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	<title>Fachkräftemangel Archive - NW IHK</title>
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		<title>Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Akteure und Informationsangebote</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Mar 2020 14:00:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>? Ausländerbehörden Eine Übersicht mit allen niedersächsischen Ausländerbehörden wird auf der Seite des Niedersächsischen Innenministeriums bereitgestellt. ? Auslandsvertretungen Eine Übersicht über die deutschen Botschaften im Ausland findet sich auf der Website des Auswärtigen Amtes. ? Auslandshandelskammern Bei Unternehmen, die im Ausland über Zweigstellen verfügen, bietet sich auch der direkte Kontakt zu Außenhandelskammern an. ? Zentrale  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/03/fachkraefteeinwanderungsgesetz_informationen/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Akteure und Informationsangebote</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Ausländerbehörden</strong><br />
Eine Übersicht mit allen niedersächsischen Ausländerbehörden wird auf der Seite des <a href="https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/auslander_und_asylrecht/auslaenderbehoerden-in-niedersachsen-62975.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Niedersächsischen Innenministeriums</a> bereitgestellt.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Auslandsvertretungen</strong><br />
Eine Übersicht über die deutschen Botschaften im Ausland findet sich auf der Website des <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auswärtigen Amtes</a>.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Auslandshandelskammern</strong><br />
Bei Unternehmen, die im Ausland über Zweigstellen verfügen, bietet sich auch der direkte Kontakt zu <a href="https://www.ahk.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Außenhandelskammern</a> an.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)</strong><br />
Unternehmen, die Fachkräfte im Ausland rekrutieren wollen, können die <a href="https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ZAV</a> gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service einbinden.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Anerkennung in Deutschland</strong><br />
Das <a href="https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationsportal zur Anerkennung</a> gibt einen Überblick wer für die Anerkennungsverfahren zuständig ist.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Make it in Germany</strong><br />
<a href="https://www.make-it-in-germany.com/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Portal der Bundesregierung</a>: Hier können Unternehmen auch Profile ausländischer Fachkräfte sehen und Jobangebote veröffentlichen.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>BQ-Portal</strong><br />
Informationsportal für <a href="https://www.bq-portal.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ausländische Berufsqualifikationen</a>.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Anabin</strong><br />
Portal zur Bewertung <a href="http://www.anabin.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ausländischer Hochschulabschlüsse</a>.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>IQ Netzwerk Niedersachsen</strong><br />
Das Programm IQ fördert die <a href="https://www.migrationsportal.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Arbeitsmarktintegration</a> von Fachkräften mit Migrationshintergrund.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Überblick zu Sprach-Niveaustufen</strong><br />
Einen Überblick über die Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens für Sprache gibt es auf der Seite der <a href="https://www.goethe.de/Z/50/commeuro/303.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Goethe-Institute.</a></p>
<p>Lesen Sie mehr zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:<br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz_1/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es wird leichter</a><br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz-probleme/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch läuft nicht alles rund</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Kontakt zum Autor&#8220;][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_column_text]</p>
<h2>Arne Hirschner</h2>
<p>Sie haben Fragen oder Anregungen?<a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-10185 alignright" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-200x133.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-400x267.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-600x400.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-768x512.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-800x533.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1024x683.jpg 1024w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1200x800.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>Dann schreiben Sie dem Autor:</p>
<p><a href="mailto:hirschner@hannover.ihk.de">hirschner@hannover.ihk.de</a><br />
Tel 0511/3107-344</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/03/fachkraefteeinwanderungsgesetz_informationen/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Akteure und Informationsangebote</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es wird leichter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:26:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. März gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das qualifizierten ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Was mit den neuen gesetzlichen Regelungen möglich ist und wie Unternehmen künftig an Auszubildende und Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen – ein Überblick. Der Fachkräftemangel ist für die niedersächsische Wirtschaft das Geschäftsrisiko Nummer eins: 55  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz_1/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es wird leichter</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Seit dem 1. März gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das qualifizierten ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Was mit den neuen gesetzlichen Regelungen möglich ist und wie Unternehmen künftig an Auszubildende und Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen – ein Überblick.</h5>
<p>Der Fachkräftemangel ist für die niedersächsische Wirtschaft das Geschäftsrisiko Nummer eins: 55 Prozent der Unternehmen sehen in ihm eine Gefahr für ihre Geschäftsentwicklung, so das Ergebnis einer Umfrage der IHK Niedersachsen aus diesem Jahr. Vor fünf Jahren hatten lediglich 38 Prozent diese Antwort gewählt. Zudem kann fast jedes zweite Unternehmen offene Stellen längerfristig nicht besetzen, weil es kein passendes Personal findet.<br />
Ob das neue seit Anfang März geltende und im Vorfeld heftig diskutierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz hier Abhilfe schafft, ist noch offen. Auf eine verstärkte Zuwanderung auch aus Nicht-EU-Staaten zu setzen, erscheint aber gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland schlüssig. Die Unternehmen werden in den kommenden Jahren auf zusätzliche Arbeitskräfte dringend angewiesen sein. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg müssten bis 2060 jedes Jahr 260 000 Menschen einwandern, um den Bedarf an Fachkräften zu decken. Ohne ausländische Fachkräfte wird es also nicht gehen, selbst wenn die Geburtenrate hierzulande drastisch anstiege. Die politischen Akteure sind sich weitgehend einig, dass Deutschland auf den Zuzug von ausländischen Fachkräften auch von außerhalb der EU angewiesen ist und dieser jetzt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich erleichtert wird. Das ist ein wichtiger Paradigmenwechsel.</p>
<p><strong>Studium oder Berufsabschluss sind Pflicht</strong><br />
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Um den Bedarf an Arbeitskräften zu stillen, wurden die Hürden deutlich gesenkt: Das Gesetz erleichtert allerdings nur die Zuwanderung für Menschen mit Berufsabschluss. Als Fachkraft gelten künftig Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Eine der Voraussetzungen für den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt: Es muss eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland für das Anerkennungsverfahren zuständige Stelle vorliegen. Wenn Unternehmen also beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern beschäftigen wollen, ist es wichtig, dass zunächst die ausländischen Qualifikationen anerkannt werde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr />
<p><span style="color: #ee7f00;">Anerkennung ausländischer Abschlüsse bei der IHK</span><br />
Die Berufsanerkennung wird durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiter aufgewertet und künftig vorausgesetzt, um als Fachkraft nach Deutschland zu kommen. Grundlage ist das im April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen &#8211; kurz Anerkennungsgesetz. Die IHK Hannover ist zuständig für die <a href="https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/fachkraefte/anerkennung-abschluesse.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anerkennungsverfahren</a> bei Aus-und Fortbildungsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen.</p>
<hr />
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Voraussetzung: Die qualifizierte Fachkraft muss neben der in Deutschland anerkannten Qualifikation ein konkretes Arbeitsplatzangebot, das der Qualifikation entspricht, vorweisen.</p>
<p><strong>Vorrangprüfung und „Positivliste“ fallen weg</strong><br />
Für Unternehmen ist besonders hilfreich, das künftig grundsätzlich auf die sogenannte Vorrangprüfung verzichtet wird. Das heißt: Unternehmen müssen nicht mehr nachweisen, keine einheimische oder europäische Arbeitskraft für die entsprechende Stelle zu finden. Zudem wird der deutsche Arbeitsmarkt für alle Fachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss geöffnet. Bisher hatte die Bundesagentur für Arbeit in einer „Positivliste“ die Mangelberufe festgelegt, mit denen eine qualifizierte Fachkraft nach Deutschland kommen konnte. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Arbeitsagentur bleibt allerdings weiterhin erhalten: Die Arbeits- und Lohnbedingungen dürfen nicht ungünstiger sein als für inländische Arbeitnehmer.</p>
<p><strong>Einreise zur Arbeitsplatzsuche</strong><br />
Zudem können Fachkräfte mit anerkannter qualifizierter Berufsausbildung nun auch für eine befristete Zeit &#8211; sechs Monate &#8211; zur Arbeitsplatzsuche einreisen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr ausländischer Berufsabschluss einem deutschen in vollem Umfang entspricht und sie über Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau verfügen. Außerdem müssen die Fachkräfte genügend Geld vorweisen können, um ihren Lebensunterhalt während der Arbeitsplatzsuche selbst zu bestreiten. Während des Aufenthalts ist eine Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche möglich, in der Unternehmen und ausländische Fachkraft testen können, ob sie zueinander passen. Die Probebeschäftigung ist auch für Fachkräfte mit anerkannter akademischer Ausbildung möglich, die wie bisher ebenfalls für bis zu sechs Monate zur Arbeitsuche einreisen dürfen. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche besteht kein Anrecht auf Sozialleistungen.</p>
<p><strong>Aufenthalt zur Anerkennung</strong><br />
Neu ist auch, dass Fachkräfte nach Deutschland kommen können, um hier die gewünschte volle Gleichwertigkeit des eigenen Berufsabschlusses zu erreichen. Voraussetzung ist hierbei, dass bei einem Anerkennungsverfahren aus dem Ausland durch die zuständige Stelle in Deutschland Defizite hinsichtlich der erworbenen ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden. In diesem Fall ist eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu zwei Jahren möglich, um entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. Weitere Voraussetzungen: Deutschkenntnisse mindestens auf A2-Niveau und eine Zusicherung des Unternehmens, dass die Defizite innerhalb von zwei Jahren ausgeglichen werden. Auch eine Beschäftigung ist begleitend möglich. Ist die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen, kann eine weitere Aufenthaltserlaubnis beispielsweise zum Zweck der Arbeitsplatzsuche erteilt werden.</p>
<p><strong>Perspektiven für Fachkräfte</strong><br />
Menschen, die als Fachkräfte zu uns kommen, sollen eine sichere Perspektive für ihre Zukunft in Deutschland haben. Daher wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch der Bereich der Niederlassungserlaubnis neu geregelt. Künftig können ausländische Fachkräfte bereits nach vier Jahren (vorher fünf Jahre) eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland erlangen. Dazu müssen sie unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse (Niveau B1) und Beiträge zur Rentenversicherung (48 Monate) vorweisen.</p>
<p><strong>IT -Fachkräfte haben es noch leichter</strong><br />
Da der Mangel an IT-Spezialisten besonders groß ist, gibt es für sie eine Sonderregelung: Sie müssen nicht mehr notwendigerweise einen Hochschulabschluss oder einen Berufsabschluss mitbringen. Es reicht ausnahmsweise eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die innerhalb der letzten sieben Jahre erlangt wurde. Weiterhin müssen die IT-Spezialisten Deutsch auf B1-Level sprechen und ein Monatsgehalt brutto von mindestens 60 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze der Rentenversicherung (RV) erhalten.</p>
<p><strong>Hürden für Ältere</strong><br />
Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde in Bezug auf ausländische Personen ab 45 Jahren verschärft. Fachkräfte aus Drittstaaten, die 45 Jahre und älter sind, müssen für einen Aufenthalt zur Beschäftigung ein Monatsgehalt brutto von mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze RV verdienen oder eine angemessene Altersvorsorge nachweisen. Außerdem gibt es eine Ausnahme vom Grundsatz, dass vor der Einreise der Abschluss der Fachkraft im sogenannten Anerkennungsverfahren auf seine Gleichwertigkeit geprüft wird: Anerkennungsverfahren können im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit einem Drittland vollständig im Inland durchgeführt werden.</p>
<p><strong>Problem: Botschaftstermine</strong><br />
Zweifellos wird es für Unternehmen durch die neuen Regelungen leichter, ausländischen Fachkräften den Weg nach Deutschland zu ebnen. Ohne Vorrangprüfung und „Positivliste“ sinkt der bürokratische Aufwand und es ergeben sich ganz neue Möglichkeiten. Doch es sind nicht nur Bürokratie und Einschränkungen auf bestimmte Berufe, die Unternehme die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern außerhalb der EU bisher schwer machten. Bei einigen Auslandsvertretungen ist es ein großes Problem, kurzfristig Termine zu erhalten. Die Wartezeiten betragen in manchen Ländern teilweise bis zu einem Jahr. Eine Stellenbesetzung in einer für Unternehmen annehmbaren Zeit ist so nicht möglich. Hinzu kommt, dass auch so mancher Bewerber entnervt das Handtuch werfen dürfte und sich einem anderen Angebot zuwendet. Abhilfe soll hier das beschleunigte Fachkräfteverfahren schaffen – eine weitere Neuerung des Gesetzes.</p>
<p><strong>Beschleunigtes Fachkräfteverfahren</strong><br />
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll die Bearbeitungszeiten der Anerkennung- und Visaanträge deutlich verkürzen. Unternehmen, die es nutzen wollen, müssen sich an ihre zuständige Ausländerbehörde wenden und dafür eine Gebühr von 411 Euro pro Fall entrichten. Dazu schließen die Ausländerbehörde und das von der ausländischen Fachkraft bevollmächtigte Unternehmen eine entsprechende Vereinbarung. Der Clou: Das gesamte Verfahren wird von der Ausländerbehörde eingeleitet und begleitet. Sie soll dafür sorgen, dass die Bearbeitungsfristen im beschleunigten Fachkräfteverfahren eingehalten werden. Demzufolge muss beispielsweise die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation durch die zuständige Anerkennungsstelle innerhalb von zwei Monaten &#8211; anstatt bis zu drei Monaten &#8211; entschieden werden. Auch die Arbeitsagentur muss bestimmte Fristen einhalten. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung. Damit kann die ausländische Fachkraft einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums buchen. Dieser soll innerhalb von drei Wochen stattfinden. Über den vollständigen Visumsantrag soll innerhalb von drei weiteren Wochen entschieden werden. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren dürfte dafür sorgen, dass sich die langen Wartezeiten verkürzen. Denn nun liegen der Auslandsvertretung bereits vor dem Termin mit der ausländischen Fachkraft alle Informationen vor, um über den Antrag zu entscheiden.</p>
<p><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik.jpg" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="aligncenter wp-image-10086 size-full" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik.jpg" alt="Grafik zum beschleunigten Fachkräfteverfahren" width="357" height="374" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik-200x210.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik-286x300.jpg 286w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik.jpg 357w" sizes="(max-width: 357px) 100vw, 357px" /></a></p>
<p><strong>Vorrangprüfung bei Ausbildung</strong><br />
Auch für Ausbildungsinteressierte haben sich mit dem neuen Gesetz Rahmenbedingungen geändert: Wer jünger als 25 Jahre ist, Deutschkenntnisse auf B2-Niveau nachweist, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann und über einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann jetzt ebenfalls für bis zu sechs Monate nach Deutschland einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Eine Hürde bleibt aber weiter aktuell: Die Vorrangprüfung wurde mit dem neuen Gesetz nur für Fachkräfte, nicht aber für Auszubildende abgeschafft. So muss bei Auszubildenden weiterhin immer geprüft werden, ob für den Ausbildungsplatz ein bevorrechtigter Bewerber in Frage kommt.</p>
<p><strong>Meldepflicht für Unternehmen</strong><br />
Für Unternehmen ergeben sich durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aber auch neue Pflichten: So müssen sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen informieren, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Ansonsten kann ein Bußgeld verhängt werden. Wie bisher auch müssen Unternehmen in jedem Fall prüfen, ob bei Beschäftigten ein geeigneter Aufenthaltstitel vorhanden ist. Zudem muss eine Kopie des Aufenthaltstitels in der Personalakte vorhanden sein.<br />
Damit Fachkräfte den Weg nach Deutschland finden, müssen Wirtschaft und Politik zusammenarbeiten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, wo dringender Handlungsbedarf besteht: die Bearbeitung in den deutschen Botschaften ist äußerst schleppend und bürokratisch und Informations- und Marketingaktivitäten zugunsten des Arbeitsortes Deutschland stecken noch in den Kinderschuhen. Das schreckt gute Kräfte ab. Bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt hat die Bundesregierung Ende 2019 mit Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften deshalb darüber beraten, wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schnell wirken kann. Ergebnisse: Die Auslandshandelskammern sollen sich stärker um die Gewinnung von Fachkräften bemühen, etwa mit Rekrutierungsreisen für kleine und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig sollen bürokratische Hürden abgebaut werden: Das Außenministerium will die Kapazitäten zur Bearbeitung der Visa bei den Auslandsvertretungen aufstocken und Verfahren digitalisieren. Interessierte Fachkräfte und Unternehmen sollen umfangreich zum Zuwanderungsprozess beraten werden. Das mehrsprachige Internetportal „Make it in Germany“ wird zu diesem Zweck weiter ausgebaut. Die Bundesregierung hofft, dass das Portal mit Hotline und Jobbörse stärker von ausländischen Fachkräften und Unternehmen genutzt wird und Unternehmen aktiv mehr Stellenangebote für ausländische Fachkräfte melden. Außerdem soll es Angebote zur Sprachförderung im In- und Ausland und mehr berufsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen geben. Die Bundesagentur für Arbeit soll bei der Vermittlung unterstützen. Die Behörde hat mit ihrer Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) schon Erfahrungen mit Pilotprojekten gesammelt und Kooperationsstrukturen in anderen Ländern aufgebaut. Wie schnell und in welchem Umfang das Fachkräfteeinwanderungsgesetz dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel zu lindern, wird sich erst noch zeigen. Wichtig ist, dass die bereits angeschobenen Verbesserungen der Verwaltungsverfahren und die Werbemaßnahmen in Zielländern greifen. Die Bundesregierung scheint skeptisch zu sein: Sie geht davon aus, dass zunächst allenfalls 25 000 Fachkräfte pro Jahr über den Weg des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nach Deutschland geholt werden können. Im Verhältnis zu dem von den IAB-Forschern bis 2060 berechneten jährlichen Bedarf von 260 000 Menschen ist das wenig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Kommentar:<br />
Ein Schritt in die richtige Richtung, aber…</strong></p>
<p>Die Bundesregierung spricht bei den neuen Regeln der Fachkräfteeinwanderung von einem „Paradigmenwechsel“ in der Art, wie wir auf Fachkräfte aus dem EU-Ausland zugehen wollen. Und tatsächlich machen einige Erleichterungen das Gewinnen von Fachkräften einfacher. Doch nicht nur das Gesetz selbst, sondern vor allem seine Anwendung durch die zuständigen Behörden, ist für den Erfolg wichtig. Für Fachkräfte geht es beispielsweise um die Geschwindigkeit der Visaerteilung. Und da hakt es bei den Botschaften im Ausland teilweise jetzt schon. Wie sollen sie erst einen künftigen Run auf Visa bewältigen? Das lange Warten führt zu Frust bei den Unternehmen, die ihre Stellen nicht rechtzeitig besetzen können. Was in diesem Zusammenhang zusätzlich Sorge macht: Die Bundesländer waren aufgerufen für die Erwerbszuwanderung mindestens eine zentrale Ausländerbehörde für das beschleunigte, gebührenpflichtige Fachkräfteverfahren zu schaffen. Umsetzung in Niedersachsen: Fehlanzeige!<br />
Derzeit muss sich jede der knapp 60 Ausländerbehörden im Land mit dem Thema beschäftigen. Die Wirtschaft wird ganz genau im Blick haben, ob die versprochenen kürzeren Fristen eingehalten werden können.<br />
<em>Kommentiert von Prof. Dr. Günter Hirth</em></p>
<p>Lesen Sie mehr zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:<br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz-probleme/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch läuft nicht alles rund</a><br />
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<h2>Arne Hirschner</h2>
<p>Sie haben Fragen oder Anregungen?<a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2.jpg"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-10185 alignright" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-200x133.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-400x267.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-600x400.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-768x512.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-800x533.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1024x683.jpg 1024w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1200x800.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>Dann schreiben Sie dem Autor:</p>
<p><a href="mailto:hirschner@hannover.ihk.de">hirschner@hannover.ihk.de</a><br />
Tel 0511/3107-344</p>
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		<title>Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch läuft nicht alles rund</title>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Feb 2020 12:05:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Im Fokus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zwei Unternehmen verbindet, dass sie händeringend nach Fachkräften suchen – auch aus dem EU-Ausland. Der Haken: überlastete Botschaften, bürokratische Hürden oder die bestehenden Regeln gehen einfach nicht weit genug. Ein Blick in die Praxis. Almir Camdžic hat es geschafft. Seit September vergangenen Jahres arbeitet der ausgebildete Elektroniker bei der Keydel Bock Ingenieure GmbH (kbi) in  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Zwei Unternehmen verbindet, dass sie händeringend nach Fachkräften suchen – auch aus dem EU-Ausland. Der Haken: überlastete Botschaften, bürokratische Hürden oder die bestehenden Regeln gehen einfach nicht weit genug. Ein Blick in die Praxis.</h5>
<p>Almir Camdžic hat es geschafft. Seit September vergangenen Jahres arbeitet der ausgebildete Elektroniker bei der Keydel Bock Ingenieure GmbH (kbi) in Göttingen, einem überregional tätigen Ingenieurbüro für die Planung und Bauüberwachung für Sanierungen und Neubauten elektrotechnischer Anlagen. Bereits ein gutes Jahr zuvor hatte der 22-jährige aus Modrica in Bosnien und Herzegowina Geschäftsführer Jan Keydel in einem persönlichen Gespräch von seiner Person überzeugt. Angesichts der Tatsache, dass kbi in verschiedenen Tätigkeitsbereichen ständig nach Fachkräften sucht, ist Keydel sehr froh, eine der Stellen mit Camdžic besetzt zu haben. Dass von dem Entschluss, Camdžic einzustellen, bis zu seinem ersten Arbeitstag mehr als ein Jahr verging, hätte Keydel nicht gedacht. „Damals hatte sich kein Mensch vorgestellt, dass mit der Anstellung eines Mitarbeiters aus dem EU-Ausland solche Mühen verbunden und solche Hürden zu überwinden sind“, sagt Andrea Rastan, bei kbi Leiterin Rechnungswesen und verantwortlich für Personalfragen. Dabei hatte das Unternehmen noch Glück: Camdžic brachte aus seinem Heimatland einen von der deutschen Arbeitsverwaltung bestätigten Mangelberuf mit. Sonst wäre eine Beschäftigung des Bosniers gar nicht möglich gewesen – die Erleichterungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes galten schließlich noch nicht. Vor der Einreise musste der junge Bosnier seinen Abschluss als Elektroniker für Betriebstechnik von der IHK Hannover anerkennen lassen. Die Zusammenarbeit mit der IHK war „sehr hilfreich, kompetent und vor allem zügig“, sagt Rastan. Leider hat das Ingenieurbüro mit der am Verfahren beteiligten Botschaft und Ausländerbehörde „mehr als durchwachsene Erfahrungen gemacht“. Denn schnell stellte sich heraus, dass Camdžic die nun erforderlichen Schritte allein nicht gehen konnte. Trotz guter Deutschkenntnisse war es für ihn schwierig, die Abläufe und Bedingungen für die Erteilung von Visums- und Aufenthaltsgenehmigung zu verstehen. Hinzu kamen zermürbend lange Wartezeiten auf Termine bei der Botschaft in Sarajevo. „Irgendwann habe ich mich eingeschaltet“, sagt Rastan und fügt hinzu, wieviel Zeit und Geduld Schriftverkehr und Telefonate gekostet haben. Was sie besonders ärgert: „Zwischenzeitlich waren wir gezwungen, Herrn Camdžic nach Hause zu schicken“. Denn der IHK-Anerkennungsbescheid erforderte im ersten Schritt noch eine Anpassungsqualifizierung von drei Monaten. Nur für diese Zeit galten auch zunächst die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis. Nachdem kbi den jungen Bosnier die drei Monate bei sich qualifiziert hatte, verlängerte sich zwar die Aufenthaltsgenehmigung, aber ohne Arbeitserlaubnis. Grund: Es lag kein Bescheid über die volle Gleichwertigkeit vor. „Wir waren froh, dass die IHK den Folgebescheid nach der Anpassungsqualifizierung sehr schnell ausgestellt hat“, sagt Rastan. Bei der Frage, was bei Ausländerbehörde und Botschaft hätte besser laufen können, kommt Rastans Antwort prompt: „Kommunikation, Aufklärung und Beratung abseits von Vordrucken und Formularen“.<br />
Trotz dieser Erfahrungen zieht kbi ein positives Fazit: „Für uns hat sich der Aufwand gelohnt, denn wir haben mit Herrn Camdžic einen freundlichen und engagierten Mitarbeiter gewonnen, dessen Entwicklung sehr vielversprechend ist“.<br />
Ortswechsel: Auch die Ronge GmbH aus Alfeld, Spezialistin für komplette Gebäudehüllen aus Metall, sucht für ihre Bauvorhaben dringend Mitarbeiter in der Montage und wird in Deutschland immer seltener fündig. Deswegen hatte sich das inhabergeführte Familienunternehmen selbst auf den Weg gemacht und im Kosovo und in Albanien Mitarbeiter gefunden, die es einstellen wollte. Der Plan: Die Mitarbeiter sollten mit der sogenannten „Westbalkanregelung“ nach Deutschland kommen. Diese gilt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot. Die Anerkennung der Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Regelung ist bis Ende 2020 befristet. Die zwei potenziellen neuen Mitarbeiter wurden von Ronge mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet und haben ein Visum bei den deutschen Botschaften in Tirana und Priština beantragt. „Leider erhalten sie nicht einmal einen Terminvorschlag von der Botschaft“, so Rebekka Schultz, Personalreferentin bei Ronge. Auf ihrer Internetseite teilt die Botschaft in Priština sogar mit: „Die Wartezeiten auf einen Termin betragen derzeit deutlich länger als ein Jahr.“ Wer heute also ein Visum beantragen will, bekommt wahrscheinlich erst einen Termin im nächsten Jahr. Sofern es keine Verlängerung gibt, könnte die Regelung dann also längst ausgelaufen sein. Das macht für Schultz „keinen Sinn“.<br />
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhoffte sich die Personalverantwortliche „schneller, einfacher und sicherer“ an ein Visum für die beiden Bewerber zu gelangen. Dafür benötigen sie neben dem konkreten Arbeitsplatzangebot auch die Anerkennung ihrer Qualifikationen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die IHK stellte sich allerdings heraus, dass bei beiden kein Anerkennungsverfahren möglich ist, da sie über keinen entsprechenden Abschluss aus ihrem Heimatland verfügen. Für Schultz ist das bitter: „Wir waren überzeugt von den Bewerbern, da sie viele praktische Erfahrungen nachweisen konnten, die wir dringend benötigen.“ Sie hofft, dass die Vorgaben zur Zuwanderung „irgendwann noch ein wenig flexibler werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5>3 Fragen an: Guido Klemm</h5>
<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Internationaler Personalservice Niedersachsen-Bremen, Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)</a></p>
<div id="attachment_10103" style="width: 273px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK.jpg"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-10103" class="size-medium wp-image-10103" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-263x300.jpg" alt="" width="263" height="300" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-200x228.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-263x300.jpg 263w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-400x456.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-600x684.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-768x876.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK.jpg 800w" sizes="(max-width: 263px) 100vw, 263px" /></a><p id="caption-attachment-10103" class="wp-caption-text">Foto: Guido Klemm</p></div>
<p><strong>1. Welchen Stellenwert hat das neue Gesetz für die Fachkräftesicherung?</strong><br />
Die neuen Regelungen sind absolut zu begrüßen. Das Gesetz enthält viele Neuregelungen, die auch helfen werden. Aber der gesetzliche Rahmen ist nur ein Baustein. Es kommt jetzt darauf an, wie die beteiligten Stellen die Regelungen umsetzen. Hier ist aber viel in Bewegung. Beispielsweise eröffnet das beschleunigte Fachkräfteverfahren Unternehmen ganz neue Möglichkeiten.</p>
<p><strong>2. Wie können Unternehmen und ausländische Bewerber mit Hilfe der ZAV zusammenfinden?</strong><br />
Wir sprechen interessierte ausländische Fachkräfte insbesondere in Schlüsselbranchen wie Gesundheit, IT oder Logistik fast weltweit an und bringen sie mit suchenden Unternehmen in Deutschland zusammen. Dabei sind die lokalen Arbeitsverwaltungen in den Zielländern wichtige Partner. Unternehmen können so beispielsweise Fachkräfte aus Drittstaaten über Skype-Interviews kennenlernen. Die Bereitschaft der Unternehmen solche Wege zu gehen, hängt durchaus auch vom Handlungsdruck in der jeweiligen Branche ab. Gerade kleinere Unternehmen verfügen nicht immer über die Kapazitäten und Netzwerke, die Personalgewinnung im Ausland selbst zu stemmen. Da kommen wir ins Spiel.</p>
<p><strong>3. Wie erfahren Menschen im Ausland von den Möglichkeiten in Deutschland?</strong><br />
Das Interesse im Ausland ist bereits gestiegen. Insbesondere über soziale Netzwerke sprechen sich viele Möglichkeiten schnell herum. Auch sind ja bereits gezielte Werbemaßnahmen in bestimmten Zielländern angelaufen. Eine vernünftige Informationspolitik ist hier entscheidend. Wichtig ist uns, nicht in Ländern zu rekrutieren, in denen selbst ein Mangel herrscht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Lesen Sie mehr zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:<br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz_1/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es wird leichter</a><br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/03/fachkraefteeinwanderungsgesetz_informationen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Akteure und Informationsangebote</a></p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Kontakt zum Autor&#8220;][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_column_text]</p>
<h2>Arne Hirschner</h2>
<p>Sie haben Fragen oder Anregungen?<a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2.jpg"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-10185 alignright" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-200x133.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-400x267.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-600x400.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-768x512.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-800x533.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1024x683.jpg 1024w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1200x800.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>Dann schreiben Sie dem Autor:</p>
<p><a href="mailto:hirschner@hannover.ihk.de">hirschner@hannover.ihk.de</a><br />
Tel 0511/3107-344</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz-probleme/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch läuft nicht alles rund</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Junge Marokkaner suchen Perspektive in Deutschland</title>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Feb 2020 12:00:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Im Fokus]]></category>
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		<category><![CDATA[Marokko]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) will in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) junge Marokkaner in die deutsche Industrie holen. Auch niedersächsische Unternehmen können dabei sein. Die marokkanische Wirtschaft und Gesellschaft ist durch eine hohe Arbeitslosigkeit geprägt: die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei fast 28 Prozent. In Deutschland hingegen suchen Unternehmen aus vielen Branchen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/marokkaner-foerderung-fachkraefte/">Junge Marokkaner suchen Perspektive in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) will in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) junge Marokkaner in die deutsche Industrie holen. Auch niedersächsische Unternehmen können dabei sein.</h5>
<p>Die marokkanische Wirtschaft und Gesellschaft ist durch eine hohe Arbeitslosigkeit geprägt: die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei fast 28 Prozent. In Deutschland hingegen suchen Unternehmen aus vielen Branchen händeringend Fachkräfte. Auch im verarbeitenden Gewerbe bleiben jedes Jahr Ausbildungsplätze und Stellen unbesetzt. Ohne die Gewinnung von Arbeitskräften aus dem Ausland wird sich diese Herausforderung mittel- und langfristig kaum bewältigen lassen. Genau hier setzt das Projekt Thamm „Unterstützung regulärer Arbeitsmigration und -mobilität zwischen Nordafrika und Europa“ der <a href="https://www.giz.de/de/html/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)</a> an. Es zielt darauf, junge Marokkaner in ein Ausbildungsverhältnis in deutschen Unternehmen aus dem Bereich Industrie zu vermitteln – andere Branchen sind angedacht.<br />
Das Projekt wird gemeinsam mit der marokkanischen Arbeitsverwaltung umgesetzt und fokussiert sich zunächst auf junge Menschen aus Marokko. Es agiert aber auch regional in Tunesien und Ägypten. Kofinanziert wird das Projekt durch das Bundesentwicklungsministerium und die Europäische Union. Für die Aktivitäten rund um die Auswahl und Vermittlung der jungen Marokkaner nach Deutschland ist die <a href="https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA)</a> weiterer Projektpartner.<br />
Ziel des Projektes ist in einem ersten Schritt die nachhaltige Gewinnung von marokkanischen Auszubildenden für Unternehmen der deutschen verarbeitenden Industrie. Da der Fachkräftemangel in Deutschland bereits in der Phase der beruflichen Ausbildung beginnt, liegt hier einer der Schwerpunkte. Für alle Beteiligten ergeben sich Vorteile: Die zukünftigen Fachkräfte werden den Qualitätsstandards der Unternehmen entsprechend ausgebildet. Die intensive Zusammenarbeit im Rahmen der Ausbildung kann die Bereitschaft der Teilnehmer erhöhen, über die Ausbildung hinaus im Unternehmen zu bleiben. Auf der anderen Seite erschließen sich für die marokkanischen Auszubildenden in Deutschland neue Arbeits- und Karrieremöglichkeiten. Und Marokko erweitert das Angebot für Ausbildung und Beschäftigung für junge Menschen.<br />
Die weltweit agierende GIZ ist in Marokko präsent und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten zur Gewinnung von Arbeitskräften. Die Auswahl geeigneter Projektteilnehmer erfolgt durch Interviews. In Marokko wird vor Ausbildungsstart ein Deutsch-Intensivsprachkurs bis Niveau B1 organisiert. Über die verschiedenen Elemente der Vorbereitungsphase werden die Projektteilnehmer sowohl sprachlich als auch interkulturell vertieft auf die Ausbildung und das Leben in Deutschland vorbereitet. Dabei arbeiten die GIZ-Projektkoordinatoren intensiv mit den marokkanischen Partnern zusammen.<br />
In Deutschland erhalten die an dem Projekt beteiligten Unternehmen eine Vorauswahl von geeigneten Bewerbern, die Junge Marokkaner suchen Perspektive in Deutschlandsie per Skype-Interview oder vor Ort in Marokko kennenlernen können. Die Teilnehmenden sind zwischen 18 und 27 Jahre alt und verfügen alle über einen beruflichen Abschluss als Techniker im industriellen Sektor und neben Deutschkenntnissen (B1) auch oft über Arabisch-, Französisch- und Englischkenntnisse. Außerdem bringen sie meist mehrmonatige Vorerfahrung im verarbeitenden Gewerbe mit. Weiterhin kümmert sich die GIZ zusammen mit der ZAV um aufenthaltsrechtliche Fragen, die Planung und Organisation der Einreise sowie die Betreuung der Auszubildenden in den ersten sechs Ausbildungsmonaten. Die Unternehmen werden auch bei der Integration vor Ort beraten und unterstützt.<br />
Um am Projekt teilnehmen zu können, müssen Unternehmen folgende Voraussetzungen und Mindeststandards einhalten:<br />
<span style="color: #ee7f00;">■</span> Ausbildungsvergütung gemäß den entsprechend geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Tarifvertrag, Mindestvergütung von 929 Euro brutto pro Monat als Voraussetzung zur Visaerteilung)<br />
<span style="color: #ee7f00;">■</span> Flug nach Deutschland für die Einreise zum Ausbildungsbeginn<br />
<span style="color: #ee7f00;">■</span> Sicherstellung von Kost und Logis: Entweder Bereitstellung einer Unterkunft (vollständige Kost und Logis) oder Übernahme von Mehrkosten, wenn die Mietkosten einer angemieteten Unterkunft über 100 Euro pro Monat betragen.<br />
<span style="color: #ee7f00;">■</span> Wünschenswert ist auch eine Finanzierung von weiterführenden Deutschsprachkursen nach Ausbildungsbeginn. Für den ersten Projektdurchgang mit Ausbildungsbeginn 2020 ist eine Gruppe von bundesweit bis zu 50 Teilnehmern geplant.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/marokkaner-foerderung-fachkraefte/">Junge Marokkaner suchen Perspektive in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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