahresende hat sich die Stimmungslage bei den Selbstständigen verschlechtert. Aber auch in der Corona-Krise gibt es in vielen Bereichen gute Chancen für Gründer. Zahlenmäßig war 2020 bundesweit ein gutes Gründungsjahr. Mit der <a href="http://hannover.ihk.de/gruendungswoche">digitalen Gründungswoche </a>bietet die IHK Hannover vom 8. bis 12. März umfassende Informationen.</h5>
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<p>Diana und Luis Souto Méndez haben Anfang November 2020 in Hannover ihren Weinladen <a href="https://www.spanische-weine.online/">„Zwei in Zwanzig“</a> in der Laportestrasse 20 in Linden-Süd eröffnet. Das Paar betreibt bereits seit 2012 einen Weinimport mit Fokus auf spanischen Weinen, die in Hotellerie und Gastronomie sowie im Weinfachhandel Abnehmer finden, und einen Online-Shop. Im vergangenen Sommer hat Luis Souto Méndez seinen Vertriebsjob bei einem Hamburger Unternehmen gekündigt, um sich mit voller Kraft um das gemeinsame Unternehmen zu kümmern. Am 5. November haben Diana und Luis Souto Méndez die Tür ihres Ladengeschäfts zum ersten Mal für die Kunden aufgeschlossen. Öffnungszeiten dienstags bis samstags, jeweils halbtags. Genau drei Tage nach dem Teil-Lockdown. Aber weil Weinläden vom Land Niedersachsen als Getränkeläden behandelt werden, dürfen sie ebenso wie Lebensmittelläden in der Corona-Pandemie offenbleiben. Ein Schild an der Tür informiert über die Regeln – Mund-Nasen-Bedeckung und Personengrenze im Laden. „Wir sind happy, dass wir aufhaben dürfen. Wir haben Kunden, die regelmäßig bei uns im Laden kaufen. Und im B2B-Bereich bekommen wir jeden Tag neue Kunden. Aber anders als in Spanien sind Restaurants und Hotels hier geschlossen“, stellt Luis Souto Méndez fest.</p>
<p><strong>Nur etwas weniger Gründungen als 2019 </strong></p>
<p>Das „Zwei in Zwanzig“ ist eins von 610025 Unternehmen, die zwischen Januar und November 2020 gegründet wurden. Die Dezember-Zahlen hat das Statistische Bundesamt noch nicht veröffentlicht. Damit ist die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum lediglich um 2,3 Prozent gesunken. Vor dem Hintergrund, dass die Gründungen in Deutschland seit 2000 – damals gab es bundesweit rund 1,3 Millionen – deutlich rückläufig sind, erscheint diese Zahl beachtlich. Wie sieht es aber genauer aus, in den Zahlen des Statistischen Bundesamts?</p>
<p><strong>Weniger Unternehmen mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung </strong></p>
<p>Ein Blick in die Monats-Statistiken zeigt, dass es im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2019 zwischen März und August zwar eine Delle bei den Gewerbeanmeldungen gab; aber dafür waren die Anfangs- und Endmonate des Jahres umso erfreulicher. Gründe für den deutlicheren Rückgang seit März sind zum einen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gewerbeämter selbst, die nur eingeschränkt arbeitsfähig waren. Zum anderen ist davon auszugehen, dass viele Gewerbetreibende aufgrund der allgemeinen Unsicherheit die weitere wirtschaftliche Entwicklung abwarten, bevor sie ein Gewerbe anmelden. Nimmt man die Zahlen für Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung unter die Lupe, sieht die Lage wie folgt aus: Von Januar bis September 2020 (bis dahin liegen diese detaillierteren Zahlen des Statistischen Bundesamts vor) wurden in Deutschland rund 88 200 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Das waren 6,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Allerdings lag die Zahl der von Januar bis September 2020 neu gegründeten Kleinunternehmen mit rund 104 100 deutlich unter dem Vorjahreswert (-18,1 %). Hingegen nahm die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe um 5,5 Prozent auf rund 216900 zu. Sinnvollerweise bezieht man in eine solche Betrachtung auch die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen (Gewerbeaufgaben, Betriebsübergaben, Umwandlungen, Fortzüge in andere Meldebezirke) mit ein: Aber auch diese Zahl liegt für den Zeitraum Januar bis September 2020 mit 302800 Gewerbeaufgaben 16,5 Prozent unter dem Vorjahreswert (siehe Tabelle unten).</p>
<p><strong>Startups: Gemischte Gefühle </strong></p>
<p>Soviel zur Zahl der Neugründungen im Corona-Jahr 2020. Wie aber sieht es bei den Gründern stimmungsmäßig aus? Der IT-Verband Bitkom befragte für seinem im Dezember veröffentlichten <a href="https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Bitkom-Startup-Report-2020">„Startup Report 2020“</a> im Mai/Juni – also in einer Phase, in der die ersten Corona-Beschränkungen wieder gelockert wurden – rund 100 Tech-Startups auch zur Corona-Krise. Mit folgenden Ergebnissen: Auf die Frage „Inwieweit würdet ihr den folgenden Aussagen zustimmen bzw. nicht zustimmen?“ gaben 61 Prozent der Unternehmen an, dass sie die Sorge um die Zukunft ihres Startups belastet. 55 Prozent machten sich Sorgen um ihre Mitarbeiter. 30 Prozent litten unter Existenzangst. Bei 43 Prozent der Unternehmen ist der Umsatz gesunken. Vier von zehn Unternehmen haben Mitarbeiter in Kurzarbeit. Überraschenderweise scheinen sich die Gründer in ihren Rolle dennoch wohlzufühlen: Immerhin nur 20 Prozent der Befragten würde in der aktuellen Situation lieber in einem etablierten Unternehmen arbeiten. Und nur 8 Prozent der Befragten bereuen es in der aktuellen Situation, ein Startup gegründet zu haben.</p>
<p><strong>Gründer im Vergleich optimistischer </strong></p>
<p>Die Frage, wie Startups auf die Corona-Pandemie reagieren, hat auch der <a href="https://deutscherstartupmonitor.de/">„8. Deutsche Startup Monitor 2020“</a> untersucht, den der Bundesverband Deutsche Startups und die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC zusammen mit der Universität Duisburg-Essen erstellt haben. An der Umfrage, die im Mai und Juni lief, nahmen knapp 2000 deutsche Startups teil. In dieser Studie sehen sich 75 Prozent der Startups – Gründer, die sich durch hohe Innovativität und Digitalisierung auszeichnen – in der Geschäftstätigkeit beeinträchtigt. Trotzdem zeigen sich die Gründerinnen und Gründer damals noch optimistischer als die etablierte Wirtschaft. Sie planen, in den kommenden zwölf Monaten im Schnitt sechs neue Mitarbeitende einzustellen. Aufschluss gibt die Studie auch über die Situation nach Branchen: Am stärksten trifft die Corona-Pandemie der Studie zufolge die Branchen Tourismus (92 %), Medien und Kreativwirtschaft (86 %) sowie Human Resources (85 %). Auch die Textilbranche (84 %) sowie der Bereich der Industriegüter (83 %) sind stark betroffen. Etwas besser ist die Situation für Startups aus der Bildungsbranche, dem Bereich Finanzen/Versicherungen, im Medizin- und Gesundheitswesen sowie im Feld Chemie/Pharma und Biologie. In diesen vier Branchen, ebenso wie im Bereich Ernährung und Nahrungsmittel/Konsumgüter, sehen die Gründerinnen und Gründer anteilig häufiger eine positive Entwicklung der Geschäftstätigkeit. Auch eine Unterscheidung nach Geschäftsmodellen (analog, hybrid, digital) zeigt – wenig überraschend – dass analoge Modelle wie der stationäre Handel oder der Verkauf am stärksten von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Als Reaktionen auf die Corona-Krisen (siehe Grafik unten) nannten die Unternehmen am häufigsten „Fokussierung auf die Produktentwicklung“ (56 %), „Verschiebung von Investitionen“ (50 %), „Anpassung des bisherigen Geschäftsmodells“ (36 %) und „Schaffung spezifischer Angebote zur Bekämpfung der Corona-Krise“ (24 %). Etwas mehr als die Hälfte der befragten Startups nahm staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch. Mit einem Anteil von rund 36 Prozent wurde besonders häufig auf die Corona-Soforthilfe zurückgegriffen. Danach folgt mit rund 22 Prozent das Kurzarbeitergeld.</p>
<p><strong>Weniger Gründungs-Pläne </strong></p>
<p>Drastische Ergebnisse gegen Ende des Corona-Jahres zeigt dann aber eine im Dezember vom HDI veröffentlichte <a href="https://nw-ihk.de/2020/12/gruendung-studie-hdi/">Studie</a>: Mehr als ein Drittel der Angestellten, die vor Corona noch Pläne für eine Selbstständigkeit hatten, wollen dieses Ziel jetzt nicht mehr verfolgen. Die Studie, die vom HDI zusammen mit dem Institut YouGov durchgeführt wurde, beruht auf einer repräsentativen Befragung von mehr als 3600 Berufstätigen in Deutschland. Und birgt noch weitere Ergebnisse, die in eine ähnliche Richtung gehen: Deutschland droht nach der Corona-Krise ein nachhaltiger Aderlass an Selbstständigen: Weniger Unternehmerinnen und Unternehmer und die gleiche Tendenz im Bereich freier Beruf seien eine Langzeitfolge der Pandemie. So haben 38 Prozent aller Angestellten ihre Pläne für eine Selbstständigkeit in den vergangenen Monaten begraben. Und fast die Hälfte von ihnen ist überzeugt, dass es nach der Corona-Zeit hierzulande weniger Selbstständige als zuvor geben wird. Dazu passt, was die gleichzeitige Befragung von Selbstständigen im Rahmen der HDI-Untersuchung ergab: Rund 15 Prozent gaben an, bei passender Gelegenheit in ein Angestelltenverhältnis wechseln zu wollen. Jeder siebte sagt zudem, dass er seinen Kindern durch die Erfahrungen der Corona-Zeit nicht mehr zur beruflichen Selbstständigkeit raten könne. Die Ängste und Sorgen gehen weiter: 71 Prozent der Selbstständigen gaben an, „dass durch die Corona-Zeit die finanziellen Risiken für Selbstständige in Deutschland größer geworden sind.“ Etwa jeder fünfte Selbstständige hat seither persönlich finanzielle Existenzängste. Und zwei von drei der befragten Selbstständigen sagen, „dass es durch die Corona-Zeit zu einer Pleitewelle in Deutschland kommen wird“. Luis Souto Méndez wirkt nicht so, als ob er schnell ins Jammern verfällt. Aber auch er stellt fest: „Die Situation ist schwierig. Denn uns fehlt der ganze Umsatz des B2B-Geschäfts, das 90 Prozent ausmacht. Wahrscheinlich müssen wir auch auf Staatshilfen zurückgreifen.“</p>
<p><strong>Hilfe von der IHK</strong><br />
Die IHK Hannover unterstützt Gründerinnen und Gründer mit einem umfassenden Angebot. Dazu zählen individuelle Beratungsgespräche (aktuell telefonisch oder als Videokonferenz), Basis-Informationen und Veranstaltungen zu Förderprogrammen, Franchising, Unternehmensnachfolge, Patenten sowie Stellungnahmen zu den Themen Gründungszuschuss, Förderdarlehen und Bürgschaften: <a href="http://www.ihk-startup.de">www.ihk-startup.de. </a></p>
<p>Und: Mit einer <a href="http://www.hannover.ihk.de/gruendungswoche">digitalen Gründungswoche</a> bietet die IHK Hannover vom 8. bis 12. März kompakte Informationen und Hilfestellung beim Durchstarten in die Selbstständigkeit. Das Programm umfasst mehr als 20 Webinare und digitale Sprechtage zu allen relevanten Gründungsthemen, ergänzt um Online-Formate wie den Rütteltest für ein Start-Up, den Pitch von drei Geschäftsideen vor dem Web-Publikum und eine Diskussionsrunde mit jungen Unternehmerinnen und Unternehmern.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2021/03/gruenden-in-zeiten-der-pandemie/">Gründen in Zeiten der Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Arineo: Mit Maßnahmenpaket gestärkt durch die Pandemie</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/11/arineo-pandemie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Nov 2020 10:37:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hannover. Die enercity AG bietet die nach Angaben des Unternehmens erste Ultra-Schnellladesäule im Stadtteil  Marienwerder an der B6 nahe der Autobahn A2.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/11/arineo-pandemie/">Arineo: Mit Maßnahmenpaket gestärkt durch die Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Göttingen.</strong> Der IT-Dienstleister Arineo sieht sich nach dem bisherigen Verlauf der Corona-Pandemie gestärkt: Durch den gezielten Einsatz von Corona-Schutzmaßnahmen habe man es geschafft, sicher durch die Krise zu kommen, neue Kunden zu gewinnen und weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Arineo hatte bereits im Frühjahr vorsorglich Kurarbeitergeld angezeigt, das dann auch für mehr als die Hälfte der Belegschaft eingeführt wurde. Gleichzeitig verzichtete das Management anteilig auf sein Entgelt. Dem hätten sich weitere einzelne Beschäftigte angeschlossen, heißt es in einer Mitteilung. Auf Initiative aus der Belegschaft wurde zudem ein Solidaritätstopf für die Kurzarbeitenden eingerichtet. Man habe so jegliche Härtefälle vermeiden können. Seit Oktober gibt es bei Arineo keine Kurzarbeit mehr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/11/arineo-pandemie/">Arineo: Mit Maßnahmenpaket gestärkt durch die Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<item>
		<title>Pandemie als höhere Gewalt?</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/praxiswissen-international-pandemie-vertragsbeziehungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2020 10:00:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Corona stellt alles auf den Prüfstand – auch Vertragsbeziehungen zwischen deutschen Unternehmen und Partnern im Ausland. Plötzlich werden Klauseln relevant, die bislang höchst selten gezogen wurden.   Die durch die Covid-19-Pandemie von allen betroffenen Ländern veranlassten Beschränkungen belasten Unternehmen stark. Dies gilt in hohem Maße auch für Vertragsbeziehungen zwischen deutschen Unternehmen und ihren ausländischen Geschäftspartnern.  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/praxiswissen-international-pandemie-vertragsbeziehungen/">Pandemie als höhere Gewalt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Corona stellt alles auf den Prüfstand – auch Vertragsbeziehungen zwischen deutschen Unternehmen und Partnern im Ausland. Plötzlich werden Klauseln relevant, die bislang höchst selten gezogen wurden.</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p><img decoding="async" class="alignleft wp-image-11673" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_Bild.jpg" alt="" width="204" height="101" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_Bild-200x99.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_Bild.jpg 204w" sizes="(max-width: 204px) 100vw, 204px" />Die durch die Covid-19-Pandemie von allen betroffenen Ländern veranlassten Beschränkungen belasten Unternehmen stark. Dies gilt in hohem Maße auch für Vertragsbeziehungen zwischen deutschen Unternehmen und ihren ausländischen Geschäftspartnern. Was tun, wenn Verträge nicht mehr wie vereinbart erfüllt werden können? Liegt bei der Pandemie ein Fall „höherer Gewalt“ vor? Und wann ist eine Berufung auf „höhere Gewalt“ möglich?<br />
Spätestens wenn Probleme entstehen ist es sehr wichtig zu ermitteln, nach welchem Recht die Verträge beurteilt werden, die mit Geschäftspartnern aus einem anderen Land geschlossen wurden.<br />
<a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/vhh62.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einen Überblick zur Anwendung von Force-majeure-Klauseln bei Lieferengpässen aufgrund der Corona-Pandemie stehen auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
<p>Die <a href="https://www.gtai.de/gtai-de/trade/recht/dienstleistungen-erbringen-in/welt/welt-coronavirus-und-vertraege-231336" target="_blank" rel="noopener noreferrer">GTAI-Länderberichte zum Thema „Coronavirus und Verträge“</a> geben auf der Basis des jeweils nationalen Rechts Antworten auf die oben skizzierten Fragen im Auslandsgeschäft.</p>
<p>Die International Chamber of Commerce (ICC) weist darauf hin, dass bei Unklarheiten bei Verträgen bezüglich der Anwendbarkeit der Force-majeure-Klauseln, zum Beispiel bei Pandemien, im ersten Schritt das Gespräch mit dem Handelspartner gesucht werden sollte. Zudem hat die ICC ein kurzes Merkblatt zur Anwendung von Force Majeure in Verträgen sowie eine <a href="https://www.iccgermany.de/aktuelles/detailansicht/icc-aktualisiert-musterklauseln-zur-absicherung-gegen-hoehere-gewalt-und-haertefaelle/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aktualisierte Musterklausel zur Absicherung gegen höhere Gewalt und Härtefälle</a> zusammengestellt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/praxiswissen-international-pandemie-vertragsbeziehungen/">Pandemie als höhere Gewalt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<item>
		<title>Was in der Krise alles geht</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/was-in-der-krise-alles-geht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2020 11:00:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In großem Umfang wurden in den vergangenen Wochen Regelungen ausgesetzt, Vorgaben gelockert, Bürokratie vorübergehend abgeschafft: Das Magazin „Der Spiegel“ nannte die bundesdeutsche Verwaltung in diesem Zusammenhang sogar eine Effizienzmaschine. Hier ein Überblick, welche Regelungen unter anderem betroffen sind. +++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++ ? Insolvenzantragspflicht bis September ausgesetzt ? Befristete Änderungen im  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/was-in-der-krise-alles-geht/">Was in der Krise alles geht</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a name="oben"></a></p>
<h5>In großem Umfang wurden in den vergangenen Wochen Regelungen ausgesetzt, Vorgaben gelockert, Bürokratie vorübergehend abgeschafft: Das Magazin „Der Spiegel“ nannte die bundesdeutsche Verwaltung in diesem Zusammenhang sogar eine Effizienzmaschine. Hier ein Überblick, welche Regelungen unter anderem betroffen sind.</h5>
<p style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></p>
<p><a href="#insolvenzantrag"><strong>? Insolvenzantragspflicht bis September ausgesetzt</strong><br />
</a><a href="#gesellschaftsrecht"><strong>? Befristete Änderungen im Gesellschaftsrecht</strong><br />
</a><a href="#jahresabschluesse"><strong>? Jahresabschlüsse: Befristete Erleichterungen</strong></a><a href="#gesellschaftsrecht"><strong><br />
</strong></a><strong><a href="#freiwillig-versichert">? Regeln für freiwillig Versicherte gelockert</a><br />
<a href="#arbeitszeit-ausnahmen">? Arbeitszeit-Ausnahmen für bestimmte Sondertätigkeiten</a><br />
<a href="#dauerschuldverhaeltnisse">? Dauerschuldverhältnisse: Erleichterungen</a><br />
<a href="#gewerbemieten">? Regelung für Gewerbemieten</a><br />
<a href="#kartellrecht">? Corona und Kartellrecht: Kriterien der EU für Unternehmenskooperationen</a><br />
<a href="#steuerliche-massnahmen">? Allgemein: Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen</a><br />
<a href="#fristverlaengerung">? Fristverlängerung für Erklärungen</a><br />
<a href="#sonderzahlungen">? Sonderzahlungen für Beschäftige bis 1500 Euro steuerfrei</a><br />
<a href="#umsatzsteuer-sachspenden">? Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden</a><br />
<a href="#bafin">? BaFin erleichtert Kreditvergabe durch die Banken</a><br />
<a href="#tilgungsaussetzung">? NBank bietet Tilgungsaussetzung bei Förderdarlehen an</a><br />
<a href="#rentner-dazuverdienen">? Rentner können mehr dazuverdienen</a><br />
<a href="#fahrverbote-ausgesetzt">? Sonntags und nachts: Fahrverbote ausgesetzt</a><br />
<a href="#adr-gefahrgut">? ADR und Gefahrgut: Ausnahmen</a><br />
<a href="#strassengueterverkehr">? Ausnahmen im Straßengüterverkehr</a><br />
<a href="#hermesdeckungen">? Hermesdeckungen für EU und OECD-Staaten</a><br />
</strong></p>
<p style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></p>
<h6 id="insolvenzantrag"><strong>Insolvenzantragspflicht bis September ausgesetzt</strong></h6>
<p>Ende März ist das Covid-19 Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) in Kraft getreten mit dem Ziel, die Fortführung von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, zu ermöglichen und zu erleichtern. Ihnen soll Zeit gegeben werden, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere um staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen oder Finanzierungs- oder Sanierungsarrangements mit Gläubigern und Kapitalgebern zu treffen.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />Auch sollen durch die Einschränkung von Haftungs- und Anfechtungsrisiken die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Sanierungskredite gewährt werden können und dass bestehende Geschäftsverbindungen zum Beispiel nicht abgebrochen werden. Die Änderungen im Insolvenzrecht gelten seit dem 1. März und noch bis September.<br />
<a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/vsam122020.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einen Überblick über die Regelungen im Einzelnen finden Sie auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="gesellschaftsrecht"><strong>Befristete Änderungen im Gesellschaftsrecht</strong></h6>
<p>Gesellschaften erhalten in diesem Jahr Erleichterungen bei der Durchführung von Hauptversammlungen oder der Einholung von Gesellschafterbeschlüssen. Grundlage ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das am 28. März in Kraft getreten ist. So können die betroffenen Unternehmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel auch bei Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />GmbH: In Gesellschaften mit beschränkter Haftung können Gesellschafterbeschlüsse in Textform oder durch schriftliche Stimmabgabe gefasst werden.<br />
Aktiengesellschaft, KGaA und SE: Nach der Neuregelung kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch ohne Ermächtigung durch Satzung oder Geschäftsordnung Entscheidungen über die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation, die Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation und die Zulassung der Bild- und Tonübertragung treffen (Änderung des § 118 AktG). Der Vorstand kann auch, wenn der Aufsichtsrat zustimmt, entscheiden, dass eine virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats abweichend von § 123 AktG festlegen, die Hauptversammlung spätestens am 21. Tag vor dem Tag der Versammlung einzuberufen. Außerdem wurden weitere Vorschriften gelockert, und die Anfechtung der so getroffenen Beschlüsse ist weitgehend ausgeschlossen.<br />
Genossenschaften: Das Gesetz enthält Sonderregelungen für schriftliche oder elektronische Beschlüsse ohne vorhandene Satzungsregelungen sowie (Folge-)Regelungen zu solchen Beschlussfassungen, zur Einberufung der Generalversammlung/Vertreterversammlung, zur Feststellung des Jahresabschlusses, zu Abschlagszahlungen, zur Amtszeit von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats sowie zu den Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat.<br />
Außerdem gibt es Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen und im Umwandlungsrecht. Das Bundesjustizministerium ist ermächtigt, die Maßnahmen per Verordnung gegebenenfalls bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.<br />
<a href="https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_GesR.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Website Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<hr />
<p><em><span style="color: #000000;">Das im Schnellverfahren von der Bundesregierung ausgearbeitete und bereits in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zielt auf eine erleichterte Beschlussfassung bei Kapitalgesellschaften. Doch was ist mit  Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG)? Hier enthält das Covid-Gesetz keine Regelungen. Allerdings gibt es trotzdem Möglichkeiten, beispielsweise Gesellschafterversammlungen – teilweise – als Telefon- oder Videokonferenz durchzuführen, zumindest dann, wenn die Gesellschafter an einem Strang ziehen und der Beschlussgegenstand nicht beurkundungsbedürftig ist. Das jedenfalls hat zum Beispiel die <a href="https://www.cmshs-bloggt.de/gesellschaftsrecht/alternative-wege-zur-abhaltung-von-gesellschafterversammlungen-einer-gmbh-oder-personengesellschaft-in-zeiten-des-corona-virus/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB</a> herausgearbeitet. </span></em></p>
<hr />
<p>&nbsp;</p>
<h6 id="jahresabschluesse"><strong>Jahresabschlüsse: Befristete Erleichterungen</strong></h6>
<p>Das Bundesamt für Justiz hat <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html;jsessionid=23F638586576310E97006EE6BB156294.1_cid394" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verschiedene Maßnahmen</a> für Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse bislang nicht fristgerecht einreichen konnten oder einreichen werden können, beschlossen und veröffentlicht und damit auch ein Anliegen der Wirtschaft aufgenommen.<br />
<strong><img decoding="async" class="alignleft wp-image-11567" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Jahresabschluss 2018: Unternehmen, die ihren Jahresabschluss 2018 nicht fristgerecht eingereicht haben und die eine Androhungsverfügung mit dem Ausstellungsdatum zwischen dem 6. Februar 2020 und dem 20. März 2020 erhalten haben, sollen von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen entschuldigter Offenlegungssäumnis erhalten. Sie müssen allerdings ihre Rechnungslegungsunterlagen innerhalb von sechs Wochen nach dem 1. Mai, also bis spätestens zum 12. Juni 2020, offenlegen. Dies soll auch für Unternehmen gelten, die in dem genannten Zeitraum eine weitere Androhung für frühere Geschäftsjahre erhalten haben.<br />
Jahresabschluss 2019: Wurde der Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen nicht bis zum 30. April 2020 offengelegt, so wird laut Bundesamt für Justiz vor dem 1. Juli 2020 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.<br />
Vollstreckungsverfahren: Eine der Situation angepasste Stundung auf Antrag bei bereits eingeleiteten Vollstreckungsverfahren soll ermöglicht und neue Vollstreckungsmaßnahmen sollen zunächst nicht eingeleitet werden – hierzu wurde allerdings keine zeitliche Konkretisierung vorgenommen.</p>
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<h6 id="freiwillig-versichert"><strong>Regeln für freiwillig Versicherte gelockert</strong></h6>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit lockert die Regelungen für freiwillig versicherte Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung. Dies betrifft die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen. Die Erleichterungen gelten für Versicherte, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.<br />
<strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Können Selbstständige aufgrund der Corona-Krise die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung derzeit nicht zahlen, gewähren die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub bis längstens Oktober 2020. Dafür müssen die Versicherten sich nicht melden. Ihre Agentur für Arbeit nimmt zu einem späteren Zeitpunkt Kontakt auf. Die noch ausstehenden Beiträge können dann auch in Raten zurückgezahlt werden.<br />
Wenn bereits innerhalb der letzten zwölf Monate Arbeitslosengeld bezogen und erneut Arbeitslosengeld beantragt wurde, können sich Selbstständige danach erneut freiwillig versichern. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September 2020. Bisher wurden Selbstständige bei einem zweiten Arbeitslosengeldbezug binnen eines Jahres aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, wenn sie die gleiche selbstständige Tätigkeit wieder aufnehmen.<a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/gruendung-sicherung-nachfolge/aktuell-gruendung-nachfolge/versicherung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
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<h6 id="arbeitszeit-ausnahmen"><strong>Arbeitszeit-Ausnahmen für bestimmte Sondertätigkeiten</strong></h6>
<p>Für spezielle Tätigkeiten, die gezielt gegen die Ausbreitung des Corona-Virus gerichtet sind, hat das niedersächsische Sozialministerium eine Ausnahmebewilligung für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und auch für längere Höchstarbeitszeiten erteilt. <strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Minderjährige sind davon aber nicht erfasst. Die Regelung ist befristet bis zum 31. Mai. <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/arbeitsrecht/corona-arbeitszeit-ausnahmen-fuer-bestimmte-sondertaetigkeiten.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auf der Website der IHK Hannover finden Sie hierzu weitere Informationen.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="dauerschuldverhaeltnisse"><strong>Dauerschuldverhältnisse: Erleichterungen</strong></h6>
<p>Durch das Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie wurde Kleinstgewerbetreibenden bei Dauerschuldverhältnissen zur Daseinsvorsorge ein begrenztes Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt. Die Regelung gilt zeitlich begrenzt nur bis zum 30. <strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Juni 2020 und nur für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden. Sie kann aber vom Bundesjustizministerium bis zum 30. September 2020 verlängert werden. Erfasst werden dadurch beispielsweise Verträge über Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas, Telekommunikation, soweit zivilrechtlich geregelt auch Wasser. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mio. Euro. Bei Kleinstunternehmen greift das Zurückbehaltungsrecht nur, wenn diese infolge der Corona-Pandemie geschuldete Leistungen nicht erbringen können oder ihnen die Erbringung der Leistung ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlagen des Erwerbsbetriebs nicht möglich wäre.<br />
Eine Ausnahme für das Leistungsverweigerungsrecht ist in Art. 240 § 1 Abs. 3 geregelt. Hiernach ist das Leistungsverweigerungsrecht ausgeschlossen, wenn es für den Gläubiger nach den in Absatz 3 genannten Maßstäben unzumutbar ist. In diesen Fällen hat der Schuldner dann aber die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/dauerschuldverhaeltnisse-erleichterungen-fuer-kleinstunternehmen-wegen-corona.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationen finden Sie auch auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
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<h6 id="gewerbemieten"><strong>Regelung für Gewerbemieten</strong></h6>
<p>Die Bundesregierung hat mit den Corona-Sondergesetzen Neuregelungen für den Umgang mit Gewerbemieten geschaffen: <strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Seit dem 1. April können Vermieter keine Kündigung wegen rückständiger Mietzahlungen aussprechen. Das heißt, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 zunächst keine Miete für seinen Laden oder seine Gaststätte zahlen muss, wenn dies Corona-bedingt ist. Allerdings wird die Miete danach in vollem Umfang fällig und es können zusätzliche Kosten durch Zinsen entstehen. <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/vsam1720.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die IHK Hannover bietet auf ihrer Website Antworten auf häufige Fragen zum Gewerbemietrecht in der Corona-Krise an.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="kartellrecht"><strong>Corona und Kartellrecht: Kriterien der EU für Unternehmenskooperationen</strong></h6>
<p>Die EU-Kommission will einem Mangel an unentbehrlichen Waren und Dienstleistungen während der Covid-19-Pandemie vorbeugen und hat dazu kartellrechtlichen Beurteilungskriterien für vorübergehende Unternehmenskooperationen veröffentlicht. Dadurch soll die Produktion möglichst effizient gesteigert und insbesondere die Lieferung dringend benötigter Arzneimittel für Krankenhäuser optimiert werden.<br />
<strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Die Kommission hat dazu eine Mitteilung über einen Befristeten Rahmen für die Prüfung kartellrechtlicher Fragen veröffentlicht, die ab 8. April Anwendung findet und eine zeitlich vorübergehende Zusammenarbeit von Unternehmen im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln gewährleisten soll. In der Mitteilung erläutert die EU-Kommission auch, in welchen Fällen und wie Bescheinigungen für konkrete Kooperationsvorhaben (comfort letters) erteilt werden.<br />
Die Mitteilung ist derzeit nur auf Englisch abrufbar (Framework Communication addressing the antitrust issues related to cooperation between competitors in COVID-19 related urgency situations).<br />
<a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wettbewerbsrecht/corona-und-kartellrecht-kriterien-der-eu-fuer-unternehmenskooperationen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission.</a></p>
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<h5 style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></h5>
<h6 id="steuerliche-massnahmen"><strong>Allgemein: Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen</strong></h6>
<p>Unternehmerinnen und Unternehmern, die von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffen sind, unterstützt die Niedersächsische Finanzverwaltung mit steuerlichen Erleichterungen wie zinsfreier Stundung oder einer erleichterten Herabsetzung von Vorauszahlungen. <img decoding="async" class="alignleft wp-image-11586" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg" alt="" width="247" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-200x72.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-400x144.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini.jpg 447w" sizes="(max-width: 247px) 100vw, 247px" />Grundlage hierfür sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und koordinierte Ländererlasse vom 19. März 2020. Im Einzelnen:<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Steuerstundung<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Anpassung der Vorauszahlungen<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Verlustrücktrag<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen<br />
<a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/sonderseiten/coronavirus/steuer-massnahmen-unternehmen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationen für betroffenen Unternehmen finden Sie auch auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="fristverlaengerung"><strong>Fristverlängerung für Erklärungen</strong></h6>
<p>Unternehmerinnen und Unternehmer, für die es aufgrund der Corona-Krise voraussichtlich schwierig werden wird, die gesetzliche Abgabefrist für die Steuererklärungen einzuhalten, können eine Fristverlängerung beantragen.<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11586" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg" alt="" width="247" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-200x72.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-400x144.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini.jpg 447w" sizes="(max-width: 247px) 100vw, 247px" />Eigentlich endet die Abgabefrist für Steuerpflichtige, die nicht einen Steuerberater in Anspruch nehmen, für das Kalenderjahr 2019 am 31. Juli 2020. <a href="https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anträge auf Fristverlängerung sollen elektronisch über das Online-Finanzamt Mein ELSTER übermittelt werden.</a><br />
Auch für Steuererklärungen über einen Steuerberater gibt es erleichternde Regelungen.<br />
<a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/steuer.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auf der Website der IHK Hannover finden Sie weitere Informationen für Steuerpflichtige.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="sonderzahlungen"><strong>Sonderzahlungen für Beschäftige bis 1500 Euro steuerfrei</strong></h6>
<p>Wegen der Corona-Krise werden Sonderzahlungen an die Beschäftigten bis zu einem Betrag von 1500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt, so das Bundesfinanzministerium.<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11586" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg" alt="" width="247" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-200x72.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-400x144.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini.jpg 447w" sizes="(max-width: 247px) 100vw, 247px" />Erfasst werden Sonderleistungen zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/zahlungen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Weitere Informationen zu den Sonderzahlungen finden Sie auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="umsatzsteuer-sachspenden"><strong>Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden</strong></h6>
<p>Unternehmen, die in der Corona-Krise Schutzmasken und Desinfektionsmittel an Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime spenden, müssen darauf keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Auch Sachspenden von medizinischer Ausrüstung an Rettungs- und Sozialdienste, Altersheime sowie Polizei und Feuerwehr sind abgedeckt. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch, wenn Unternehmen unentgeltlich Personal für medizinische Zwecke stellen.<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11586" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg" alt="" width="247" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-200x72.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-400x144.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini.jpg 447w" sizes="(max-width: 247px) 100vw, 247px" />Mit Schreiben vom 9. April hat das Bundesfinanzministerium weitere steuerliche Maßnahmen veröffentlicht, die denen Hilfe für Krise-Betroffene gefördert sollen. Die Verwaltungsregelungen betreffen beispielsweise auch allgemein Spenden, für die ein vereinfachter Zuwendungsnachweis gilt. Betriebsausgaben, Lohnsteuer (Arbeitslohnspenden) und Umsatzsteuer sowie Vereine. Außerdem können bestimmte Zuwendungen an Geschäftspartner als Betriebsausgaben gewertet werden. Zu den krisenbedingten Regelungen hört auch dies: Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer auf Teile ihres Arbeitslohns verzichten und wenn das zu einer Spende ihres Unternehmens führt, dann werden diese Beträge unter bestimmten Bedingungen von der Lohnsteuer befreit.<br />
Auf unserer Website finden Sie Informationen zum Thema <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/spenden.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8222;Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden&#8220;</a> und <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-corona-betroffene.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8222;Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Corona-Betroffene&#8220;.</a></p>
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<h5 style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></h5>
<h6 id="bafin"><strong>BaFin erleichtert Kreditvergabe durch die Banken</strong></h6>
<p>Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus hat die <a href="https://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)</a> ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement gelockert. Damit können Kreditinstituten leichter Kredite an Unternehmen vergeben, die von der Coronakrise betroffen sind.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11594 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg" alt="" width="200" height="73" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-200x73.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-400x147.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini.jpg 433w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />Die Kreditvergabe an Kreditnehmer kann derzeit auch dann erfolgen, wenn eine Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt aktuell nicht gegeben ist bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängt. Das Kreditinstitut muss im Rahmen einer bankinternen Bewertung zu dem Schluss kommen, dass das Unternehmen (nach der Krise) überlebensfähig ist (wieder Kapitaldienst erwirtschaften wird bzw. ohne CoronaKrise kein Sanierungsfall geworden wäre).</p>
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<h6 id="tilgungsaussetzung"><strong>NBank bietet Tilgungsaussetzung bei Förderdarlehen an</strong></h6>
<p>Ab sofort können Unternehmen über ihre Hausbank eine Tilgungsaussetzung für bestehende Förderdarlehen der NBank beantragen. Die Tilgungsaussetzung gilt für folgende Kredite:<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Niedersachsen-Kredit<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Niedersachsen-Gründerkredit<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Unternehmerkredit Energieeffizienz Niedersachsen<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Niedersachsen-Kredit-Energieeffizienz Gebäude<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Produktion<br />
Dies ist für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 möglich.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11594 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg" alt="" width="200" height="73" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-200x73.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-400x147.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini.jpg 433w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />Für die Leistungsrate im März 2020 kann die Hausbank für die Endkreditnehmer eine Rückerstattung der Tilgung bei der NBank beantragen. Auch das Aussetzen der Rückzahlung beim Förderdarlehen Mikrostarter Niedersachsen ist möglich. Hier erfolgt die Beantragung direkt bei der NBank.<br />
Aktuelle Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten des Landes für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen finden Sie auf der <a href="https://www.nbank.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Homepage der NBank</a>.<br />
Weitere generelle Informationen rund um die Corona-Krise, darunter auch zu finanziellen Fördermaßnahmen immer aktuell auf der<a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/sonderseiten/coronavirus.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> IHK-Website</a>.</p>
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<h6 id="rentner-dazuverdienen"><strong>Rentner können mehr dazuverdienen</strong></h6>
<p>Wegen der Krise können Rentner bei vorgezogenen Altersrenten jetzt mehr hinzuverdienen, Saisonarbeiter deutlich länger jobben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Das könnte beispielsweise in Kliniken oder Supermärkten eine Entlastung bei kurzfristigen Personalengpässen während der Pandemie bringen. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner wurde für vorgezogene Altersrenten sehr deutlich von bisher 6300 Euro auf 44 590 Euro im Kalenderjahr 2020 angehoben, und zwar ohne Einbußen bei der Rente.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11594 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg" alt="" width="200" height="73" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-200x73.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-400x147.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini.jpg 433w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />Auch die Dauer von kurzfristigen Beschäftigungen wurde für dieses Jahr verlängert: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine solche Beschäftigung ausübt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage jobben, ohne dass die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden eine Rolle spielen. Das galt bislang für drei Monate oder 70 Arbeitstage. Arbeitnehmer zahlen in dieser Zeit keine Beiträge zur Rentenversicherung.<br />
Wichtig: Diese Beschäftigung – wie sie etwa von Erntehelfern genutzt wird – muss von vornherein vertraglich befristet sein. <a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html;jsessionid=61B84D1B4B8B5FED8BE5BE38A665F477.delivery2-9-replication" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.</a></p>
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<h5 style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></h5>
<h6 id="fahrverbote-ausgesetzt"><strong>Sonntags und nachts: Fahrverbote ausgesetzt</strong></h6>
<p>Wie andere Bundesländer auch hat Niedersachsen die Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot befristet ausgesetzt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Ausnahme gilt noch bis zum 30. Mai. Das betrifft ebenso einen Erlass, der die nächtliche Belieferung des Handels ermöglichen soll, auch wenn dabei Lärmgrenzwerte der TA Lärm überschritten werden. <img decoding="async" class="alignleft wp-image-11595" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg" alt="" width="211" height="75" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-200x71.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-400x142.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-460x165.jpg 460w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini.jpg 465w" sizes="(max-width: 211px) 100vw, 211px" />Einzelheiten dazu sollten, so das Ministerium, mit den zuständigen Behörden vor Ort abgesprochen werden. Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot umfasst auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den befreiten Transporten stehen.<br />
Informationen zum Thema <a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/verkehr-logistik/verkehrstraeger/fahrverbote0/ausnahmen-sonntagsfahrverbote.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8222;Sonntagsfahrverbot&#8220;</a> und<a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/verkehr-logistik/verkehr3/naechtliche-anlieferung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> &#8222;Nächtlicher Anlieferung&#8220;</a> finden Sie auf der Website der IHK Hannover.</p>
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<h6 id="adr-gefahrgut"><strong>ADR und Gefahrgut: Ausnahmen</strong></h6>
<p>Weil Schulungen und Prüfungen untersagt wurden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten vorübergehend besondere Regelungen:<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11595" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg" alt="" width="211" height="75" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-200x71.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-400x142.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-460x165.jpg 460w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini.jpg 465w" sizes="(max-width: 211px) 100vw, 211px" />ADR-Schulungsbescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig. Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 abläuft, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. November 2020.<br />
Auf der Website der IHK Hannover finden Sie weitere Informationen über die <a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/verkehr-logistik/gefahrgut/gefahrgutfahrer/laengere-gueltigkeitsdauer.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">längere Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und -beauftragte.</a></p>
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<h6 id="strassengueterverkehr"><strong>Ausnahmen im Straßengüterverkehr</strong></h6>
<p><img decoding="async" class="alignleft wp-image-11595" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg" alt="" width="211" height="75" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-200x71.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-400x142.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-460x165.jpg 460w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini.jpg 465w" sizes="(max-width: 211px) 100vw, 211px" />Das <a href="http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Uebersicht_Ausnahmeregelungen_BAG_2020_04-01.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesamt für Güterverkehr (BAG)</a> hat eine Übersicht zu Ausnahmeregelungen in den Bereichen Fahrpersonal-, Güterkraftverkehrs-, Berufskraftfahrerqualifikations-, Straßenverkehrs- sowie Gefahrgutrecht zusammengestellt.</p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h5 style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></h5>
<h6 id="hermesdeckungen"><strong>Hermesdeckungen für EU und OECD-Staaten</strong></h6>
<p>Die Bundesregierung hat die Möglichkeit für Exportkreditgarantien ausgedehnt: Jetzt können Exportgeschäfte mit vereinbarten Zahlungen innerhalb von 24 Monaten auch innerhalb der EU und ausgewählten OECD-Staaten mit staatlichen Garantien des Bundes, also Hermesdeckungen, abgesichert werden.<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11596" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini-300x94.jpg" alt="" width="255" height="80" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini-200x63.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini-300x94.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini-400x126.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini.jpg 525w" sizes="(max-width: 255px) 100vw, 255px" />Bisher ging das nur in Ländern, in denen private Kreditversicherer keine ausreichenden und dauerhaften Absicherungslösungen anbieten können &#8211; also vorrangig in Entwicklungs- und Schwellenländern. EU-Länder sowie Kernländer der OECD waren – zumindest für kurzfristige Geschäfte – ausgenommen. Zu den nun ausgewählten OECD-Staaten gehören Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und Großbritannien. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.<br />
Gemeinsam mit <a href="https://www.eulerhermes.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Euler Hermes Deutschland</a>, die als Mandatar des Bundes für Hermesdeckungen auftreten, <a href="https://www.hannover.ihk.de/veranstaltungen/detailseite/veranstaltung/3091.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bietet die IHK Hannover am 17. und 18. Juni einstündige Beratungsgespräche an</a>. Die Gespräche sind völlig unverbindlich, selbstverständlich vertraulich und kostenfrei.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="#oben"><strong>Zurück zum Seitenanfang</strong></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/was-in-der-krise-alles-geht/">Was in der Krise alles geht</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Drohende Insolvenz: Option Schutzschirm?</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/praxiswissen-recht-schutzschirm/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2020 15:00:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht/Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenverwaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das deutsche Insolvenzrecht sieht mit dem Schutzschirmverfahren eine besondere Form der Eigenverwaltung für Betriebe vor, denen zwar das Geld auszugehen droht, die aber noch nicht zahlungsunfähig sind.   Die Corona-Pandemie verursacht bei Unternehmen teilweise erhebliche Umsatzeinbrüche und bringt sie in existenzielle Notlagen. Das deutsche Insolvenzrecht sieht mit dem Schutzschirmverfahren eine besondere Form der Eigenverwaltung für  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/praxiswissen-recht-schutzschirm/">Drohende Insolvenz: Option Schutzschirm?</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_Bild.jpg"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-11550" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_Bild.jpg" alt="" width="47" height="100" /></a>Das deutsche Insolvenzrecht sieht mit dem Schutzschirmverfahren eine besondere Form der Eigenverwaltung für Betriebe vor, denen zwar das Geld auszugehen droht, die aber noch nicht zahlungsunfähig sind.</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Corona-Pandemie verursacht bei Unternehmen teilweise erhebliche Umsatzeinbrüche und bringt sie in existenzielle Notlagen. Das deutsche Insolvenzrecht sieht mit dem Schutzschirmverfahren eine besondere Form der Eigenverwaltung für Betriebe vor, denen zwar das Geld auszugehen droht, die aber noch nicht zahlungsunfähig sind.</p>
<p>Das Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO ist ein Spezialfall der Eigenverwaltung. Es handelt sich dabei um ein Vorbereitungsverfahren für eine Sanierung durch Insolvenzplan in Kombination mit Eigenverwaltung. Es hat zum Ziel, die Eigenverwaltung eines Unternehmers zusätzlich zu stärken und dem redlichen Schuldner einen Anreiz für eine frühzeitige Sanierung zu bieten.</p>
<p>Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens verliert der Schuldner nicht die Kontrolle über sein Unternehmen. Vielmehr steht er lediglich unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts und eines Sachwalters und ist während des Moratoriums weitgehend dem Zugriff der Gläubiger entzogen.</p>
<div id="attachment_11542" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/iStock-882346504-Konvertiert.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-11542" class="wp-image-11542 size-medium" src="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/iStock-882346504-Konvertiert-300x300.jpg" alt="" width="300" height="300" /></a><p id="caption-attachment-11542" class="wp-caption-text">Droht eine Insolvenz, kann das Schutzschirmverfahren eine Option sein. Foto: iSTockphoto.com/Anastaslia New</p></div>
<p><strong>Sanierung darf nicht aussichtslos sein</strong><br />
Liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor oder ist das Unternehmen überschuldet, ist nun die Möglichkeit eröffnet, innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters und ohne Vollstreckungsmaßnahmen einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Dieser kann im Anschluss als Insolvenzplan umgesetzt werden. Die Zahlungsunfähigkeit darf aber noch nicht eingetreten sein, wenn das Schutzschirmverfahren beantragt wird. Zudem darf die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein. Voraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist, dass mit dem Antrag eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines Krisen- und Sanierungsberaters, also eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorgelegt wird. Diese Bescheinigung muss den Inhalt haben, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Dies läuft in der Praxis auf eine Art Gutachten über den Ist-Zustand und über die Sanierungsprognose hinaus. Der Aussteller dieser Bescheinigung muss eine andere Person als der einzusetzende Sachwalter sein.</p>
<p>Der Schuldner kann einen vorläufigen Sachwalter vorschlagen, der nur abgelehnt werden darf, wenn die Person offensichtlich für die Übernahme des Amtes nicht geeignet ist. Auch dies soll als Anreiz für eine frühzeitige Beantragung des Schutzschirmverfahrens dienen.</p>
<p>Auf Antrag des Schuldners sind zudem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu untersagen oder einstweilen einzustellen. Es kann auch angeordnet werden, dass der Schuldner Masseverbindlichkeiten begründen darf, die im Insolvenzverfahren vorrangig befriedigt werden. Dies kann die Fortführung des Betriebes erleichtern.</p>
<p>Das Gericht darf während des Schutzschirmverfahrens keinen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dem Schuldner auch die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen nicht entziehen. Dem Schuldner wird eine Frist von maximal drei Monaten zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans gesetzt. Nach Ablauf der Frist oder nach gerichtlicher Aufhebung der Anordnung des Schutzschirmverfahrens entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.</p>
<p><strong>Vertrauen der Gläubiger gewinnen</strong><br />
In der Schutzschirmphase ist es typischerweise entscheidend, ob der Schuldner das Vertrauen der Vertragspartner und Gläubiger in die Möglichkeit einer Sanierung gewinnt oder nicht. Insofern sollten gerade Gläubiger als vertrauensbildende Maßnahmen vorab über die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens informiert werden. Eine spätere Aufhebung des Schutzschirmverfahrens ist möglich, wenn der vorläufige Gläubigerausschuss dies mit Kopfmehrheit beantragt.</p>
<p>Hinweise zum Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens finden sich im IHK-Merkblatt<a href="https://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Recht/Merkblaetter/IHK-Merkblatt_-Insolvenzordnung_-_Hinweise_f%C3%BCr_Schuldner_zum_Regelinsolvenzverfahren_-_%C3%BCberarbeitet_Stand_20._April_2020.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> „Insolvenzordnung – Hinweise für Schuldner im Regelinsolvenzverfahren“</a>, das auf der <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/vsam18201.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">IHK-Website verlinkt</a> ist, wie auch Informationen zur<a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/vsam122020.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> „Coronabedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis September 2020“</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Kontakt zum Autor&#8220;][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_column_text]</p>
<h2>Mirko Samson<img decoding="async" class="size-medium wp-image-11557 alignright" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-200x133.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-300x200.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-400x267.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-600x400.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-768x512.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-800x533.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-1024x683.jpg 1024w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-1200x800.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Samson_IMG_9096-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></h2>
<p>[/vc_column_text][vc_column_text]Sie haben Fragen oder Anregungen?<br />
Dann schreiben Sie dem Autor:[/vc_column_text][vc_btn title=&#8220;E-Mail schreiben&#8220; color=&#8220;warning&#8220; align=&#8220;left&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1512573022419{margin-left: 10px !important;padding-left: 10px !important;}&#8220; link=&#8220;url:mailto%3Asamson%40hannover.ihk.de|||&#8220;]</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/praxiswissen-recht-schutzschirm/">Drohende Insolvenz: Option Schutzschirm?</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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