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	<title>Nbank Archive - NW IHK</title>
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		<title>Neuer Digitalbonus startet am 25. Juni</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jun 2024 11:41:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es war eines der erfolgreichsten Förderprogramme in Niedersachsen, jetzt steht der Nachfolger in den Startlöchern. Unter dem Titel „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ können Unternehmen ab dem 25. Juni Mittel aus dem gemeinsam mit der Nbank aufgelegten Programm beantragen. Dieser neue Digitalbonus soll Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es war eines der erfolgreichsten Förderprogramme in Niedersachsen, jetzt steht der Nachfolger in den Startlöchern. Unter dem Titel „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ können Unternehmen ab dem 25. Juni Mittel aus dem gemeinsam mit der Nbank aufgelegten Programm beantragen. Dieser neue Digitalbonus soll Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen fördern, so das Wirtschaftsministerium in einer Mitteilung. Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern.</p>
<p>Projekte, die mit dem neuen Digitalbonus gefördert werden sollen, müssen einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen. Möglich ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt mindestens 3000 Euro und maximal 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder E-Health tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.</p>
<p>Die NBank-Website mit einem Fördercheck, der zeigt, ob Sie für das Programm in Frage kommen, finden Sie <a href="https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/F%C3%B6rderchecks/F%C3%B6rdercheck-Digitalbonus-innovativ.html">hier</a>.</p>
<p>Die IHK Niedersachsen (IHKN) begrüßt den Start des neuen Programm, das auch zukunftsweisende Technologien wie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz fördert. Allerdings hätten sich die Industrie- und Handelskammern gewünscht, dass parallel außerdem die Basisförderung fortgeführt worden wäre, sagte IHKN-Hauptgeschäftsführerin Monika Scherf. „Wir müssen Digitalisierung in allen Branchen und Unternehmensgrößen mit unterschiedlichen Ansätzen unterstützen, um im nationalen wie internationalen Wettbewerb bestehen zu können.“</p>
<p>Die bisherige, in der vergangenen Legislaturperiode nach und nach immer weiter aufgestockte Förderung über den Digitalbonus hat in den niedersächsischen Unternehmen ein Vielfaches an privaten Digitalisierungsinvestitionen ausgelöst. Laut Niedersachsen-Auswertung der DIHK-Digitalisierungsumfrage 2023 hat die niedersächsische Wirtschaft zuletzt einen spürbaren Digitalisierungsschritt geschafft. Die Digitalisierung umfasst dabei die Weiterentwicklung der Produkte, der unternehmensinternen Prozesse und in Teilen sogar des gesamten Geschäftsmodells.</p>
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		<title>NBank erzielt Förderergebnis von 1,42 Mrd. Euro</title>
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		<dc:creator><![CDATA[doermer.b]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2024 11:19:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die NBank hat im Jahr 2023 Fördermittel von rund 1,42 Mrd. vergeben und rund 27 000 Förderungen bewilligt. Das Fördervolumen liegt damit auch bei Herausrechnung der Corona-Hilfen höher als in der Zeit vor Corona. Die NBank hat im Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von rund 1,42 Mrd. Euro vergeben. Im Vorjahr waren es inklusive der  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/nbank-bilanz-2023/">NBank erzielt Förderergebnis von 1,42 Mrd. Euro</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die NBank hat im Jahr 2023 Fördermittel von rund 1,42 Mrd. vergeben und rund 27 000 Förderungen bewilligt. Das Fördervolumen liegt damit auch bei Herausrechnung der Corona-Hilfen höher als in der Zeit vor Corona.</strong></p>
<p>Die NBank hat im Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von rund 1,42 Mrd. Euro vergeben. Im Vorjahr waren es inklusive der Corona-Hilfen noch 3,5 Mrd. Euro, ohne die Corona-Hilfen 1,55 Mrd. Euro. Das Fördervolumen liegt damit höher als in der Zeit vor Corona. Insgesamt hat die Förderbank des Landes Niedersachsen im vergangenen Jahr rund 27 000 Förderungen bewilligt.</p>
<p>„Wir haben 2023 ein schwieriges Jahr gehabt“, sagte Frank Doods, Verwaltungsratsvorsitzender der NBank. Und das werde „auch 24 nicht anders sein.“ Niedersachsen stehe vor großen Aufgaben: „Die Transformation, die Energiewende, die Digitalisierung voranzubringen und Investitionen in eine starke Infrastruktur zu leisten, sind Gegenwartsaufgaben für Niedersachsen und für unsere Förderbank.“ Diesen Aufgaben stelle sich die Bank und habe 2023 neue Förderprogramme, die dazu einen Beitrag leisten, auf den Weg gebracht.</p>
<p>Im Jahr 2023 ist das Zuschussvolumen im Vergleich zum Vorjahr gesunken, das Volumen der bewilligten Kredite hingegen deutlich gestiegen. 2022 lag es inklusive der Corona-Hilfen noch bei rund 597 Mio. Euro, 2023 waren es bereits rund 771 Mio. Euro. „Wie unser gestiegenes Kreditvolumen zeigt, arbeiten wir Hand in Hand mit unseren Auftraggebenden daran, unser Darlehensangebot zu steigern“, so Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank. „Mit dieser Kombination aus wachsendem Kreditvolumen und Zuschüssen können wir Niedersachsen bei den aktuellen Herausforderungen noch effizienter und zielgerichteter unterstützen.“</p>
<p><strong>Nachfrage nach Darlehen für Wohnraum gestiegen</strong></p>
<p>Einen deutlichen Anstieg der Darlehensnachfrage gab es in der Wohnraumförderung. Das Volumen der Neuzusagen lag bei mehr als 454 Mio. Euro (2022: 355 Mio. Euro). Ein Rekordergebnis, wie Michael Kiesewetter berichtete. Das Geld wird in 1891 Mietwohnungen und Eigenheime fließen. Einen prozentual besonders starken Zuwachs gab es im Bereich der Eigentumsförderung. „Aufgrund der bundesweit gestiegenen Zinsen haben immer mehr Investoren, darunter vor allem auch private, den sozialen Wohnungsbau als Alternative zum freien Markt entdeckt und unsere Förderprogramme genutzt“, so Kiesewetter. „Das hat es uns möglich gemacht, in vielen Bereichen Niedersachsens bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Aber Niedersachsen braucht weiterhin ein sehr viel größeres Angebot an Wohnraum, damit sich der Markt wieder entspannt und die Mieten bezahlbar sind.“</p>
<p><strong>Kommunen fragen Infrastrukturkredit stark nach</strong></p>
<p>Der Kommunale Infrastrukturkredit Niedersachsen hat weiter an Bedeutung gewonnen. Die Kommunen nahmen im vergangenen Jahr ein Volumen von rund 300 Mio. Euro auf &#8211; das sind rund 70 Mio. Euro mehr als im Vorjahr und damit so viel wie noch nie. Investitionen sind in allen Bereichen der kommunalen Infrastruktur notwendig. Mehr als 500 Mio. Euro flossen in die Verbesserung der niedersächsischen Infrastruktur.</p>
<p><strong>Wirtschaftsförderung unterstützt zahlreiche Unternehmen<br />
</strong></p>
<p>Die Nbank stellte den niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rund 256 Mio. Euro im Bereich Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Hinter dieser Fördersumme verbergen sich rund 4670 Einzelfälle. Besonders stark nachgefragt war die Einzelbetriebliche Investitionsförderung, die als wichtiges Förderinstrument bereits seit 2004 im Portfolio der NBank ist und von den Bezirksregierungen übernommen wurde. Im vergangenen Jahr sind hier rund 43 Mio. Euro geflossen. Das sind rund 9 Mio. Euro an Investitionen mehr als im Vorjahr. Von dieser Förderung profitierten 120 Unternehmen in strukturschwächeren Gebieten. Ziel des Programms ist es, in diesen Regionen Standortnachteile für Unternehmen auszugleichen und die Wirtschaft wettbewerbsfähig zu machen. „Der Förderbedarf vor allem im Bereich der Wirtschaft hat sich nach den akuten Sondersituationen der vergangenen Jahre wie Corona und Energiekrise langsam wieder normalisiert“, so Michael Kiesewetter.</p>
<p>Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung ist im vergangenen Jahr unter dem Namen Niedersachsen Invest neu aufgestellt. Ziel ist es zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu unterstützen, sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze zu schaffen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. „Damit haben wir einen Anreiz für eine aktive Industrie- und Ansiedlungspolitik geschaffen“, so Frank Doods. „Kleine und mittlere Unternehmen haben die Chance, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihren CO2-Ausstoß zu senken.“</p>
<p>Unter den Krediten war besonders der Mikrostarter (363 Bewilligungen) stark nachgefragt; die Zahl der Empfänger ist damit im Vorjahresvergleich um mehr als das 2,5-fache gestiegen.</p>
<p><strong>Fachkräfte nutzen berufliche Fortbildungsförderung so stark wie noch nie</strong></p>
<p>Klimaschutz, Digitalisierung und demographischer Wandel stellen auch den niedersächsischen Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Sie führen zu tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt. Entsprechend nachgefragt war 2023 insbesondere das sogenannte Aufstiegs-BaFöG, das die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse fördert. Mit knapp 114 Mio. Euro für neu bewilligte Anträge floss 2023 mehr Geld als je zuvor in diese Form der Qualifizierung. Insgesamt profitierten von dem Programm knapp 22 600 Fachkräfte – so viele wie noch nie. NBank-Vorstandsmitglied Sonja Schwarz appellierte die Menschen im Land, diese Chance auf Qualifizierung zu nutzen: „Ob Single, alleinerziehend oder mit Familie, ob in Teilzeit oder Vollzeit – die Förderung wird auf Ihre persönlichen Bedingungen zugeschnitten.“</p>
<p><strong>Ausblick</strong></p>
<p>Niedersachsen steht vor der gewaltigen Herausforderung, die Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen Produktion und Dienstleistungen zu transformieren. „Neue Förderprogramme legen den Fokus auch auf das Thema Transformation “, so Doods. Aufbauend auf den Strukturen der NBank sei es das Ziel, das Darlehensgeschäft weiter auszubauen. „Wir wollen die Möglichkeiten einer Förderbank stärker nutzen.“ Dafür soll das Eigenkapital der NBank erhöht werden. Die dazu notwendigen Entscheidungen würden laut Doods vom Wirtschafts- und Finanzministerium vorbereitet.</p>
<p>Um die Abläufe für die Kundinnen und Kunden zu vereinfachen, will die Bank in ihrem Kundenportal die Förderprogramme von der Bearbeitung über die Bewilligung bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise digital abbilden. Auch die Kreditprozesse sollen stärker digitalisiert werden.</p>
<p>Besonders nachgefragt von Unternehmen wird aktuell das Programm EENergy, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Unterstützung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen bietet; Details zu diesem Programm stehen auf der<a href="https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/innovation/umwelt/foerdermittel/eenergy-6114228"> IHK-Website</a>. Darüber hinaus bietet die NBank beispielsweise auch <a href="https://www.nbank.de/F%c3%b6rderprogramme/Fokusthemen/Nachhaltigkeit-Klimaschutz/index.html">Förderprogramme zum Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz</a> an.</p>
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		<title>Wachstumsfonds geht in Hannover an den Start</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2022 14:06:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In Hannover ging am 25. November der zweite niedersächsische Wachstumsfonds „Invest-Impuls Scale“ an den Start. Die beteiligten Ankerinvestoren NBank, Getec Energie Holding GmbH, Hannoversche Volksbank eG und die Sparkasse Hannover haben auf Initiative von Hannoverimpuls den entsprechenden Vertrag mit dem Fondsmanager EnjoyVenture geschlossen, der die Geschäftsführung übernimmt. Der Fonds startet mit einem Volumen von 25,4  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2022/11/wachstumsfonds-hannover/">Wachstumsfonds geht in Hannover an den Start</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1497.6px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-1"><p>In Hannover ging am 25. November der zweite niedersächsische Wachstumsfonds „Invest-Impuls Scale“ an den Start. Die beteiligten Ankerinvestoren NBank, Getec Energie Holding GmbH, Hannoversche Volksbank eG und die Sparkasse Hannover haben auf Initiative von Hannoverimpuls den entsprechenden Vertrag mit dem Fondsmanager EnjoyVenture geschlossen, der die Geschäftsführung übernimmt.</p>
<p>Der Fonds startet mit einem Volumen von 25,4 Mio. Euro. Das Land beteiligt sich über die NBank mit 12,7 Mio. Euro. Bereits im Laufe des nächsten Jahres sollen im Idealfall bis zu weitere 15 Mio. Euro von institutionellen und privaten Kapitalgebern eingesammelt werden. Das Zielvolumen des Fonds beträgt 40 Mio. Euro.</p>
<p>Invest-Impuls Scale soll jungen Unternehmen nach Gründung, Technologieentwicklung und Markteinführung auch eine Finanzierung der sich anschließenden Wachstumsphase ermöglichen, und das mit Finanzierungspartnern aus de Region. Wirtschaftsminister Olaf Lies betonte zum Start des Fonds die Bedeutung von Start-ups für den strukturellen Wandel. Doris Petersen, Geschäftsführerin von Hannoverimpuls, stellte heraus, dass es damit neben dem Hannover Beteiligungsfonds auch ein Instrument in der Wirtschaftsentwicklung gebe, um jungn Firmen weiter begleiten können.</p>
<p>Die Vertreter der drei beteiligten Unternehmen &#8211; Dr. Karl Gerhold für Getec, Sparkassen-Chef Volker Alt und Matthias Battefeld als Volksbank-Vorstand – wiesen auf die Bedeutung des Fonds für den Standort Hannover hin. Möglich gemacht hat  Invest-Impuls Scale die Start-up-Strategie des Landes: Geplant sind in Niedersachsen voraussichtlich drei regionale Wachstumsfonds, an denen sich das Land mit insgesamt bis zu 50 Mio. Euro beteiligt.</p>
<div id="attachment_20056" style="width: 1010px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2022/11/Hannover-Wachstumsfonds.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-20056" class="size-full wp-image-20056" src="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2022/11/Hannover-Wachstumsfonds.jpg" alt="" width="1000" height="672" /></a><p id="caption-attachment-20056" class="wp-caption-text">Alle zusammen für wachsende Start-ups: Die Fonds-Partner auf einen Blick.</p></div>
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		<title>NBank: In der Corona-Krise gefordert wie nie zuvor</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Aug 2021 12:04:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In normalen Jahren bewilligt die NBank rund 20.000 Förderanträge. Die Corona-Krise ließ diese Zahl plötzlich auf rund 200.000 steigen. Die Förder- und Investitionsbank des Landes Niedersachsen hat diesen Ansturm bewältigt und so eine wichtige Aufgabe bei der Bewältigung der Pandemie-Folgen übernommen.   Auch Beschäftigte, die nie mit Förderungen zu tun hatten, mussten plötzlich mitarbeiten. In  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2021/08/nbank-corona/">NBank: In der Corona-Krise gefordert wie nie zuvor</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5><strong>In normalen Jahren bewilligt die NBank rund 20.000 Förderanträge. Die Corona-Krise ließ diese Zahl plötzlich auf rund 200.000 steigen. Die Förder- und Investitionsbank des Landes Niedersachsen hat diesen Ansturm bewältigt und so eine wichtige Aufgabe bei der Bewältigung der Pandemie-Folgen übernommen.</strong></h5>
<h6><strong> </strong></h6>
<p>Auch Beschäftigte, die nie mit Förderungen zu tun hatten, mussten plötzlich mitarbeiten. In einem großen Veranstaltungsraum hatte die NBank mit viel Abstand und Abtrennungen ein provisorisches Großraumbüro geschaffen, in dem eigene Beschäftigte und einige der rund 100 Helfer arbeiteten, die die Institution in der Krise unterstützten. Allein mit eigenen Kräften wäre die Flut an Anträgen im März und April 2020 nicht zu schaffen gewesen.</p>
<div id="attachment_16121" style="width: 410px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Kiesewetter.jpg"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-16121" class="wp-image-16121" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Kiesewetter-300x255.jpg" alt="" width="400" height="340" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Kiesewetter-200x170.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Kiesewetter-300x255.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Kiesewetter-400x340.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Kiesewetter-600x511.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Kiesewetter-768x654.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Kiesewetter-800x681.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Kiesewetter.jpg 1000w" sizes="(max-width: 400px) 100vw, 400px" /></a><p id="caption-attachment-16121" class="wp-caption-text">NBank-Chef Michael Kiesewetter.</p></div>
<p>Auch Kollegen vom Landesrechnungshof seien dabei gewesen, berichtet Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank. „Das hatte den tollen Nebeneffekt, dass die Kollegen einmal sehen, wie unsere Prüfverfahren sind und wie wir arbeiten.“ Wenn es auch zu Beginn der Corona-Pandemie oft an klaren Aussagen und Erkenntnissen fehlte, so kristallisierte sich der Auftrag für die NBank bereits zu Anfang deutlich heraus. „Es war das erklärte Ziel der Politik, allen betroffenen Unternehmen möglichst schnell ausreichende Hilfe zukommen zu lassen“, sagt Kiesewetter.</p>
<h6>Selbst Anträge auf Papier wurden akzeptiert</h6>
<p>Dass Anträge abgelehnt wurden, kam praktisch nicht vor – zumindest, wenn alle nötigen Angaben offensichtlich korrekt waren. Und selbst Anträge, die auf Papier im Foyer der NBank in der hannoverschen List abgegeben wurden – was so eigentlich als Antragsweg gar nicht vorgesehen war – wurden angenommen. „So etwas verzögerte aber natürlich wiederum die Bearbeitung“, erklärt Kiesewetter. Denn das ganze Verfahren lief recht weitgehend digital und war so aufgesetzt, dass zumindest mancher Fehler in einem ausgefüllten Online-Formular gar nicht erst an die NBank übermittelt werden konnte. Das Anfangsproblem war nur, dass die Systeme unter dem Ansturm auf die Website zur Beantragung der Soforthilfe zusammenbrachen. Innerhalb von 45 Minuten gab es damals mehr als 200.000 Zugriffe. Und obwohl die technische Ausstattung der Bank schon damals nicht schlecht gewesen sei, konnte man sich auf so einen Ansturm nicht vorbereiten, betont der Vorstand.</p>
<h6>NBank als erste am Start</h6>
<p>Über den holprigen Start berichteten viele Medien bundesweit, auch weil die NBank die erste Förderbank war, die mit den Programmen an den Start ging. Diese Probleme hatten viele Förderbanken in anderen Bundesländern auch. Letztendlich waren die Probleme binnen 36 Stunden in Niedersachsen gelöst und alle Antragsteller konnten ihre Anträge auf Soforthilfe stellen, die schnellstmöglich bearbeitet wurden. Aus solchen Fehlern haben die Beteiligten aber inzwischen gelernt. Heute würde niemand mehr eine feste Uhrzeit benennen, ab der Anträge gestellt werden können. „Dass wir mit unter den ersten waren, die am Ende das Geld ausgezahlt haben, interessierte am Ende weniger“, bemerkt Kiesewetter, der sich gewünscht hätte, dass auch die positiven Fälle mehr Aufmerksamkeit in den Medien bekommen hätten. Bei den weitaus meisten Unternehmen sei das Geld ja sehr schnell angekommen. Was die technische Ausstattung angeht, sieht sich die NBank inzwischen recht gut aufgestellt. Aber diese Nachricht drang aus der NBank nicht nach außen oder sie ging unter in den Ausnahmezeiten der Pandemie.</p>
<h6>Andere Länder stärker von Betrug getroffen</h6>
<p>Auch als die ersten Betrugsfälle bei den Hilfen vor gut einem Jahr bekannt wurden, war der Aufschrei zunächst groß. In Niedersachsen blieb es bislang allerdings laut Michael Kiesewetter bei rund 1300 Betrugsfällen bei der Corona-Soforthilfe. Andere Länder habe es stärker getroffen. Sehr stark geholfen hat in diesem Kontext die enge Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt, die bereits frühzeitig zu Beginn der Corona-Pandemie von der NBank veranlasst wurde. Hinweise habe die NBank beispielsweise von Hausbanken erhalten, die die ungewöhnlich hohen Geldeingänge auf Konten wegen des Geldwäscheverdachts prüften. Und auch wenn mehrere Zahlungen auf ein bereits bekanntes Konto gehen sollten, habe die Bank die Vorgänge genauer geprüft.</p>
<h6>Häufig Klärungsbedarf bei Anträgen</h6>
<p>Die Frage, ob man die Soforthilfe einfach ohne Prüfung hätte auszahlen sollen, hat sich Michael Kiesewetter nie gestellt. „Wir unterliegen der Sorgfaltspflicht und es handelt sich schließlich um Steuergeld, das wir nicht einfach ausgeben können. Es braucht immer Rahmenbedingungen, die die Politik festlegt – und gewisse Kontrollmöglichkeiten“. Kritisieren möchte der Vorstand die Politik nicht. Doch er formuliert Wünsche: „Manchmal wäre es gut, wenn zwischen der Ankündigung eines Programms und der Umsetzung etwas mehr Zeit in die konkrete Ausgestaltung investiert würde. Je klarer die Förderbedingungen, desto leichter gestaltet sich am Ende der Prozess.“ Leider würden häufig zu komplexe Bedingungen vorgegeben, die im Antragsverfahren zu vielen Nachfragen und Problemen führten. Selbst die Steuerberater, die zur Beantragung etwa der Überbrückungshilfen nötig waren und sind, seien damit teilweise überfordert gewesen, berichtet Kiesewetter. „Es gab selbst über die Steuerberater bei 30 Prozent der Anträge Klärungsbedarf.“</p>
<p>Dabei war eigentlich genug Zeit, um besser auf eine zweite Welle, auf einen erneuten Lockdown und Förderprogramme vorbereitet zu sein. Doch gerade bei der Novemberhilfe hakte es, was auch für die NBank und diejenigen, die die berechtigten Nachfragen der Unternehmen beantworten mussten, äußerst unbefriedigend war. „Wir konnten überhaupt erst im Januar auf die Anträge zugreifen, sie bearbeiten und die Hilfen auszahlen“, erinnert sich der Vorstand. Mehrere Monate nach der ersten Antragstellung über Berlin.</p>
<h6>Die Krise verlangte der Bank einiges ab</h6>
<p>Die Bewältigung der Krise hat der Förderbank einiges abverlangt. „Ich habe damals nicht nur einmal Beschäftigte gesehen, die nach Telefonaten mit verzweifelten Unternehmen weinten. Viele der Anrufer und Anruferinnen hatten Existenzängste“, erinnert sich der Vorstand. „Unser Team hat damals wirklich außergewöhnliches geleistet.“ So sei es auch für viele selbstverständlich gewesen, am Wochenende zu arbeiten. Dies brachte den Mitarbeitenden auch einiges an Lob ein.</p>
<h6>Überstunden noch keineswegs abgebaut</h6>
<p>Aber am Ende des Jahres summierten sich die Überstunden aller auf über 60.000, die bis heute noch längst nicht abgebaut sind. Im Gegenteil, es sind sogar nochmal mehr als 30.000 dazugekommen. Und das, obwohl das Team der NBank im vergangenen Jahr von 420 auf 560 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten angewachsen ist. Michael Kiesewetter ist froh, ein so engagiertes Team zu führen. An gleich mehreren Stellen im Geschäftsbericht des vergangenen Jahres dankt er den Beschäftigten für die geleistete Arbeit im ersten Corona-Jahr.</p>
<h6>Ein starkes Gefühl des Zusammenhalts</h6>
<div id="attachment_16124" style="width: 268px" class="wp-caption alignright"><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne.jpg"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-16124" class="size-medium wp-image-16124" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne-258x300.jpg" alt="" width="258" height="300" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne-200x232.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne-258x300.jpg 258w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne-400x464.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne-600x697.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne-768x892.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne-800x929.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne-882x1024.jpg 882w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2021/08/20210810_Koehne.jpg 1000w" sizes="(max-width: 258px) 100vw, 258px" /></a><p id="caption-attachment-16124" class="wp-caption-text">Tobias Köhne kam im März 2020 zur NBank.</p></div>
<p>Und wenn man dieser Krise etwas Positives abgewinnen kann, dann ist es sicher diese Erfahrung: „Es war ein starkes Gefühl des Zusammenhalts, das es so in der NBank noch nicht gegeben hat. Es gab eine unheimliche Dynamik und man merkte, dass alle an einem Strang ziehen. Zumindest haben mir das viele Kolleginnen und Kollegen bestätigt, die schon lange hier arbeiten“, sagt Tobias Köhne, der heute als stellvertretender Pressesprecher für die Förderbank tätig ist. Sein erster Arbeitstag war der 23. März des vergangenen Jahres. Eine Woche später konnte die Soforthilfe beantragt werden. „An eine normale Einarbeitung war damals nicht zu denken“, erinnert sich der 35-Jährige. Als sich abzeichnete, welche Antragsflut auf die Förderbank zurollte, meldete er sich freiwillig, um zu helfen. Gerade in der Anfangszeit lief das digitale Verfahren noch nicht einwandfrei, so dass einzelne Anträge einer Qualitätsprüfung unterzogen wurden.</p>
<p>Mal waren Angaben verrutscht oder es fehlte etwas. Dann griff Tobias Köhne auch mal zum Telefon und fragte nach. „Bei den Kunden kam das sehr gut an. Manchmal waren sie aber auch überrascht – etwa wenn ich sie am Sonntag anrief“, berichtet Köhne. Gerade in den Spitzenzeiten haben er und andere Beschäftigte der NBank auch am Wochenende gearbeitet.</p>
<h6>Ein extrem ungewöhnlicher Einstieg</h6>
<p>Der Kommunikationsexperte hat aber nicht nur gute Erinnerungen an den Einstieg unter Corona-Bedingungen: „Wenn man neu ist, und dann allein in einem Büro sitzt und kaum Kollegen trifft, ist das schon sehr eigenartig. Ein extrem ungewöhnlicher Einstieg war das.“ Etwa zwei Monate unterstützte Tobias Köhne in der Antragsbearbeitung. Die Erfahrung möchte er heute nicht missen. „Man investiert viel, aber man bekommt auch viel zurück.“</p>
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		<title>Matthias Wunderling-Weilbier neu im Verwaltungsrat der NBank</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Sep 2020 08:23:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Matthias Wunderling-Weilbier, Staatssekretär im niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung, ist seit gestern Verwaltungsratsmitglied der NBank. Er folgt damit auf Staatssekretärin Jutta Kremer, die zum 30. Juni in den Ruhestand getreten ist. Das Land Niedersachsen ist alleiniger Träger der NBank. Als zentrale Wirtschaftsfördereinrichtung werden die Förderaktivitäten des Landes Niedersachsen durch die  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]</p>
<p><strong>Matthias Wunderling-Weilbier</strong>, Staatssekretär im niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung, ist seit gestern Verwaltungsratsmitglied der NBank. Er folgt damit auf Staatssekretärin <strong>Jutta Kremer</strong>, die zum 30. Juni in den Ruhestand getreten ist. Das Land Niedersachsen ist alleiniger Träger der NBank. Als zentrale Wirtschaftsfördereinrichtung werden die Förderaktivitäten des Landes Niedersachsen durch die NBank gebündelt.</p>
<p>Dr. Berend Lindner ist als Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums mit Blick auf das weitaus größte Aufgabenvolumen in der Bank vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates. Erste stellvertretende Vorsitzende ist Doris Nordmann, Staatssekretärin des Finanzministeriums. Zweiter stellvertretender Vorsitzender ist Heiger Scholz, Staatssekretär des Sozialministeriums. Weitere Mitglieder des Verwaltungsrats der NBank sind Staatssekretärin Dr. Sabine Johannsen und Staatssekretär Frank Doods sowie die Beschäftigtenvertreter der NBank Christian Löffler und Thomas Hüper-Maus.</p>
<p>[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]</p>
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		<title>KfW unterstützt Start-ups in Corona-Schieflage mit Beteiligungsfinanzierungen</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/08/praxiswissen-recht-kfw-unterstuetz-start-ups/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2020 13:00:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht/Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um Start-ups und kleine Mittelständler mit passgenauen Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen, stellt die KfW den Landesförderinstituten (in Niedersachsen sind das die NBank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen) seit Mitte Juni Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Start-ups und kleinen Mittelständlern bereit. Damit steht Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die zur Unterstützung von Start-ups und kleinen  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Um Start-ups und kleine Mittelständler mit passgenauen Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen, stellt die KfW den Landesförderinstituten (in Niedersachsen sind das die <a href="https://www.nbank.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">NBank</a> und die <a href="https://www.mbg-hannover.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen</a>) seit Mitte Juni Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Start-ups und kleinen Mittelständlern bereit. Damit steht Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt wurde.<br />
Bei Säule I der Hilfen können Venture Capital-Fonds seit Mitte Mai ihre Mittel zur Finanzierung von Start-ups aus der so genannten Corona Matching Fazilität über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu stets gleichen Bedingungen (max. zu 50 % der Finanzierungsrunde) ergänzen. Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe, jedoch keinen Zugriff auf die Säule I haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über die mit Haftungsfreistellung ausgestatteten Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren. Die konkrete Förderstruktur variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Möglich sind zum Beispiel Finanzierungen über offene oder stille Beteiligungen.</p>
<div id="attachment_13017" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/08/iStock-1090318066.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-13017" class="size-medium wp-image-13017" src="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/08/iStock-1090318066-300x205.jpg" alt="" width="300" height="205" /></a><p id="caption-attachment-13017" class="wp-caption-text">Foto: iStocphoto.com/erhui1979</p></div>
<p>Die Finanzierungshilfen aus dieser Säule II stehen Unternehmen (bis 75 Mio. Euro Gruppenumsatz), zur Verfügung, die bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nachweislich Finanzierungsbedarfe haben. Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Unternehmen einen Deutschlandbezug nachweisen können. Unter Einhaltung der Kleinbeihilferegelung können Unterstützungen bis zu 800 000 Euro pro Unternehmen genehmigt werden, die mit Kapital weiterer Investoren ergänzt werden können.<br />
Durch die Landesförderinstitute bereits erteilte Förderzusagen an Start-Ups oder kleine Mittelständler können rückwirkend bis zum 2. April 2020 berücksichtigt werden.</p>
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		<title>Was in der Krise alles geht</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/was-in-der-krise-alles-geht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2020 11:00:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In großem Umfang wurden in den vergangenen Wochen Regelungen ausgesetzt, Vorgaben gelockert, Bürokratie vorübergehend abgeschafft: Das Magazin „Der Spiegel“ nannte die bundesdeutsche Verwaltung in diesem Zusammenhang sogar eine Effizienzmaschine. Hier ein Überblick, welche Regelungen unter anderem betroffen sind. +++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++ ? Insolvenzantragspflicht bis September ausgesetzt ? Befristete Änderungen im  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/was-in-der-krise-alles-geht/">Was in der Krise alles geht</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a name="oben"></a></p>
<h5>In großem Umfang wurden in den vergangenen Wochen Regelungen ausgesetzt, Vorgaben gelockert, Bürokratie vorübergehend abgeschafft: Das Magazin „Der Spiegel“ nannte die bundesdeutsche Verwaltung in diesem Zusammenhang sogar eine Effizienzmaschine. Hier ein Überblick, welche Regelungen unter anderem betroffen sind.</h5>
<p style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></p>
<p><a href="#insolvenzantrag"><strong>? Insolvenzantragspflicht bis September ausgesetzt</strong><br />
</a><a href="#gesellschaftsrecht"><strong>? Befristete Änderungen im Gesellschaftsrecht</strong><br />
</a><a href="#jahresabschluesse"><strong>? Jahresabschlüsse: Befristete Erleichterungen</strong></a><a href="#gesellschaftsrecht"><strong><br />
</strong></a><strong><a href="#freiwillig-versichert">? Regeln für freiwillig Versicherte gelockert</a><br />
<a href="#arbeitszeit-ausnahmen">? Arbeitszeit-Ausnahmen für bestimmte Sondertätigkeiten</a><br />
<a href="#dauerschuldverhaeltnisse">? Dauerschuldverhältnisse: Erleichterungen</a><br />
<a href="#gewerbemieten">? Regelung für Gewerbemieten</a><br />
<a href="#kartellrecht">? Corona und Kartellrecht: Kriterien der EU für Unternehmenskooperationen</a><br />
<a href="#steuerliche-massnahmen">? Allgemein: Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen</a><br />
<a href="#fristverlaengerung">? Fristverlängerung für Erklärungen</a><br />
<a href="#sonderzahlungen">? Sonderzahlungen für Beschäftige bis 1500 Euro steuerfrei</a><br />
<a href="#umsatzsteuer-sachspenden">? Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden</a><br />
<a href="#bafin">? BaFin erleichtert Kreditvergabe durch die Banken</a><br />
<a href="#tilgungsaussetzung">? NBank bietet Tilgungsaussetzung bei Förderdarlehen an</a><br />
<a href="#rentner-dazuverdienen">? Rentner können mehr dazuverdienen</a><br />
<a href="#fahrverbote-ausgesetzt">? Sonntags und nachts: Fahrverbote ausgesetzt</a><br />
<a href="#adr-gefahrgut">? ADR und Gefahrgut: Ausnahmen</a><br />
<a href="#strassengueterverkehr">? Ausnahmen im Straßengüterverkehr</a><br />
<a href="#hermesdeckungen">? Hermesdeckungen für EU und OECD-Staaten</a><br />
</strong></p>
<p style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></p>
<h6 id="insolvenzantrag"><strong>Insolvenzantragspflicht bis September ausgesetzt</strong></h6>
<p>Ende März ist das Covid-19 Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) in Kraft getreten mit dem Ziel, die Fortführung von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, zu ermöglichen und zu erleichtern. Ihnen soll Zeit gegeben werden, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere um staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen oder Finanzierungs- oder Sanierungsarrangements mit Gläubigern und Kapitalgebern zu treffen.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />Auch sollen durch die Einschränkung von Haftungs- und Anfechtungsrisiken die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Sanierungskredite gewährt werden können und dass bestehende Geschäftsverbindungen zum Beispiel nicht abgebrochen werden. Die Änderungen im Insolvenzrecht gelten seit dem 1. März und noch bis September.<br />
<a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/vsam122020.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einen Überblick über die Regelungen im Einzelnen finden Sie auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="gesellschaftsrecht"><strong>Befristete Änderungen im Gesellschaftsrecht</strong></h6>
<p>Gesellschaften erhalten in diesem Jahr Erleichterungen bei der Durchführung von Hauptversammlungen oder der Einholung von Gesellschafterbeschlüssen. Grundlage ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das am 28. März in Kraft getreten ist. So können die betroffenen Unternehmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel auch bei Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />GmbH: In Gesellschaften mit beschränkter Haftung können Gesellschafterbeschlüsse in Textform oder durch schriftliche Stimmabgabe gefasst werden.<br />
Aktiengesellschaft, KGaA und SE: Nach der Neuregelung kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch ohne Ermächtigung durch Satzung oder Geschäftsordnung Entscheidungen über die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation, die Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation und die Zulassung der Bild- und Tonübertragung treffen (Änderung des § 118 AktG). Der Vorstand kann auch, wenn der Aufsichtsrat zustimmt, entscheiden, dass eine virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats abweichend von § 123 AktG festlegen, die Hauptversammlung spätestens am 21. Tag vor dem Tag der Versammlung einzuberufen. Außerdem wurden weitere Vorschriften gelockert, und die Anfechtung der so getroffenen Beschlüsse ist weitgehend ausgeschlossen.<br />
Genossenschaften: Das Gesetz enthält Sonderregelungen für schriftliche oder elektronische Beschlüsse ohne vorhandene Satzungsregelungen sowie (Folge-)Regelungen zu solchen Beschlussfassungen, zur Einberufung der Generalversammlung/Vertreterversammlung, zur Feststellung des Jahresabschlusses, zu Abschlagszahlungen, zur Amtszeit von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats sowie zu den Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat.<br />
Außerdem gibt es Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen und im Umwandlungsrecht. Das Bundesjustizministerium ist ermächtigt, die Maßnahmen per Verordnung gegebenenfalls bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.<br />
<a href="https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_GesR.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Website Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<hr />
<p><em><span style="color: #000000;">Das im Schnellverfahren von der Bundesregierung ausgearbeitete und bereits in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zielt auf eine erleichterte Beschlussfassung bei Kapitalgesellschaften. Doch was ist mit  Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG)? Hier enthält das Covid-Gesetz keine Regelungen. Allerdings gibt es trotzdem Möglichkeiten, beispielsweise Gesellschafterversammlungen – teilweise – als Telefon- oder Videokonferenz durchzuführen, zumindest dann, wenn die Gesellschafter an einem Strang ziehen und der Beschlussgegenstand nicht beurkundungsbedürftig ist. Das jedenfalls hat zum Beispiel die <a href="https://www.cmshs-bloggt.de/gesellschaftsrecht/alternative-wege-zur-abhaltung-von-gesellschafterversammlungen-einer-gmbh-oder-personengesellschaft-in-zeiten-des-corona-virus/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB</a> herausgearbeitet. </span></em></p>
<hr />
<p>&nbsp;</p>
<h6 id="jahresabschluesse"><strong>Jahresabschlüsse: Befristete Erleichterungen</strong></h6>
<p>Das Bundesamt für Justiz hat <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html;jsessionid=23F638586576310E97006EE6BB156294.1_cid394" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verschiedene Maßnahmen</a> für Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse bislang nicht fristgerecht einreichen konnten oder einreichen werden können, beschlossen und veröffentlicht und damit auch ein Anliegen der Wirtschaft aufgenommen.<br />
<strong><img decoding="async" class="alignleft wp-image-11567" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Jahresabschluss 2018: Unternehmen, die ihren Jahresabschluss 2018 nicht fristgerecht eingereicht haben und die eine Androhungsverfügung mit dem Ausstellungsdatum zwischen dem 6. Februar 2020 und dem 20. März 2020 erhalten haben, sollen von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen entschuldigter Offenlegungssäumnis erhalten. Sie müssen allerdings ihre Rechnungslegungsunterlagen innerhalb von sechs Wochen nach dem 1. Mai, also bis spätestens zum 12. Juni 2020, offenlegen. Dies soll auch für Unternehmen gelten, die in dem genannten Zeitraum eine weitere Androhung für frühere Geschäftsjahre erhalten haben.<br />
Jahresabschluss 2019: Wurde der Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen nicht bis zum 30. April 2020 offengelegt, so wird laut Bundesamt für Justiz vor dem 1. Juli 2020 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.<br />
Vollstreckungsverfahren: Eine der Situation angepasste Stundung auf Antrag bei bereits eingeleiteten Vollstreckungsverfahren soll ermöglicht und neue Vollstreckungsmaßnahmen sollen zunächst nicht eingeleitet werden – hierzu wurde allerdings keine zeitliche Konkretisierung vorgenommen.</p>
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<h6 id="freiwillig-versichert"><strong>Regeln für freiwillig Versicherte gelockert</strong></h6>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit lockert die Regelungen für freiwillig versicherte Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung. Dies betrifft die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen. Die Erleichterungen gelten für Versicherte, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.<br />
<strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Können Selbstständige aufgrund der Corona-Krise die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung derzeit nicht zahlen, gewähren die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub bis längstens Oktober 2020. Dafür müssen die Versicherten sich nicht melden. Ihre Agentur für Arbeit nimmt zu einem späteren Zeitpunkt Kontakt auf. Die noch ausstehenden Beiträge können dann auch in Raten zurückgezahlt werden.<br />
Wenn bereits innerhalb der letzten zwölf Monate Arbeitslosengeld bezogen und erneut Arbeitslosengeld beantragt wurde, können sich Selbstständige danach erneut freiwillig versichern. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September 2020. Bisher wurden Selbstständige bei einem zweiten Arbeitslosengeldbezug binnen eines Jahres aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, wenn sie die gleiche selbstständige Tätigkeit wieder aufnehmen.<a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/gruendung-sicherung-nachfolge/aktuell-gruendung-nachfolge/versicherung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
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<h6 id="arbeitszeit-ausnahmen"><strong>Arbeitszeit-Ausnahmen für bestimmte Sondertätigkeiten</strong></h6>
<p>Für spezielle Tätigkeiten, die gezielt gegen die Ausbreitung des Corona-Virus gerichtet sind, hat das niedersächsische Sozialministerium eine Ausnahmebewilligung für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und auch für längere Höchstarbeitszeiten erteilt. <strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Minderjährige sind davon aber nicht erfasst. Die Regelung ist befristet bis zum 31. Mai. <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/arbeitsrecht/corona-arbeitszeit-ausnahmen-fuer-bestimmte-sondertaetigkeiten.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auf der Website der IHK Hannover finden Sie hierzu weitere Informationen.</a></p>
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<h6 id="dauerschuldverhaeltnisse"><strong>Dauerschuldverhältnisse: Erleichterungen</strong></h6>
<p>Durch das Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie wurde Kleinstgewerbetreibenden bei Dauerschuldverhältnissen zur Daseinsvorsorge ein begrenztes Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt. Die Regelung gilt zeitlich begrenzt nur bis zum 30. <strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Juni 2020 und nur für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden. Sie kann aber vom Bundesjustizministerium bis zum 30. September 2020 verlängert werden. Erfasst werden dadurch beispielsweise Verträge über Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas, Telekommunikation, soweit zivilrechtlich geregelt auch Wasser. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mio. Euro. Bei Kleinstunternehmen greift das Zurückbehaltungsrecht nur, wenn diese infolge der Corona-Pandemie geschuldete Leistungen nicht erbringen können oder ihnen die Erbringung der Leistung ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlagen des Erwerbsbetriebs nicht möglich wäre.<br />
Eine Ausnahme für das Leistungsverweigerungsrecht ist in Art. 240 § 1 Abs. 3 geregelt. Hiernach ist das Leistungsverweigerungsrecht ausgeschlossen, wenn es für den Gläubiger nach den in Absatz 3 genannten Maßstäben unzumutbar ist. In diesen Fällen hat der Schuldner dann aber die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/dauerschuldverhaeltnisse-erleichterungen-fuer-kleinstunternehmen-wegen-corona.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationen finden Sie auch auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
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<h6 id="gewerbemieten"><strong>Regelung für Gewerbemieten</strong></h6>
<p>Die Bundesregierung hat mit den Corona-Sondergesetzen Neuregelungen für den Umgang mit Gewerbemieten geschaffen: <strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Seit dem 1. April können Vermieter keine Kündigung wegen rückständiger Mietzahlungen aussprechen. Das heißt, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 zunächst keine Miete für seinen Laden oder seine Gaststätte zahlen muss, wenn dies Corona-bedingt ist. Allerdings wird die Miete danach in vollem Umfang fällig und es können zusätzliche Kosten durch Zinsen entstehen. <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/vsam1720.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die IHK Hannover bietet auf ihrer Website Antworten auf häufige Fragen zum Gewerbemietrecht in der Corona-Krise an.</a></p>
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<h6 id="kartellrecht"><strong>Corona und Kartellrecht: Kriterien der EU für Unternehmenskooperationen</strong></h6>
<p>Die EU-Kommission will einem Mangel an unentbehrlichen Waren und Dienstleistungen während der Covid-19-Pandemie vorbeugen und hat dazu kartellrechtlichen Beurteilungskriterien für vorübergehende Unternehmenskooperationen veröffentlicht. Dadurch soll die Produktion möglichst effizient gesteigert und insbesondere die Lieferung dringend benötigter Arzneimittel für Krankenhäuser optimiert werden.<br />
<strong><img decoding="async" class="wp-image-11567 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg" alt="" width="200" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-200x89.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini-300x134.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Recht_mini.jpg 347w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></strong>Die Kommission hat dazu eine Mitteilung über einen Befristeten Rahmen für die Prüfung kartellrechtlicher Fragen veröffentlicht, die ab 8. April Anwendung findet und eine zeitlich vorübergehende Zusammenarbeit von Unternehmen im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln gewährleisten soll. In der Mitteilung erläutert die EU-Kommission auch, in welchen Fällen und wie Bescheinigungen für konkrete Kooperationsvorhaben (comfort letters) erteilt werden.<br />
Die Mitteilung ist derzeit nur auf Englisch abrufbar (Framework Communication addressing the antitrust issues related to cooperation between competitors in COVID-19 related urgency situations).<br />
<a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wettbewerbsrecht/corona-und-kartellrecht-kriterien-der-eu-fuer-unternehmenskooperationen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission.</a></p>
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<h5 style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></h5>
<h6 id="steuerliche-massnahmen"><strong>Allgemein: Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen</strong></h6>
<p>Unternehmerinnen und Unternehmern, die von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffen sind, unterstützt die Niedersächsische Finanzverwaltung mit steuerlichen Erleichterungen wie zinsfreier Stundung oder einer erleichterten Herabsetzung von Vorauszahlungen. <img decoding="async" class="alignleft wp-image-11586" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg" alt="" width="247" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-200x72.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-400x144.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini.jpg 447w" sizes="(max-width: 247px) 100vw, 247px" />Grundlage hierfür sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und koordinierte Ländererlasse vom 19. März 2020. Im Einzelnen:<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Steuerstundung<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Anpassung der Vorauszahlungen<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Verlustrücktrag<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen<br />
<a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/sonderseiten/coronavirus/steuer-massnahmen-unternehmen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationen für betroffenen Unternehmen finden Sie auch auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="fristverlaengerung"><strong>Fristverlängerung für Erklärungen</strong></h6>
<p>Unternehmerinnen und Unternehmer, für die es aufgrund der Corona-Krise voraussichtlich schwierig werden wird, die gesetzliche Abgabefrist für die Steuererklärungen einzuhalten, können eine Fristverlängerung beantragen.<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11586" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg" alt="" width="247" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-200x72.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-400x144.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini.jpg 447w" sizes="(max-width: 247px) 100vw, 247px" />Eigentlich endet die Abgabefrist für Steuerpflichtige, die nicht einen Steuerberater in Anspruch nehmen, für das Kalenderjahr 2019 am 31. Juli 2020. <a href="https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anträge auf Fristverlängerung sollen elektronisch über das Online-Finanzamt Mein ELSTER übermittelt werden.</a><br />
Auch für Steuererklärungen über einen Steuerberater gibt es erleichternde Regelungen.<br />
<a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/steuer.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auf der Website der IHK Hannover finden Sie weitere Informationen für Steuerpflichtige.</a></p>
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<h6 id="sonderzahlungen"><strong>Sonderzahlungen für Beschäftige bis 1500 Euro steuerfrei</strong></h6>
<p>Wegen der Corona-Krise werden Sonderzahlungen an die Beschäftigten bis zu einem Betrag von 1500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt, so das Bundesfinanzministerium.<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11586" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg" alt="" width="247" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-200x72.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-400x144.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini.jpg 447w" sizes="(max-width: 247px) 100vw, 247px" />Erfasst werden Sonderleistungen zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/zahlungen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Weitere Informationen zu den Sonderzahlungen finden Sie auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
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<h6 id="umsatzsteuer-sachspenden"><strong>Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden</strong></h6>
<p>Unternehmen, die in der Corona-Krise Schutzmasken und Desinfektionsmittel an Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime spenden, müssen darauf keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Auch Sachspenden von medizinischer Ausrüstung an Rettungs- und Sozialdienste, Altersheime sowie Polizei und Feuerwehr sind abgedeckt. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch, wenn Unternehmen unentgeltlich Personal für medizinische Zwecke stellen.<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11586" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg" alt="" width="247" height="89" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-200x72.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-300x108.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini-400x144.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Steuern_mini.jpg 447w" sizes="(max-width: 247px) 100vw, 247px" />Mit Schreiben vom 9. April hat das Bundesfinanzministerium weitere steuerliche Maßnahmen veröffentlicht, die denen Hilfe für Krise-Betroffene gefördert sollen. Die Verwaltungsregelungen betreffen beispielsweise auch allgemein Spenden, für die ein vereinfachter Zuwendungsnachweis gilt. Betriebsausgaben, Lohnsteuer (Arbeitslohnspenden) und Umsatzsteuer sowie Vereine. Außerdem können bestimmte Zuwendungen an Geschäftspartner als Betriebsausgaben gewertet werden. Zu den krisenbedingten Regelungen hört auch dies: Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer auf Teile ihres Arbeitslohns verzichten und wenn das zu einer Spende ihres Unternehmens führt, dann werden diese Beträge unter bestimmten Bedingungen von der Lohnsteuer befreit.<br />
Auf unserer Website finden Sie Informationen zum Thema <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/spenden.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8222;Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden&#8220;</a> und <a href="https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-corona-betroffene.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8222;Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Corona-Betroffene&#8220;.</a></p>
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<h5 style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></h5>
<h6 id="bafin"><strong>BaFin erleichtert Kreditvergabe durch die Banken</strong></h6>
<p>Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus hat die <a href="https://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)</a> ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement gelockert. Damit können Kreditinstituten leichter Kredite an Unternehmen vergeben, die von der Coronakrise betroffen sind.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11594 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg" alt="" width="200" height="73" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-200x73.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-400x147.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini.jpg 433w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />Die Kreditvergabe an Kreditnehmer kann derzeit auch dann erfolgen, wenn eine Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt aktuell nicht gegeben ist bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängt. Das Kreditinstitut muss im Rahmen einer bankinternen Bewertung zu dem Schluss kommen, dass das Unternehmen (nach der Krise) überlebensfähig ist (wieder Kapitaldienst erwirtschaften wird bzw. ohne CoronaKrise kein Sanierungsfall geworden wäre).</p>
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<h6 id="tilgungsaussetzung"><strong>NBank bietet Tilgungsaussetzung bei Förderdarlehen an</strong></h6>
<p>Ab sofort können Unternehmen über ihre Hausbank eine Tilgungsaussetzung für bestehende Förderdarlehen der NBank beantragen. Die Tilgungsaussetzung gilt für folgende Kredite:<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Niedersachsen-Kredit<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Niedersachsen-Gründerkredit<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Unternehmerkredit Energieeffizienz Niedersachsen<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Niedersachsen-Kredit-Energieeffizienz Gebäude<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Produktion<br />
Dies ist für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 möglich.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11594 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg" alt="" width="200" height="73" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-200x73.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-400x147.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini.jpg 433w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />Für die Leistungsrate im März 2020 kann die Hausbank für die Endkreditnehmer eine Rückerstattung der Tilgung bei der NBank beantragen. Auch das Aussetzen der Rückzahlung beim Förderdarlehen Mikrostarter Niedersachsen ist möglich. Hier erfolgt die Beantragung direkt bei der NBank.<br />
Aktuelle Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten des Landes für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen finden Sie auf der <a href="https://www.nbank.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Homepage der NBank</a>.<br />
Weitere generelle Informationen rund um die Corona-Krise, darunter auch zu finanziellen Fördermaßnahmen immer aktuell auf der<a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/sonderseiten/coronavirus.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> IHK-Website</a>.</p>
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<h6 id="rentner-dazuverdienen"><strong>Rentner können mehr dazuverdienen</strong></h6>
<p>Wegen der Krise können Rentner bei vorgezogenen Altersrenten jetzt mehr hinzuverdienen, Saisonarbeiter deutlich länger jobben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Das könnte beispielsweise in Kliniken oder Supermärkten eine Entlastung bei kurzfristigen Personalengpässen während der Pandemie bringen. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner wurde für vorgezogene Altersrenten sehr deutlich von bisher 6300 Euro auf 44 590 Euro im Kalenderjahr 2020 angehoben, und zwar ohne Einbußen bei der Rente.<br />
<img decoding="async" class="wp-image-11594 alignleft" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg" alt="" width="200" height="73" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-200x73.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-300x110.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini-400x147.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Finanzierung_mini.jpg 433w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" />Auch die Dauer von kurzfristigen Beschäftigungen wurde für dieses Jahr verlängert: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine solche Beschäftigung ausübt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage jobben, ohne dass die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden eine Rolle spielen. Das galt bislang für drei Monate oder 70 Arbeitstage. Arbeitnehmer zahlen in dieser Zeit keine Beiträge zur Rentenversicherung.<br />
Wichtig: Diese Beschäftigung – wie sie etwa von Erntehelfern genutzt wird – muss von vornherein vertraglich befristet sein. <a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html;jsessionid=61B84D1B4B8B5FED8BE5BE38A665F477.delivery2-9-replication" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.</a></p>
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<h5 style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></h5>
<h6 id="fahrverbote-ausgesetzt"><strong>Sonntags und nachts: Fahrverbote ausgesetzt</strong></h6>
<p>Wie andere Bundesländer auch hat Niedersachsen die Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot befristet ausgesetzt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Ausnahme gilt noch bis zum 30. Mai. Das betrifft ebenso einen Erlass, der die nächtliche Belieferung des Handels ermöglichen soll, auch wenn dabei Lärmgrenzwerte der TA Lärm überschritten werden. <img decoding="async" class="alignleft wp-image-11595" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg" alt="" width="211" height="75" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-200x71.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-400x142.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-460x165.jpg 460w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini.jpg 465w" sizes="(max-width: 211px) 100vw, 211px" />Einzelheiten dazu sollten, so das Ministerium, mit den zuständigen Behörden vor Ort abgesprochen werden. Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot umfasst auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den befreiten Transporten stehen.<br />
Informationen zum Thema <a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/verkehr-logistik/verkehrstraeger/fahrverbote0/ausnahmen-sonntagsfahrverbote.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8222;Sonntagsfahrverbot&#8220;</a> und<a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/verkehr-logistik/verkehr3/naechtliche-anlieferung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> &#8222;Nächtlicher Anlieferung&#8220;</a> finden Sie auf der Website der IHK Hannover.</p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="adr-gefahrgut"><strong>ADR und Gefahrgut: Ausnahmen</strong></h6>
<p>Weil Schulungen und Prüfungen untersagt wurden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten vorübergehend besondere Regelungen:<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11595" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg" alt="" width="211" height="75" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-200x71.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-400x142.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-460x165.jpg 460w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini.jpg 465w" sizes="(max-width: 211px) 100vw, 211px" />ADR-Schulungsbescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig. Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 abläuft, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. November 2020.<br />
Auf der Website der IHK Hannover finden Sie weitere Informationen über die <a href="https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/verkehr-logistik/gefahrgut/gefahrgutfahrer/laengere-gueltigkeitsdauer.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">längere Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und -beauftragte.</a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h6 id="strassengueterverkehr"><strong>Ausnahmen im Straßengüterverkehr</strong></h6>
<p><img decoding="async" class="alignleft wp-image-11595" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg" alt="" width="211" height="75" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-200x71.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-300x106.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-400x142.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini-460x165.jpg 460w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/Verkehr_mini.jpg 465w" sizes="(max-width: 211px) 100vw, 211px" />Das <a href="http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Uebersicht_Ausnahmeregelungen_BAG_2020_04-01.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesamt für Güterverkehr (BAG)</a> hat eine Übersicht zu Ausnahmeregelungen in den Bereichen Fahrpersonal-, Güterkraftverkehrs-, Berufskraftfahrerqualifikations-, Straßenverkehrs- sowie Gefahrgutrecht zusammengestellt.</p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="#oben">Zurück zum Seitenanfang</a></strong></p>
<h5 style="text-align: center;"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ EIN QUERSCHNITT BEFRISTETER RECHTSÄNDERUNGEN UND LOCKERUNGEN +++</strong></span></h5>
<h6 id="hermesdeckungen"><strong>Hermesdeckungen für EU und OECD-Staaten</strong></h6>
<p>Die Bundesregierung hat die Möglichkeit für Exportkreditgarantien ausgedehnt: Jetzt können Exportgeschäfte mit vereinbarten Zahlungen innerhalb von 24 Monaten auch innerhalb der EU und ausgewählten OECD-Staaten mit staatlichen Garantien des Bundes, also Hermesdeckungen, abgesichert werden.<br />
<img decoding="async" class="alignleft wp-image-11596" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini-300x94.jpg" alt="" width="255" height="80" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini-200x63.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini-300x94.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini-400x126.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/05/International_mini.jpg 525w" sizes="(max-width: 255px) 100vw, 255px" />Bisher ging das nur in Ländern, in denen private Kreditversicherer keine ausreichenden und dauerhaften Absicherungslösungen anbieten können &#8211; also vorrangig in Entwicklungs- und Schwellenländern. EU-Länder sowie Kernländer der OECD waren – zumindest für kurzfristige Geschäfte – ausgenommen. Zu den nun ausgewählten OECD-Staaten gehören Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und Großbritannien. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.<br />
Gemeinsam mit <a href="https://www.eulerhermes.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Euler Hermes Deutschland</a>, die als Mandatar des Bundes für Hermesdeckungen auftreten, <a href="https://www.hannover.ihk.de/veranstaltungen/detailseite/veranstaltung/3091.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bietet die IHK Hannover am 17. und 18. Juni einstündige Beratungsgespräche an</a>. Die Gespräche sind völlig unverbindlich, selbstverständlich vertraulich und kostenfrei.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="#oben"><strong>Zurück zum Seitenanfang</strong></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/was-in-der-krise-alles-geht/">Was in der Krise alles geht</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Gründerpreise für die besten Start-ups des Landes</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2019/12/durchstarter-2019-preisuebergabe/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Dec 2019 12:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Seedforward]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Smavoo, Yuanda Robotics und SeedForward heißen die Gewinner des niedersächsischen Gründerwettbewerbs DurchSTARTer. Sie kommen aus Hannover und Osnabrück. Im Rahmen der Verleihung des DurchSTARTer-Preises 2019 wurden Anfang Dezember erstmalig die besten Start-ups aus Niedersachsen in den drei Kategorien Newcomer, Scale up und Science Spin off prämiert. Vier der neun Finalisten kommen aus dem Bereich der  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/12/durchstarter-2019-preisuebergabe/">Gründerpreise für die besten Start-ups des Landes</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5><strong>Smavoo, Yuanda Robotics und SeedForward heißen die Gewinner des niedersächsischen Gründerwettbewerbs DurchSTARTer. Sie kommen aus Hannover und Osnabrück.</strong></h5>
<p>Im Rahmen der Verleihung des DurchSTARTer-Preises 2019 wurden Anfang Dezember erstmalig die besten Start-ups aus Niedersachsen in den drei Kategorien Newcomer, Scale up und Science Spin off prämiert. Vier der neun Finalisten kommen aus dem Bereich der IHK Hannover, und in zwei Kategorien schafften sie es ganz nach vorn. Insgesamt gab es 89 Bewerbungen. Unter den rund 400 Gästen waren insbesondere auch Unternehmer und Investoren, so dass die Preisverleihung gleichzeitig Gelegenheit zur Unternehmenspräsentation bot. DurchSTARTer ist ein gemeinsamer Wettbewerb der NBank und des Landes Niedersachsen in Kooperation mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen (UVN), unterstützt vom TÜV Nord sowie von active LAW Wirtschaftsanwälte.</p>
<p>Gewinner in der Newcomer-Kategorie, also der jungen Start-ups, ist die <a href="http://www.smavoo.com">Smavoo GmbH </a>aus Hannover. Sie bietet ganzheitliche Lösungen für das Internet der Dinge der Industrie. Damit können Kunden ihre Prozesse in kürzester Zeit automatisieren.</p>
<p>Platz 2 ging an die <a href="http://www.synaos.com">Synaos GmbH</a>, ebenfalls aus Hannover<strong>. </strong>Das Unternehmen steuert mit künstlicher Intelligenz intralogistische Prozesse in Industrie- und Logistikunternehmen.</p>
<p>Auf Platz 3 wählte das Saalpublikum, das bei den Newcomern und bei den Scale ups das letzte Worte hatte, die <a href="http://www.pielers.de">Pielers GmbH</a> aus Geestland im Landkreis Cuxhaven. Das junge Unternehmen bietet hat eine cloudbasierte P2P-Lebensmittelplattform entwickelt, mit der zum Beispiel Bio-Landwirte ihre Produkte direkt vermarkten können, und sorgt auch für die Logistik.</p>
<p>Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann zeichnete die Gewinner der Kategorie Scale-up – also etabliertere Jung-Unternehmen &#8211; aus. Ganz vorne lag die <a href="http://www.yuanda-robotics.de">Yuanda Robotics GmbH</a> aus Hannover, die eine neue kollaborative Robotik-Generation für die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche.</p>
<p>Platz 2 ging an die <a href="http://www.lilianlabs.com">Lilian Labs GmbH</a> aus Braunschweig. Das Unternehmen entwickelt, produziert und vertreibt ein mobiles Wasseranalysesystem, das in Sekundenschnelle bis zu acht Wasserparameter gleichzeitig analysieren und per App in cloudbasierte Datenbanken übertragen kann.</p>
<p>Auf Platz 3 wurde die <a href="http://www.aipark.io">AIPARK GmbH</a> gewählt<strong>.</strong> Die Braunschweiger Gründung entwickelt ein KI-basiertes Assistenzsystem, das freie Parkmöglichkeiten in Echtzeit erkennt und Autofahrer direkt zum verfügbaren Stellplatz leitet.</p>
<p>Wirtschaftsminister Dr. Althusmann zeichnete zudem den Gewinner der Kategorie Science Spin-off aus. Die Entscheidung bei den Ausgründung aus der Wissenschaft traf im Gegensatz zu den beiden anderen Rubriken ausschließlich ein Fachjury. Und in deren Urteil setzt sich die <a href="http://www.seedforward.de">SeedForward GmbH</a> aus Osnabrück durch. Das Start-up hat eine Ökobeize für Saatgut entwickelt, das das Saatgut krankheitsresistenter und wachstumsstärker macht.</p>
<p>Platz 2 ging an die <a href="http://www.formhand.de">Formhand Automation GmbH</a> aus Braunschweig<strong>.</strong> Mit dem Greifer des Unternehmens gelingt es, mehrere unterschiedliche Objekte zu greifen, indem er sich an die Oberfläche der Bauteile anpasst.</p>
<p>Platz 3 ging an die <a href="http://www.optogentech.com">OptoGenTech GmbH</a> aus Göttingen. Das Unternehmen entwickelt ein optisches Cochlea-Implantat, das genetisch modifizierte Zellen mit Licht stimuliert und so die Hörqualität drastisch verbessert.</p>
<p>Der DurchSTARTer wird als Preis für die besten Gründerinnen und Gründer in Niedersachsen seit 2009 verliehen. Erstmalig stehen nur Start-ups im Fokus. Der Preis wird in den drei Kategorien Newcomer, Scale-up und Science Spin-off vergeben. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert, wovon die besten Start-ups ein Preisgeld von jeweils 5.000 Euro erhalten. Das beste Newcomer-Team gewinnt ferner eine Reise zum Tech-Festival South by Southwest in Austin/Texas oder ins Silicon Valley im Wert von bis zu 10.000 Euro. Der Preis soll das nächste Mal im kommenden Jahr vergeben werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/12/durchstarter-2019-preisuebergabe/">Gründerpreise für die besten Start-ups des Landes</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>NBank-Beteiligung: Horando verlegt Sitz nach Hildesheim</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2019/10/horndo-nbank-beteiligung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Oct 2019 07:52:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Unternehmensticker]]></category>
		<category><![CDATA[Hildesheim]]></category>
		<category><![CDATA[Horando]]></category>
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		<category><![CDATA[Orangery]]></category>
		<category><![CDATA[Uni Hildesheim]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die frobese GmbH Informatikservices kann in diesem Monat auf 20 erfolgreiche Jahre zurückblicken: Im Juli 1998 gründete der Namensgeber Dr. Dirk Frobese das IT-Unternehmen in Hannover. Statt dies groß mit Kunden und Partnern zu feiern, verstärkt die Firma ihr soziales Engagement und ermöglicht 20 Kindern aus einkommensschwachem Elternhaus eine Ferienreise.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/10/horndo-nbank-beteiligung/">NBank-Beteiligung: Horando verlegt Sitz nach Hildesheim</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation=&#8220;&#8220; el_class=&#8220;&#8220; css=&#8220;&#8220;]<strong>Hannover/Hildesheim<span style="font-size: 10.0pt;">. </span></strong>Die NBank beteiligt sich über ihre hundertprozentige Tochter NBank Capital Beteiligungsgesellschaft an der Handelsplattform Horando. Es handelt sich um eine Onlineplattform, die sich auf die Digitalisierung des traditionellen Uhrenhandels fokussiert hat. Das Unternehmen kombiniert E-Commerce mit einem, so die NBank, serviceorientierten Kauferlebnis und einem weitergehenden Service. Aufgrund der Beteiligung verlegt Horando seinen Hauptsitz von Bamberg nach Hildesheim. In Kooperation mit der Uni Hildesheim und dem Start-up-Zentrum Orangery will  Horando weitere Lösungen für den Online-Shop entwickeln.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=&#8220;&#8220; el_id=&#8220;&#8220; el_class=&#8220;&#8220; css=&#8220;&#8220;]</p>

<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/10/horndo-nbank-beteiligung/">NBank-Beteiligung: Horando verlegt Sitz nach Hildesheim</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>NBank beteiligt sich am Kreuzfahrt-Startup Cruisewatch</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2019/09/cruisewatch-nbank-kapital/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Sep 2019 10:23:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Unternehmensticker]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Cruisewatch]]></category>
		<category><![CDATA[Nbank]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die frobese GmbH Informatikservices kann in diesem Monat auf 20 erfolgreiche Jahre zurückblicken: Im Juli 1998 gründete der Namensgeber Dr. Dirk Frobese das IT-Unternehmen in Hannover. Statt dies groß mit Kunden und Partnern zu feiern, verstärkt die Firma ihr soziales Engagement und ermöglicht 20 Kindern aus einkommensschwachem Elternhaus eine Ferienreise.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/09/cruisewatch-nbank-kapital/">NBank beteiligt sich am Kreuzfahrt-Startup Cruisewatch</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation=&#8220;&#8220; el_class=&#8220;&#8220; css=&#8220;&#8220;]<strong>Hannover<span style="font-size: 10.0pt;">.</span></strong> Das Kreuzfahrt-Startup cruisewatch.com erhält weiteres Kapital für die Beschleunigung des Wachstums sowie für die Entwicklung vonBeratungstools. Der Hannover Beteiligungsfonds von hannoverimpuls ist bereits beteiligt, und jetzt investiert auch die NBank in das mehrfach prämierte Startup. Cruisewatch unterstützt seit 2016 bisher insbesondere im US-Markt die Kreuzfahrtinteressenten, insbesondere mit einem digitalen Berater auf Basis künstlicher Intelligenz, mathematischen Prognoseverfahren und der Analyse großer Datenmengen..[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=&#8220;&#8220; el_id=&#8220;&#8220; el_class=&#8220;&#8220; css=&#8220;&#8220;]</p>

<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/09/cruisewatch-nbank-kapital/">NBank beteiligt sich am Kreuzfahrt-Startup Cruisewatch</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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