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	<title>Fachkräfteeinwanderungsgesetz Archive - NW IHK</title>
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		<title>Mehr ausländische  Fachkräfte gewinnen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[thomes.g]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Apr 2024 08:15:20 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Fachkräfte]]></category>
		<category><![CDATA[Fachkräfteeinwanderungsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Arbeitskräftemangel ist überall spürbar. Mithilfe von Zuwanderung aus dem Ausland soll der Bedarf zumindest teilweise gedeckt werden. Um noch mehr ausländische Fachkräfte zu gewinnen, hat die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert. Am 1. März traten zentrale Anpassungen in Kraft, die die Zuwanderung erleichtern sollen. Von Arne Hirschner Trotz der aktuellen konjunkturellen Schwäche liegen die Fachkräfteengpässe  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/fachkraefteeinwanderung-fachkraefte-ausland/">Mehr ausländische  Fachkräfte gewinnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4>Der Arbeitskräftemangel ist überall spürbar. Mithilfe von Zuwanderung aus dem Ausland soll der Bedarf zumindest teilweise gedeckt werden. Um noch mehr ausländische Fachkräfte zu gewinnen, hat die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert. Am 1. März traten zentrale Anpassungen in Kraft, die die Zuwanderung erleichtern sollen.</h4>
<p>Von <a href="mailto:arne.hirschner@hannover.ihk.de">Arne Hirschner</a></p>
<p>Trotz der aktuellen konjunkturellen Schwäche liegen die Fachkräfteengpässe der niedersächsischen Unternehmen weiter auf hohem Niveau. So können laut der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage 56 Prozent der Unternehmen offene Stellen längerfristig nicht besetzen. Gegenwärtig sehen 61 Prozent darin das größte Geschäftsrisiko, im Jahr 2012 war es lediglich ein Drittel. Fehlende Fachkräfte bremsen also schon jetzt die Wirtschaft aus. Mit 53 Prozent suchen die Unternehmen vorwiegend Personal mit einem dualen Berufsabschluss. Solche Fachkräfte fehlen quasi überall, insbesondere aber im IT-, Elektro-, Logistik- und Gastronomiebereich. Dies unterstreichen die Berechnungen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA): Zwischen Juli 2022 und Juni 2023 fehlten in Niedersachsen 67933 qualifizierte Mitarbeitende. Damit gab es für durchschnittlich 51,1 Prozent aller offenen Stellen keine passend qualifizierten Arbeitslosen. Einige Branchen sprechen nicht nur von Lücken bei Fachkräften, sondern von einem allgemeinen Mangel an Arbeitskräften. Aufgrund des demografischen Wandels wird zudem die Erwerbsbevölkerung insgesamt schrumpfen. Gleichzeitig werden die Belegschaften immer älter. Es ist davon auszugehen, dass sich der Fachkräftemangel in Zukunft weiter verschärfen wird. Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zeigen: Ohne Zuwanderung und steigende Erwerbsquoten würde bundesweit die Zahl der Personen, die<br />
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, bis zum Jahr 2035 um über sieben Millionen sinken. Um gegenzusteuern, bietet es sich für Unternehmen insbesondere an, auf eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren und mehr Zuwanderung aus dem Ausland zu setzen. Die Effekte der erstgenannten Maßnahmen dürften allerdings überschaubar sein, weil es in den vergangenen Jahren bereits gelungen ist, dass mehr Frauen und ältere Menschen erwerbstätig sind. Deshalb ist das noch<br />
vorhandene Potenzial in diesen Bereichen kleiner geworden. Auch die Potenziale der Zuwanderung aus EU-Staaten, die eine tragende Säule der Zuwanderung der letzten Jahre war, sind beschränkt, da diese Länder zukünftig selbst vor großen demografischen Herausforderungen stehen. Da im Inland immer weniger Arbeitskräfte zu finden sind, haben sich einige <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/fachkraefteeinwanderungsgesetz-beispiele-fachkraefte-niedersachsen/">Unternehmen bereits nach Fachkräften im Nicht-EU-Ausland</a> umgesehen.</p>
<p>Lesen Sie die weiteren Teile unseres FOKUS-Themas:</p>
<ul>
<li><a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/fachkraefteeinwanderungsgesetz-novelle-aenderungen-ueberblick/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Drei Säulen, viele Wege</a></li>
<li><a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/fachkraefteeinwanderungsgesetz-beispiele-fachkraefte-niedersachsen/">Beispiele für gelungene Fachkräfteeinwanderung</a></li>
<li><a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/ihk-interview-hirschner-kuemmern-wichtig/">Interview mit IHK-Fachkräfteexperten: „Das Kümmern vor Ort ist wichtig“</a></li>
<li><a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/ihk-kooperationsvereinbarung-fachkraefteeinwanderung-region-hannover/">IHK unterzeichnet Kooperationsvereinbarung zur Fachkräfteeinwanderung</a></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Akteure und Informationsangebote</strong></p>
<p>■ Anerkennung ausländischer Abschlüsse bei der IHK Hannover Die IHK Hannover ist zuständig für die Anerkennungsverfahren bei Aus- und Fortbildungsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Ansprechpartnerinnen bei der Anerkennungsstelle der IHK Hannover:<br />
Olga Alferova, Tel. 0511/3107-518, <a href="mailto:olga.alferova@hannover.ihk.de">olga.alferova@hannover.ihk.de</a><br />
Maja Gorczynska-Wöhrmann, Tel. 0511/3107-526, <a href="mailto:maja.gorczynska-woehrmann@hannover.ihk.de">maja.gorczynska-woehrmann@hannover.ihk.de</a><br />
<a href="http://t1p.de/h6qam">Mehr Infos online</a></p>
<p>■ <a href="http://t1p.de/o9z7">Ausländerbehörden</a><br />
Eine Übersicht mit allen niedersächsischen Ausländerbehörden wird auf der Seite des Niedersächsischen Innenministeriums bereitgestellt.</p>
<p>■ <a href="http://t1p.de/iiui">Auslandsvertretungen</a><br />
Eine Übersicht über die deutschen Botschaften im Ausland findet sich auf der Website des Auswärtigen Amtes.</p>
<p>■ <a href="http://ahk.de">Auslandshandelskammern</a><br />
Bei Unternehmen, die im Ausland über Zweigstellen verfügen, bietet sich auch der direkte Kontakt zu Auslandshandelskammern an.</p>
<p>■ <a href="http://t1p.de/hntje">Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)</a><br />
Die ZAB soll Auskünfte zu ausländischen Berufsabschlüssen erteilen. Anträge für die digitale Auskunft können voraussichtlich ab April gestellt werden.</p>
<p>■ <a href="http://zav.de">Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)</a><br />
Unternehmen, die Fachkräfte im Ausland rekrutieren wollen, können die ZAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit einbinden.</p>
<p>■ <a href="http://anerkennung-in-deutschland.de">Anerkennung in Deutschland</a><br />
Das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gibt einen Überblick, wer für die Anerkennungsverfahren zuständig ist.</p>
<p>■ <a href="http://make-it-in-germany.de">Make it in Germany</a><br />
Portal der Bundesregierung: Hier können Unternehmen auch Profile ausländischer Fachkräfte sehen und Jobangebote veröffentlichen.</p>
<p>■ <a href="http://bq-portal.de">BQ-Portal</a><br />
Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen.</p>
<p>■ <a href="http://anabin.de">Anabin</a><br />
Portal zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/fachkraefteeinwanderung-fachkraefte-ausland/">Mehr ausländische  Fachkräfte gewinnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Beispiele für gelungene Fachkräfteeinwanderung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[thomes.g]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Apr 2024 11:57:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[IHK]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Fachkräfte]]></category>
		<category><![CDATA[Fachkräfteeinwanderungsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sie sind angekommen in den Unternehmen: Beispiele für Fachkräfteeinwanderung aus Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover. Alireza Hasanzadeh (33)  Ali Reza Hassan Zadeh arbeitet seit Anfang Februar als Florist für dieGärtnerei Sporleder in Bad Münder.  ■ Iran ■ Florist ■ Gärtnerei Sporleder, Bad Münder ■ Anerkennungsbescheid vom 22. Dezember 2023 Beschleunigt ins Blumen-Geschäft Es war  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/fachkraefteeinwanderungsgesetz-beispiele-fachkraefte-niedersachsen/">Beispiele für gelungene Fachkräfteeinwanderung</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4>Sie sind angekommen in den Unternehmen: Beispiele für Fachkräfteeinwanderung aus Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover.</h4>
<p><strong>Alireza Hasanzadeh (33)</strong></p>
<div id="attachment_24507" style="width: 235px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-24507" class="size-medium wp-image-24507" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-225x300.jpg" alt="" width="225" height="300" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-200x267.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-225x300.jpg 225w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-400x533.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-600x800.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-768x1024.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-800x1066.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-1152x1536.jpg 1152w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-1200x1600.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK-1536x2048.jpg 1536w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_9037-Hasanzadeh_CMYK.jpg 1772w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /></a><p id="caption-attachment-24507" class="wp-caption-text">Ali Reza Hassan Zadeh arbeitet seit Anfang Februar als Florist für die<br />Gärtnerei Sporleder in Bad Münder.</p></div>
<p>■ Iran<br />
■ Florist<br />
■ Gärtnerei Sporleder, Bad Münder<br />
■ Anerkennungsbescheid vom 22. Dezember 2023</p>
<p><strong>Beschleunigt ins Blumen-Geschäft<br />
</strong>Es war schon eine Überraschung für Johannes Sporleder, dass sich jemand aus dem Iran auf die Stellenanzeige für seine Gärtnerei in Bad Münder meldet. Die erste Nachricht des gut ausgebildeten Bewerbers war in verständlichem Deutsch, so dass der Unternehmer eine<br />
Videokonferenz mit Ali Reza Hassan Zadeh vereinbarte. Und der 33-jährige Iraner überzeugte Sporleder. Neben den Deutschkenntnissen – er hatte dreieinhalb Jahre lang gelernt – bringt er auch eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Iran mit. „Seine Familie betreibt dort einen großen Blumenladen. Er kennt also das Geschäft.“ Wie allerdings kommt der Iraner nun in seinen Betrieb, um hier in Deutschland zu arbeiten? Johannes Sporleder informierte sich nach dem Gespräch im Sommer letzten Jahres und entschied sich für das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Trotzdem ging es dem Unternehmer nicht schnell genug, da einige Zeit verging bis alle Unterlagen zusammen waren, die die IHK für das Anerkennungsverfahren benötigte. Sowohl die Ausländerbehörde Hameln als auch die IHK seien aber sehr bemüht gewesen. Seit Anfang März arbeitet der Iraner nun in Bad Münder. Sein Berufsabschluss als Florist konnte in vollem Umfang anerkannt werden. Und Johannes Sporleder freut sich, dass er einen gut ausgebildeten Floristen mit zehn Jahren<br />
Berufserfahrung gewonnen hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Faith Myka Manibo (25)</strong></p>
<div id="attachment_24517" style="width: 235px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK.jpg"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-24517" class="size-medium wp-image-24517" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-225x300.jpg" alt="" width="225" height="300" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-200x267.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-225x300.jpg 225w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-400x533.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-600x800.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-768x1024.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-800x1066.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-1152x1536.jpg 1152w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-1200x1600.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK-1536x2048.jpg 1536w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_002_CMYK.jpg 1772w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /></a><p id="caption-attachment-24517" class="wp-caption-text"></strong> <strong>Im Job<br />angekommen:<br />Myka Manibo<br />weiß, was zu<br />tun ist. Foto: Stefan Finger</strong></p></div>
<p>■ Philippinen<br />
■ Fachfrau für Restaurants und<br />
Veranstaltungsgastronomie<br />
■ Leineschloss / Votum / Schorse<br />
(Johannes Lühmann Catering GmbH)<br />
■ Anerkennungsbescheid vom 7. Juli 2023</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ein Traum wird Realität</strong><br />
Es war immer ihr Traum, einmal in Deutschland zu arbeiten. Und dieser Traum ist für Myka Manibo in Erfüllung gegangen. Seit Anfang Januar arbeitet die junge Frau von den Philippinen in der gehobenen Gastronomie am Landtag in Hannover. Dass sie jetzt in den Restaurants, von denen das Votum sogar zwei Michelin-Sterne trägt, die Gäste bedient und sie etwa bei der Speisen- und Weinwahl unterstützt, verdankt sie einer zufälligen Begegnung mit der Rechtsanwältin Martina Notthoff im Kempinski Hotel Akaba in  Jordanien im November 2022: „Wir haben damals Handynummern ausgetauscht und sind in Kontakt geblieben. Als ich erfuhr, dass ihr<br />
Vertrag in ihrem Hotel auslief, saß ich gerade mit meinem Mann im Leineschloss.“ Auch durch einen persönlichen Kontakt zum Inhaber Johannes Lühmann entstand die Idee, ob Myka Manibo nicht in der Gastronomie am Landtag als Fachkraft gebraucht werden könnte. Nach den ersten Wochen sind Lühmann und sein Restaurantleiter Jonas Gohlke mit ihrer neuen Kollegin sehr zufrieden: „Sie weiß ohne Kommunikation, was gerade zu tun ist.“ Zwar spreche die 25-Jährige bislang nur Englisch, aber sie verstehe immer mehr Deutsch. An ihrem freien Tag besucht sie einen Deutschkurs. „Es ist unfassbar, wie viel Aufwand nötig war, um das möglich zu machen“, sagt Johannes Lühmann. „Gut, dass Martina Notthoff nicht locker gelassen hat.“ Die Rechtsanwältin kümmerte sich um Formalia, stellte den Kontakt zur IHK her und unterstützte auch bei der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses. Die IHK hat bereits im Juli 2023 die volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses festgestellt. Doch es dauerte, bis alle Vorgaben für das Visum und den Start in das Berufsleben in Deutschland erfüllt waren. Martina Notthoff unterstützte Myka Manibo auch bei der Wohnungssuche und versucht das leichte Heimweh zu vertreiben. „Wenn der Frühling kommt, wird das sicher besser“, sagt die junge Frau selbst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wahid Khalfaoui (30)</strong><br />
■ Tunesien<br />
■ Industriemechaniker<br />
■ AS-Drucklufttechnik GmbH<br />
■ Anerkennungsbescheid vom 12. Mai 2023<br />
■ <strong>Omar Chtourou (31) und </strong><br />
<strong>Aymen Tabbal (30)</strong></p>
<div id="attachment_24516" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK.jpg"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-24516" class="size-medium wp-image-24516" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-200x133.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-300x200.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-400x267.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-600x400.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-768x512.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-800x533.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-1024x683.jpg 1024w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-1200x800.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/Arbeitszuwanderung_IHK_SF_036-CMYK-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-24516" class="wp-caption-text">Geschäftsführer Alfio Stuto (v. l.) mit seinen Mitarbeitenden Omar<br />Chtourou, Wahid Khalfaoui und Aymen Tabbal in der Werkstatt. Foto: Stefan Finger</p></div>
<p><strong>Fachkräftemangel Fehlanzeige</strong><br />
Eine Internetsuche mit den Worten „Drucklufttechnik“ und „Stellenanzeige“ brachte den jungen Tunesier Omar Chtourou mit der AS-Drucklufttechnik GmbH aus<br />
Isernhagen zusammen. Der 31-Jährige hatte in seiner Heimat bereits für einen Hersteller in der Wartung gearbeitet, Deutsch gelernt und sich um die Anerkennung seines Berufsabschlusses gekümmert. In einem Online-Vorstellungsgespräch überzeugte er Geschäftsführer Alfio Stuto von sich und konnte so wenig später bei dem Unternehmen anfangen, das in einem Radius von etwa 100 Kilometern bei knapp 1000 aktiven Kunden Druckluft-Maschinen wartet und instandsetzt. Stuto hat gute Erfahrungen damit gemacht, dass sich Interessierte initiativ bei ihm bewerben. „Wenn wir suchen, finden wir meist nicht die richtigen Leute“, sagt der 56-Jährige, dessen Vater einst aus Italien nach Deutschland kam – als gesuchte Fachkraft zu Bosch in Hildesheim. Unter seinen 25 Beschäftigten sind neben seiner Frau und seinem Sohn mittlerweile auch drei Tunesier: Neben Omar Chtourou gehören auch der gelernte Kältetechniker Aymen Tabbal (30) und Wahid Khalfaoui (30) zum Team, die sich auch um die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse gekümmert haben. „Die beiden kamen über das Projekt Thamm zu uns“, sagt Stuto, der so etwas weniger Bürokratie allein bewältigen musste. Denn das Projekt der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, faire und sichere Arbeitsmigration unter anderem aus Tunesien nach Deutschland zu erleichtern. Alfio Stuto ist froh, dass er die Fachkräfte aus dem Ausland für sein Unternehmen gewinnen konnte. Dafür opfert er aber auch mal seine Freizeit, um sich um Wohnungen für seine neuen Mitarbeitenden zu kümmern. Fachkräftemangel kennt er aus seiner Firma nicht. „Wir sind versorgt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong> Gertian Shaka (42)</strong></p>
<div id="attachment_24515" style="width: 235px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_2867_CMYK.jpg"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-24515" class="size-medium wp-image-24515" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_2867_CMYK-225x300.jpg" alt="" width="225" height="300" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_2867_CMYK-200x267.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_2867_CMYK-225x300.jpg 225w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_2867_CMYK-400x534.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/IMG_2867_CMYK.jpg 479w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /></a><p id="caption-attachment-24515" class="wp-caption-text"></strong> <strong>Gertian Shaka<br />an seinem<br />Arbeitsplatz in<br />der Werkstatt. Foto: Comte Galvanotechnik</strong></p></div>
<p>■ Albanien<br />
■ Elektroanlagenmonteur<br />
■ Comte Galvanotechnik, Sulingen<br />
■ Anerkennungsbescheid<br />
vom 24. März 2023</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Auf Empfehlung nach Sulingen</strong><br />
„Ich kenne da jemanden in Albanien, der uns weiterhelfen kann“. Mit diesen Worten von Werkstattleiter Blerim Basha beginnt die Geschichte von Gertian Shaka, der seit Mai 2023 bei der Comte Galvanotechnik in Sulingen angestellt ist. Der 42-Jährige war von seinem Bekannten aus der Werkstatt im Herbst 2022 gefragt worden, ob er sich<br />
vorstellen könnte, nach Deutschland zu kommen. Nachdem das geklärt war, kümmerte sich Produktionsleiter Lars Grunert um die Formulare und Bescheinigungen. Mit der Ausländerbehörde Diepholz setzte das Unternehmen auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren, da man dringend einen Mitarbeiter mit Ausbildung im elektronischen Bereich in der Werkstatt brauchte. Über die Anerkennungsstelle der IHK Hannover bemühte das Unternehmen sich um die notwendige Anerkennung des in Albanien erworbenen Berufsabschlusses. „Wir sind sehr froh, einen so guten Mitarbeiter für sämtliche elektrische Aufgaben in der Werkstatt gefunden zu haben“, sagt Grunert. Von den rund 100 Mitarbeitenden des Unternehmens haben sieben albanische Wurzeln. Mit Gertian Shaka sprechen die meisten noch auf Englisch, aber Deutsch wird fleißig gelernt. Das Unternehmen organisiert einmal die Woche einen Deutschkurs für die sieben albanischen Kollegen, „um die Grundlagen des Deutschen zu vermitteln“.<br />
Comte Galvanotechnik arbeitet als Dienstleister im Bereich der Oberflächenbehandlung für Kunden aus verschiedenen Branchen. Neben dem funktionellen galvanischen Verzinken gehört auch das dekorative Beschichten von Nickel und Chrom-Oberflächen zum Angebot des Unternehmens.</p>
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		<title>Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Drei Säulen, viele Wege</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Apr 2024 10:17:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft Erleichterungen bei bereits bestehenden Möglichkeiten, Fachkräfte aus Drittstaaten zu beschäftigen. Es kommen aber auch ganz neue Wege hinzu. Ein Überblick. In der Praxis stieß das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 auf verschiedene Probleme, die nun mit der aktuellen Reform angegangen werden sollen. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“, das im August 2023  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/fachkraefteeinwanderungsgesetz-novelle-aenderungen-ueberblick/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Drei Säulen, viele Wege</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4>Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft Erleichterungen bei bereits bestehenden Möglichkeiten, Fachkräfte aus Drittstaaten zu beschäftigen. Es kommen aber auch ganz neue Wege hinzu. Ein Überblick.</h4>
<p>In der Praxis stieß das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 auf verschiedene Probleme, die nun mit der aktuellen Reform angegangen werden sollen. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“, das im August 2023 verkündet wurde und schrittweise in Kraft tritt, will die Bundesregierung die Hürden für die Einwanderung von Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU weiter senken. Unternehmen erhalten neue Möglichkeiten, Fachkräfte aus Drittstatten zu beschäftigen. Die ersten gesetzlichen Änderungen traten bereits im November 2023 und am 1. März dieses Jahres in Kraft. Im Juni folgen weitere Anpassungen. Die Fachkräfteeinwanderung soll nach dem Willen der Bundesregierung von drei „Säulen“ getragen werden (<strong>siehe Abbildung S. 39</strong>). Dabei spielen die Qualifikation, die Berufserfahrung sowie das Potenzial auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Mit einer Ausnahme gilt: Die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, ein Arbeitsplatzangebot und teils auch deutsche Sprachkenntnisse sind weiterhin maßgebliche Voraussetzungen, damit Menschen aus Drittstaaten in die Unternehmen kommen können.</p>
<p><strong>Fachkräftesäule: Mit Anerkennung Arbeit in jedem IHK-Beruf ausüben<br />
</strong>Die Fachkräftesäule soll weiter das zentrale Element der Fachkräfteeinwanderung sein. Hier sind insbesondere Fachkräfte aus Drittstaaten gemeint, die im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist oder eine im Herkunftsland staatlich anerkannte ausländische Berufsqualifikation erworben haben, die im Rahmen eines Berufsanerkennungsverfahrens als voll gleichwertig mit einem deutschen Berufsabschluss angesehen wird. Neu ist seit November 2023, dass Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss jetzt jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können, die Beschäftigung also nicht mehr im fachlichen Zusammenhang mit der Berufsqualifikation stehen muss. Dies gilt allerdings nur für die so genannten nicht-reglementierten Berufe, für die keine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist – so zum Beispiel für die IHK-Berufe. Für die Einreise sind im Wesentlichen ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag und die Anerkennungsnachweise erforderlich. Personen mit Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit im Anerkennungsverfahren, denen schwerpunktmäßig Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis fehlen, haben zum Zweck der Berufsanerkennung in Deutschland nun zwei Optionen: Sie können künftig – wie bisher auch – entweder zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme  Fachkräftesäule) oder im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft (siehe Erfahrungssäule) einreisen. Dafür sind ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot und Sprachkenntnisse auf A2-Niveau erforderlich.</p>
<p><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024.jpg"><img decoding="async" class="aligncenter wp-image-24527 size-large" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-1024x796.jpg" alt="" width="1024" height="796" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-200x155.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-300x233.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-400x311.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-600x466.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-768x597.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-800x622.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-1024x796.jpg 1024w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-1200x933.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/04/39_IHK_2-2024-1536x1194.jpg 1536w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></a></p>
<p>Ebenfalls greifen bereits seit November 2023 wichtige Erleichterungen bei der Blauen Karte EU. Sie ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen. Diese bietet nun erweiterte Einwanderungsmöglichkeiten: Die Gehaltsschwellen wurden auf 45300 Euro (50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (BBG RV) im Jahr 2024) beziehungsweise für Engpassberufe und Berufsanfänger auf 41041,80 Euro (45,3 Prozent BBG RV) abgesenkt. Zudem wurde der Geltungsbereich der „Blauen Karte EU“ von Hochschulabschlüsse auf äquivalente Abschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in sowie auf berufserfahrene IT-Spezialistinnen und -Spezialisten ausgeweitet. Menschen mit einer „Blauen Karte EU“ müssen eine ihrer Qualifikation angemessene<br />
Beschäftigung ausüben. Wie bisher können auch junge Menschen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Neu ist, dass seit 1. März die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit – also die Prüfung, ob es bevorrechtigte ausbildungssuchende Personen in Deutschland gibt – abgeschafft wurde. Weiterhin sind jetzt bei allen Berufsausbildungen Nebenbeschäftigungen von bis zu 20 Stunden pro Woche möglich.</p>
<p><strong>Erfahrungssäule: Berufserfahrene kommen ohne Anerkennung aus</strong><br />
Ebenfalls seit März können Fachkräfte auch ohne formale Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland in nicht-reglementierten Berufen beschäftigt werden. Allerdings muss ein Berufs- oder Hochschulabschluss vorhanden sein, der im Herkunftsland staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss<br />
gilt, dass ihm eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren zugrunde liegen muss. Zu den genannten Voraussetzungen hinsichtlich der Abschlüsse wird eine Bestätigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) benötigt.<br />
Der Antrag dazu soll digital erfolgen. Dies wird aber voraussichtlich erst ab Ende April möglich sein. Alternativ zu einem staatlich anerkannten Abschluss ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer (AHK) ausreichend. Neben den Anforderungen an die Qualifikation müssen mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre und ein konkretes Arbeitsplatzangebot nachgewiesen werden. Die Berufserfahrung muss in einem inhaltlichen Zusammenhang zu dem Beruf stehen, der in Deutschland ausgeübt werden soll. Und das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40770 Euro (45 Prozent der BBG RV im Jahr 2024) enthalten, wobei tarifgebundene Unternehmen im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abweichen dürfen. Berufserfahrene IT-Spezialistinnen und -Spezialisten müssen nur die einschlägige Berufserfahrung, aber keinen Abschluss nachweisen.<br />
In die Erfahrungssäule wurde daneben die so genannte Anerkennungspartnerschaft aufgenommen: Das Anerkennungsverfahren kann nun vollständig in Deutschland durchgeführt werden, wenn die ausländische Fachkraft und das Unternehmen sich mit einer schriftlichen Vereinbarung verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine möglicherweise erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen. Derweil kann die  ausländische Fachkraft im Unternehmen eine einschlägige qualifizierte Beschäftigung ausüben. Grundvoraussetzungen für die Anerkennungspartnerschaft sind – neben dem Arbeitsvertrag – das Vorliegen einer Berufsqualifikation, die eine mindestens zweijährige Ausbildung erfordert hat oder eines Hochschulabschlusses &#8211; beides muss vom jeweiligen Herkunftsland anerkannt sein -, sowie deutsche Sprachkenntnisse auf A2-Niveau. Auch hier wird für den Visumsantrag eine positive Auskunft zur Berufsqualifikation von der ZAB benötigt.</p>
<p><strong>Potenzialsäule: Chancenkarte für Einreise zur Arbeitsplatzsuche</strong><br />
Ab Juni dieses Jahres wird eine Chancenkarte eingeführt, um für maximal ein Jahr nach einem Arbeitsplatz in Deutschland zu suchen. Fachkräfte mit voller Berufsanerkennung erhalten in jedem Fall eine Chancenkarte, wenn ihr Lebensunterhalt während der Aufenthaltszeit gesichert ist. Alle anderen müssen einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschluss (mindestens zweijährig) oder ein geeignetes AHK-Zertifikat besitzen, Deutschkenntnisse auf A1-Niveau oder Englischkenntnisse auf B2-Niveau vorweisen und auch hier muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können für Kriterien wie<br />
Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug unterschiedliche Punkte gesammelt werden. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens<br />
sechs Punkte erreicht werden. Die Chancenkarte bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit (2 Wochen) sowie Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche. Auch zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche können Drittstaatsangehörige weiterhin einreisen. Schon seit 1. März wurde die Altersgrenze von 25 auf 35 Jahre angehoben und die Anforderungen für deutsche Sprachkenntnisse wurden auf das Niveau B1 abgesenkt. Auch hier sind Probe- sowie Nebenbeschäftigung möglich.</p>
<p><strong>Westbalkanregelung erleichtert Arbeiten in Deutschland</strong><br />
Im Rahmen der Westbalkan-Regelung können Menschen aus den sechs Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Republik Nordmazedonien sowie Serbien auch ohne Nachweis einer Qualifikation in nicht-reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten. Die Regelung, die ursprünglich bis Ende 2023 befristet war,  wurde entfristet. Ab Juni 2024 wird das Kontingent von 25000 auf 50000 Personen pro Jahr verdoppelt. Neben der Westbalkanregelung ist zudem seit wenigen Wochen die kurzzeitige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen möglich. Im Rahmen von Kontingenten, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Wirtschaftszweige oder Berufsgruppen festlegen kann, können Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden für maximal acht Monate innerhalb von zwölf Monaten befristet beschäftigt werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/04/fachkraefteeinwanderungsgesetz-novelle-aenderungen-ueberblick/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Drei Säulen, viele Wege</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Akteure und Informationsangebote</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/03/fachkraefteeinwanderungsgesetz_informationen/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Mar 2020 14:00:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>? Ausländerbehörden Eine Übersicht mit allen niedersächsischen Ausländerbehörden wird auf der Seite des Niedersächsischen Innenministeriums bereitgestellt. ? Auslandsvertretungen Eine Übersicht über die deutschen Botschaften im Ausland findet sich auf der Website des Auswärtigen Amtes. ? Auslandshandelskammern Bei Unternehmen, die im Ausland über Zweigstellen verfügen, bietet sich auch der direkte Kontakt zu Außenhandelskammern an. ? Zentrale  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Ausländerbehörden</strong><br />
Eine Übersicht mit allen niedersächsischen Ausländerbehörden wird auf der Seite des <a href="https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/auslander_und_asylrecht/auslaenderbehoerden-in-niedersachsen-62975.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Niedersächsischen Innenministeriums</a> bereitgestellt.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Auslandsvertretungen</strong><br />
Eine Übersicht über die deutschen Botschaften im Ausland findet sich auf der Website des <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auswärtigen Amtes</a>.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Auslandshandelskammern</strong><br />
Bei Unternehmen, die im Ausland über Zweigstellen verfügen, bietet sich auch der direkte Kontakt zu <a href="https://www.ahk.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Außenhandelskammern</a> an.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)</strong><br />
Unternehmen, die Fachkräfte im Ausland rekrutieren wollen, können die <a href="https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ZAV</a> gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service einbinden.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Anerkennung in Deutschland</strong><br />
Das <a href="https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationsportal zur Anerkennung</a> gibt einen Überblick wer für die Anerkennungsverfahren zuständig ist.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Make it in Germany</strong><br />
<a href="https://www.make-it-in-germany.com/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Portal der Bundesregierung</a>: Hier können Unternehmen auch Profile ausländischer Fachkräfte sehen und Jobangebote veröffentlichen.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>BQ-Portal</strong><br />
Informationsportal für <a href="https://www.bq-portal.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ausländische Berufsqualifikationen</a>.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Anabin</strong><br />
Portal zur Bewertung <a href="http://www.anabin.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ausländischer Hochschulabschlüsse</a>.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>IQ Netzwerk Niedersachsen</strong><br />
Das Programm IQ fördert die <a href="https://www.migrationsportal.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Arbeitsmarktintegration</a> von Fachkräften mit Migrationshintergrund.</p>
<p><span style="color: #ee7f01;">?</span> <strong>Überblick zu Sprach-Niveaustufen</strong><br />
Einen Überblick über die Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens für Sprache gibt es auf der Seite der <a href="https://www.goethe.de/Z/50/commeuro/303.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Goethe-Institute.</a></p>
<p>Lesen Sie mehr zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:<br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz_1/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es wird leichter</a><br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz-probleme/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch läuft nicht alles rund</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Kontakt zum Autor&#8220;][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_column_text]</p>
<h2>Arne Hirschner</h2>
<p>Sie haben Fragen oder Anregungen?<a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2.jpg"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-10185 alignright" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-200x133.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-400x267.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-600x400.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-768x512.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-800x533.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1024x683.jpg 1024w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1200x800.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>Dann schreiben Sie dem Autor:</p>
<p><a href="mailto:hirschner@hannover.ihk.de">hirschner@hannover.ihk.de</a><br />
Tel 0511/3107-344</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/03/fachkraefteeinwanderungsgesetz_informationen/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Akteure und Informationsangebote</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es wird leichter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:26:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. März gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das qualifizierten ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Was mit den neuen gesetzlichen Regelungen möglich ist und wie Unternehmen künftig an Auszubildende und Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen – ein Überblick. Der Fachkräftemangel ist für die niedersächsische Wirtschaft das Geschäftsrisiko Nummer eins: 55  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz_1/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es wird leichter</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Seit dem 1. März gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das qualifizierten ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Was mit den neuen gesetzlichen Regelungen möglich ist und wie Unternehmen künftig an Auszubildende und Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen – ein Überblick.</h5>
<p>Der Fachkräftemangel ist für die niedersächsische Wirtschaft das Geschäftsrisiko Nummer eins: 55 Prozent der Unternehmen sehen in ihm eine Gefahr für ihre Geschäftsentwicklung, so das Ergebnis einer Umfrage der IHK Niedersachsen aus diesem Jahr. Vor fünf Jahren hatten lediglich 38 Prozent diese Antwort gewählt. Zudem kann fast jedes zweite Unternehmen offene Stellen längerfristig nicht besetzen, weil es kein passendes Personal findet.<br />
Ob das neue seit Anfang März geltende und im Vorfeld heftig diskutierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz hier Abhilfe schafft, ist noch offen. Auf eine verstärkte Zuwanderung auch aus Nicht-EU-Staaten zu setzen, erscheint aber gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland schlüssig. Die Unternehmen werden in den kommenden Jahren auf zusätzliche Arbeitskräfte dringend angewiesen sein. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg müssten bis 2060 jedes Jahr 260 000 Menschen einwandern, um den Bedarf an Fachkräften zu decken. Ohne ausländische Fachkräfte wird es also nicht gehen, selbst wenn die Geburtenrate hierzulande drastisch anstiege. Die politischen Akteure sind sich weitgehend einig, dass Deutschland auf den Zuzug von ausländischen Fachkräften auch von außerhalb der EU angewiesen ist und dieser jetzt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich erleichtert wird. Das ist ein wichtiger Paradigmenwechsel.</p>
<p><strong>Studium oder Berufsabschluss sind Pflicht</strong><br />
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Um den Bedarf an Arbeitskräften zu stillen, wurden die Hürden deutlich gesenkt: Das Gesetz erleichtert allerdings nur die Zuwanderung für Menschen mit Berufsabschluss. Als Fachkraft gelten künftig Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Eine der Voraussetzungen für den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt: Es muss eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland für das Anerkennungsverfahren zuständige Stelle vorliegen. Wenn Unternehmen also beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern beschäftigen wollen, ist es wichtig, dass zunächst die ausländischen Qualifikationen anerkannt werde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr />
<p><span style="color: #ee7f00;">Anerkennung ausländischer Abschlüsse bei der IHK</span><br />
Die Berufsanerkennung wird durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiter aufgewertet und künftig vorausgesetzt, um als Fachkraft nach Deutschland zu kommen. Grundlage ist das im April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen &#8211; kurz Anerkennungsgesetz. Die IHK Hannover ist zuständig für die <a href="https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/fachkraefte/anerkennung-abschluesse.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anerkennungsverfahren</a> bei Aus-und Fortbildungsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen.</p>
<hr />
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Voraussetzung: Die qualifizierte Fachkraft muss neben der in Deutschland anerkannten Qualifikation ein konkretes Arbeitsplatzangebot, das der Qualifikation entspricht, vorweisen.</p>
<p><strong>Vorrangprüfung und „Positivliste“ fallen weg</strong><br />
Für Unternehmen ist besonders hilfreich, das künftig grundsätzlich auf die sogenannte Vorrangprüfung verzichtet wird. Das heißt: Unternehmen müssen nicht mehr nachweisen, keine einheimische oder europäische Arbeitskraft für die entsprechende Stelle zu finden. Zudem wird der deutsche Arbeitsmarkt für alle Fachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss geöffnet. Bisher hatte die Bundesagentur für Arbeit in einer „Positivliste“ die Mangelberufe festgelegt, mit denen eine qualifizierte Fachkraft nach Deutschland kommen konnte. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Arbeitsagentur bleibt allerdings weiterhin erhalten: Die Arbeits- und Lohnbedingungen dürfen nicht ungünstiger sein als für inländische Arbeitnehmer.</p>
<p><strong>Einreise zur Arbeitsplatzsuche</strong><br />
Zudem können Fachkräfte mit anerkannter qualifizierter Berufsausbildung nun auch für eine befristete Zeit &#8211; sechs Monate &#8211; zur Arbeitsplatzsuche einreisen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr ausländischer Berufsabschluss einem deutschen in vollem Umfang entspricht und sie über Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau verfügen. Außerdem müssen die Fachkräfte genügend Geld vorweisen können, um ihren Lebensunterhalt während der Arbeitsplatzsuche selbst zu bestreiten. Während des Aufenthalts ist eine Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche möglich, in der Unternehmen und ausländische Fachkraft testen können, ob sie zueinander passen. Die Probebeschäftigung ist auch für Fachkräfte mit anerkannter akademischer Ausbildung möglich, die wie bisher ebenfalls für bis zu sechs Monate zur Arbeitsuche einreisen dürfen. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche besteht kein Anrecht auf Sozialleistungen.</p>
<p><strong>Aufenthalt zur Anerkennung</strong><br />
Neu ist auch, dass Fachkräfte nach Deutschland kommen können, um hier die gewünschte volle Gleichwertigkeit des eigenen Berufsabschlusses zu erreichen. Voraussetzung ist hierbei, dass bei einem Anerkennungsverfahren aus dem Ausland durch die zuständige Stelle in Deutschland Defizite hinsichtlich der erworbenen ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden. In diesem Fall ist eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu zwei Jahren möglich, um entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. Weitere Voraussetzungen: Deutschkenntnisse mindestens auf A2-Niveau und eine Zusicherung des Unternehmens, dass die Defizite innerhalb von zwei Jahren ausgeglichen werden. Auch eine Beschäftigung ist begleitend möglich. Ist die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen, kann eine weitere Aufenthaltserlaubnis beispielsweise zum Zweck der Arbeitsplatzsuche erteilt werden.</p>
<p><strong>Perspektiven für Fachkräfte</strong><br />
Menschen, die als Fachkräfte zu uns kommen, sollen eine sichere Perspektive für ihre Zukunft in Deutschland haben. Daher wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch der Bereich der Niederlassungserlaubnis neu geregelt. Künftig können ausländische Fachkräfte bereits nach vier Jahren (vorher fünf Jahre) eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland erlangen. Dazu müssen sie unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse (Niveau B1) und Beiträge zur Rentenversicherung (48 Monate) vorweisen.</p>
<p><strong>IT -Fachkräfte haben es noch leichter</strong><br />
Da der Mangel an IT-Spezialisten besonders groß ist, gibt es für sie eine Sonderregelung: Sie müssen nicht mehr notwendigerweise einen Hochschulabschluss oder einen Berufsabschluss mitbringen. Es reicht ausnahmsweise eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die innerhalb der letzten sieben Jahre erlangt wurde. Weiterhin müssen die IT-Spezialisten Deutsch auf B1-Level sprechen und ein Monatsgehalt brutto von mindestens 60 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze der Rentenversicherung (RV) erhalten.</p>
<p><strong>Hürden für Ältere</strong><br />
Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde in Bezug auf ausländische Personen ab 45 Jahren verschärft. Fachkräfte aus Drittstaaten, die 45 Jahre und älter sind, müssen für einen Aufenthalt zur Beschäftigung ein Monatsgehalt brutto von mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze RV verdienen oder eine angemessene Altersvorsorge nachweisen. Außerdem gibt es eine Ausnahme vom Grundsatz, dass vor der Einreise der Abschluss der Fachkraft im sogenannten Anerkennungsverfahren auf seine Gleichwertigkeit geprüft wird: Anerkennungsverfahren können im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit einem Drittland vollständig im Inland durchgeführt werden.</p>
<p><strong>Problem: Botschaftstermine</strong><br />
Zweifellos wird es für Unternehmen durch die neuen Regelungen leichter, ausländischen Fachkräften den Weg nach Deutschland zu ebnen. Ohne Vorrangprüfung und „Positivliste“ sinkt der bürokratische Aufwand und es ergeben sich ganz neue Möglichkeiten. Doch es sind nicht nur Bürokratie und Einschränkungen auf bestimmte Berufe, die Unternehme die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern außerhalb der EU bisher schwer machten. Bei einigen Auslandsvertretungen ist es ein großes Problem, kurzfristig Termine zu erhalten. Die Wartezeiten betragen in manchen Ländern teilweise bis zu einem Jahr. Eine Stellenbesetzung in einer für Unternehmen annehmbaren Zeit ist so nicht möglich. Hinzu kommt, dass auch so mancher Bewerber entnervt das Handtuch werfen dürfte und sich einem anderen Angebot zuwendet. Abhilfe soll hier das beschleunigte Fachkräfteverfahren schaffen – eine weitere Neuerung des Gesetzes.</p>
<p><strong>Beschleunigtes Fachkräfteverfahren</strong><br />
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll die Bearbeitungszeiten der Anerkennung- und Visaanträge deutlich verkürzen. Unternehmen, die es nutzen wollen, müssen sich an ihre zuständige Ausländerbehörde wenden und dafür eine Gebühr von 411 Euro pro Fall entrichten. Dazu schließen die Ausländerbehörde und das von der ausländischen Fachkraft bevollmächtigte Unternehmen eine entsprechende Vereinbarung. Der Clou: Das gesamte Verfahren wird von der Ausländerbehörde eingeleitet und begleitet. Sie soll dafür sorgen, dass die Bearbeitungsfristen im beschleunigten Fachkräfteverfahren eingehalten werden. Demzufolge muss beispielsweise die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation durch die zuständige Anerkennungsstelle innerhalb von zwei Monaten &#8211; anstatt bis zu drei Monaten &#8211; entschieden werden. Auch die Arbeitsagentur muss bestimmte Fristen einhalten. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung. Damit kann die ausländische Fachkraft einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums buchen. Dieser soll innerhalb von drei Wochen stattfinden. Über den vollständigen Visumsantrag soll innerhalb von drei weiteren Wochen entschieden werden. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren dürfte dafür sorgen, dass sich die langen Wartezeiten verkürzen. Denn nun liegen der Auslandsvertretung bereits vor dem Termin mit der ausländischen Fachkraft alle Informationen vor, um über den Antrag zu entscheiden.</p>
<p><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik.jpg" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="aligncenter wp-image-10086 size-full" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik.jpg" alt="Grafik zum beschleunigten Fachkräfteverfahren" width="357" height="374" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik-200x210.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik-286x300.jpg 286w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-03-NW_Fachkrafte_Grafik.jpg 357w" sizes="(max-width: 357px) 100vw, 357px" /></a></p>
<p><strong>Vorrangprüfung bei Ausbildung</strong><br />
Auch für Ausbildungsinteressierte haben sich mit dem neuen Gesetz Rahmenbedingungen geändert: Wer jünger als 25 Jahre ist, Deutschkenntnisse auf B2-Niveau nachweist, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann und über einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann jetzt ebenfalls für bis zu sechs Monate nach Deutschland einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Eine Hürde bleibt aber weiter aktuell: Die Vorrangprüfung wurde mit dem neuen Gesetz nur für Fachkräfte, nicht aber für Auszubildende abgeschafft. So muss bei Auszubildenden weiterhin immer geprüft werden, ob für den Ausbildungsplatz ein bevorrechtigter Bewerber in Frage kommt.</p>
<p><strong>Meldepflicht für Unternehmen</strong><br />
Für Unternehmen ergeben sich durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aber auch neue Pflichten: So müssen sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen informieren, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Ansonsten kann ein Bußgeld verhängt werden. Wie bisher auch müssen Unternehmen in jedem Fall prüfen, ob bei Beschäftigten ein geeigneter Aufenthaltstitel vorhanden ist. Zudem muss eine Kopie des Aufenthaltstitels in der Personalakte vorhanden sein.<br />
Damit Fachkräfte den Weg nach Deutschland finden, müssen Wirtschaft und Politik zusammenarbeiten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, wo dringender Handlungsbedarf besteht: die Bearbeitung in den deutschen Botschaften ist äußerst schleppend und bürokratisch und Informations- und Marketingaktivitäten zugunsten des Arbeitsortes Deutschland stecken noch in den Kinderschuhen. Das schreckt gute Kräfte ab. Bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt hat die Bundesregierung Ende 2019 mit Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften deshalb darüber beraten, wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schnell wirken kann. Ergebnisse: Die Auslandshandelskammern sollen sich stärker um die Gewinnung von Fachkräften bemühen, etwa mit Rekrutierungsreisen für kleine und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig sollen bürokratische Hürden abgebaut werden: Das Außenministerium will die Kapazitäten zur Bearbeitung der Visa bei den Auslandsvertretungen aufstocken und Verfahren digitalisieren. Interessierte Fachkräfte und Unternehmen sollen umfangreich zum Zuwanderungsprozess beraten werden. Das mehrsprachige Internetportal „Make it in Germany“ wird zu diesem Zweck weiter ausgebaut. Die Bundesregierung hofft, dass das Portal mit Hotline und Jobbörse stärker von ausländischen Fachkräften und Unternehmen genutzt wird und Unternehmen aktiv mehr Stellenangebote für ausländische Fachkräfte melden. Außerdem soll es Angebote zur Sprachförderung im In- und Ausland und mehr berufsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen geben. Die Bundesagentur für Arbeit soll bei der Vermittlung unterstützen. Die Behörde hat mit ihrer Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) schon Erfahrungen mit Pilotprojekten gesammelt und Kooperationsstrukturen in anderen Ländern aufgebaut. Wie schnell und in welchem Umfang das Fachkräfteeinwanderungsgesetz dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel zu lindern, wird sich erst noch zeigen. Wichtig ist, dass die bereits angeschobenen Verbesserungen der Verwaltungsverfahren und die Werbemaßnahmen in Zielländern greifen. Die Bundesregierung scheint skeptisch zu sein: Sie geht davon aus, dass zunächst allenfalls 25 000 Fachkräfte pro Jahr über den Weg des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nach Deutschland geholt werden können. Im Verhältnis zu dem von den IAB-Forschern bis 2060 berechneten jährlichen Bedarf von 260 000 Menschen ist das wenig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Kommentar:<br />
Ein Schritt in die richtige Richtung, aber…</strong></p>
<p>Die Bundesregierung spricht bei den neuen Regeln der Fachkräfteeinwanderung von einem „Paradigmenwechsel“ in der Art, wie wir auf Fachkräfte aus dem EU-Ausland zugehen wollen. Und tatsächlich machen einige Erleichterungen das Gewinnen von Fachkräften einfacher. Doch nicht nur das Gesetz selbst, sondern vor allem seine Anwendung durch die zuständigen Behörden, ist für den Erfolg wichtig. Für Fachkräfte geht es beispielsweise um die Geschwindigkeit der Visaerteilung. Und da hakt es bei den Botschaften im Ausland teilweise jetzt schon. Wie sollen sie erst einen künftigen Run auf Visa bewältigen? Das lange Warten führt zu Frust bei den Unternehmen, die ihre Stellen nicht rechtzeitig besetzen können. Was in diesem Zusammenhang zusätzlich Sorge macht: Die Bundesländer waren aufgerufen für die Erwerbszuwanderung mindestens eine zentrale Ausländerbehörde für das beschleunigte, gebührenpflichtige Fachkräfteverfahren zu schaffen. Umsetzung in Niedersachsen: Fehlanzeige!<br />
Derzeit muss sich jede der knapp 60 Ausländerbehörden im Land mit dem Thema beschäftigen. Die Wirtschaft wird ganz genau im Blick haben, ob die versprochenen kürzeren Fristen eingehalten werden können.<br />
<em>Kommentiert von Prof. Dr. Günter Hirth</em></p>
<p>Lesen Sie mehr zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:<br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz-probleme/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch läuft nicht alles rund</a><br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/03/fachkraefteeinwanderungsgesetz_informationen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Akteure und Informationsangebote</a></p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Kontakt zum Autor&#8220;][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_column_text]</p>
<h2>Arne Hirschner</h2>
<p>Sie haben Fragen oder Anregungen?<a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2.jpg"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-10185 alignright" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-200x133.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-400x267.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-600x400.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-768x512.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-800x533.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1024x683.jpg 1024w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1200x800.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>Dann schreiben Sie dem Autor:</p>
<p><a href="mailto:hirschner@hannover.ihk.de">hirschner@hannover.ihk.de</a><br />
Tel 0511/3107-344</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz_1/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es wird leichter</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch läuft nicht alles rund</title>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Feb 2020 12:05:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zwei Unternehmen verbindet, dass sie händeringend nach Fachkräften suchen – auch aus dem EU-Ausland. Der Haken: überlastete Botschaften, bürokratische Hürden oder die bestehenden Regeln gehen einfach nicht weit genug. Ein Blick in die Praxis. Almir Camdžic hat es geschafft. Seit September vergangenen Jahres arbeitet der ausgebildete Elektroniker bei der Keydel Bock Ingenieure GmbH (kbi) in  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz-probleme/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch läuft nicht alles rund</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Zwei Unternehmen verbindet, dass sie händeringend nach Fachkräften suchen – auch aus dem EU-Ausland. Der Haken: überlastete Botschaften, bürokratische Hürden oder die bestehenden Regeln gehen einfach nicht weit genug. Ein Blick in die Praxis.</h5>
<p>Almir Camdžic hat es geschafft. Seit September vergangenen Jahres arbeitet der ausgebildete Elektroniker bei der Keydel Bock Ingenieure GmbH (kbi) in Göttingen, einem überregional tätigen Ingenieurbüro für die Planung und Bauüberwachung für Sanierungen und Neubauten elektrotechnischer Anlagen. Bereits ein gutes Jahr zuvor hatte der 22-jährige aus Modrica in Bosnien und Herzegowina Geschäftsführer Jan Keydel in einem persönlichen Gespräch von seiner Person überzeugt. Angesichts der Tatsache, dass kbi in verschiedenen Tätigkeitsbereichen ständig nach Fachkräften sucht, ist Keydel sehr froh, eine der Stellen mit Camdžic besetzt zu haben. Dass von dem Entschluss, Camdžic einzustellen, bis zu seinem ersten Arbeitstag mehr als ein Jahr verging, hätte Keydel nicht gedacht. „Damals hatte sich kein Mensch vorgestellt, dass mit der Anstellung eines Mitarbeiters aus dem EU-Ausland solche Mühen verbunden und solche Hürden zu überwinden sind“, sagt Andrea Rastan, bei kbi Leiterin Rechnungswesen und verantwortlich für Personalfragen. Dabei hatte das Unternehmen noch Glück: Camdžic brachte aus seinem Heimatland einen von der deutschen Arbeitsverwaltung bestätigten Mangelberuf mit. Sonst wäre eine Beschäftigung des Bosniers gar nicht möglich gewesen – die Erleichterungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes galten schließlich noch nicht. Vor der Einreise musste der junge Bosnier seinen Abschluss als Elektroniker für Betriebstechnik von der IHK Hannover anerkennen lassen. Die Zusammenarbeit mit der IHK war „sehr hilfreich, kompetent und vor allem zügig“, sagt Rastan. Leider hat das Ingenieurbüro mit der am Verfahren beteiligten Botschaft und Ausländerbehörde „mehr als durchwachsene Erfahrungen gemacht“. Denn schnell stellte sich heraus, dass Camdžic die nun erforderlichen Schritte allein nicht gehen konnte. Trotz guter Deutschkenntnisse war es für ihn schwierig, die Abläufe und Bedingungen für die Erteilung von Visums- und Aufenthaltsgenehmigung zu verstehen. Hinzu kamen zermürbend lange Wartezeiten auf Termine bei der Botschaft in Sarajevo. „Irgendwann habe ich mich eingeschaltet“, sagt Rastan und fügt hinzu, wieviel Zeit und Geduld Schriftverkehr und Telefonate gekostet haben. Was sie besonders ärgert: „Zwischenzeitlich waren wir gezwungen, Herrn Camdžic nach Hause zu schicken“. Denn der IHK-Anerkennungsbescheid erforderte im ersten Schritt noch eine Anpassungsqualifizierung von drei Monaten. Nur für diese Zeit galten auch zunächst die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis. Nachdem kbi den jungen Bosnier die drei Monate bei sich qualifiziert hatte, verlängerte sich zwar die Aufenthaltsgenehmigung, aber ohne Arbeitserlaubnis. Grund: Es lag kein Bescheid über die volle Gleichwertigkeit vor. „Wir waren froh, dass die IHK den Folgebescheid nach der Anpassungsqualifizierung sehr schnell ausgestellt hat“, sagt Rastan. Bei der Frage, was bei Ausländerbehörde und Botschaft hätte besser laufen können, kommt Rastans Antwort prompt: „Kommunikation, Aufklärung und Beratung abseits von Vordrucken und Formularen“.<br />
Trotz dieser Erfahrungen zieht kbi ein positives Fazit: „Für uns hat sich der Aufwand gelohnt, denn wir haben mit Herrn Camdžic einen freundlichen und engagierten Mitarbeiter gewonnen, dessen Entwicklung sehr vielversprechend ist“.<br />
Ortswechsel: Auch die Ronge GmbH aus Alfeld, Spezialistin für komplette Gebäudehüllen aus Metall, sucht für ihre Bauvorhaben dringend Mitarbeiter in der Montage und wird in Deutschland immer seltener fündig. Deswegen hatte sich das inhabergeführte Familienunternehmen selbst auf den Weg gemacht und im Kosovo und in Albanien Mitarbeiter gefunden, die es einstellen wollte. Der Plan: Die Mitarbeiter sollten mit der sogenannten „Westbalkanregelung“ nach Deutschland kommen. Diese gilt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot. Die Anerkennung der Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Regelung ist bis Ende 2020 befristet. Die zwei potenziellen neuen Mitarbeiter wurden von Ronge mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet und haben ein Visum bei den deutschen Botschaften in Tirana und Priština beantragt. „Leider erhalten sie nicht einmal einen Terminvorschlag von der Botschaft“, so Rebekka Schultz, Personalreferentin bei Ronge. Auf ihrer Internetseite teilt die Botschaft in Priština sogar mit: „Die Wartezeiten auf einen Termin betragen derzeit deutlich länger als ein Jahr.“ Wer heute also ein Visum beantragen will, bekommt wahrscheinlich erst einen Termin im nächsten Jahr. Sofern es keine Verlängerung gibt, könnte die Regelung dann also längst ausgelaufen sein. Das macht für Schultz „keinen Sinn“.<br />
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhoffte sich die Personalverantwortliche „schneller, einfacher und sicherer“ an ein Visum für die beiden Bewerber zu gelangen. Dafür benötigen sie neben dem konkreten Arbeitsplatzangebot auch die Anerkennung ihrer Qualifikationen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die IHK stellte sich allerdings heraus, dass bei beiden kein Anerkennungsverfahren möglich ist, da sie über keinen entsprechenden Abschluss aus ihrem Heimatland verfügen. Für Schultz ist das bitter: „Wir waren überzeugt von den Bewerbern, da sie viele praktische Erfahrungen nachweisen konnten, die wir dringend benötigen.“ Sie hofft, dass die Vorgaben zur Zuwanderung „irgendwann noch ein wenig flexibler werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5>3 Fragen an: Guido Klemm</h5>
<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Internationaler Personalservice Niedersachsen-Bremen, Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)</a></p>
<div id="attachment_10103" style="width: 273px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK.jpg"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-10103" class="size-medium wp-image-10103" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-263x300.jpg" alt="" width="263" height="300" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-200x228.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-263x300.jpg 263w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-400x456.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-600x684.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK-768x876.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/IMG_20200129_071307_CMYK.jpg 800w" sizes="(max-width: 263px) 100vw, 263px" /></a><p id="caption-attachment-10103" class="wp-caption-text">Foto: Guido Klemm</p></div>
<p><strong>1. Welchen Stellenwert hat das neue Gesetz für die Fachkräftesicherung?</strong><br />
Die neuen Regelungen sind absolut zu begrüßen. Das Gesetz enthält viele Neuregelungen, die auch helfen werden. Aber der gesetzliche Rahmen ist nur ein Baustein. Es kommt jetzt darauf an, wie die beteiligten Stellen die Regelungen umsetzen. Hier ist aber viel in Bewegung. Beispielsweise eröffnet das beschleunigte Fachkräfteverfahren Unternehmen ganz neue Möglichkeiten.</p>
<p><strong>2. Wie können Unternehmen und ausländische Bewerber mit Hilfe der ZAV zusammenfinden?</strong><br />
Wir sprechen interessierte ausländische Fachkräfte insbesondere in Schlüsselbranchen wie Gesundheit, IT oder Logistik fast weltweit an und bringen sie mit suchenden Unternehmen in Deutschland zusammen. Dabei sind die lokalen Arbeitsverwaltungen in den Zielländern wichtige Partner. Unternehmen können so beispielsweise Fachkräfte aus Drittstaaten über Skype-Interviews kennenlernen. Die Bereitschaft der Unternehmen solche Wege zu gehen, hängt durchaus auch vom Handlungsdruck in der jeweiligen Branche ab. Gerade kleinere Unternehmen verfügen nicht immer über die Kapazitäten und Netzwerke, die Personalgewinnung im Ausland selbst zu stemmen. Da kommen wir ins Spiel.</p>
<p><strong>3. Wie erfahren Menschen im Ausland von den Möglichkeiten in Deutschland?</strong><br />
Das Interesse im Ausland ist bereits gestiegen. Insbesondere über soziale Netzwerke sprechen sich viele Möglichkeiten schnell herum. Auch sind ja bereits gezielte Werbemaßnahmen in bestimmten Zielländern angelaufen. Eine vernünftige Informationspolitik ist hier entscheidend. Wichtig ist uns, nicht in Ländern zu rekrutieren, in denen selbst ein Mangel herrscht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Lesen Sie mehr zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:<br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz_1/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es wird leichter</a><br />
<a href="https://nw-ihk.de/2020/03/fachkraefteeinwanderungsgesetz_informationen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Akteure und Informationsangebote</a></p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Kontakt zum Autor&#8220;][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_column_text]</p>
<h2>Arne Hirschner</h2>
<p>Sie haben Fragen oder Anregungen?<a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2.jpg"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-10185 alignright" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-200x133.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-300x200.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-400x267.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-600x400.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-768x512.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-800x533.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1024x683.jpg 1024w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1200x800.jpg 1200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/02/Hirschner_IMG_1170-2-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>Dann schreiben Sie dem Autor:</p>
<p><a href="mailto:hirschner@hannover.ihk.de">hirschner@hannover.ihk.de</a><br />
Tel 0511/3107-344</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/fachkraefteeinwanderungsgesetz-probleme/">Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch läuft nicht alles rund</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Junge Marokkaner suchen Perspektive in Deutschland</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/marokkaner-foerderung-fachkraefte/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Feb 2020 12:00:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) will in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) junge Marokkaner in die deutsche Industrie holen. Auch niedersächsische Unternehmen können dabei sein. Die marokkanische Wirtschaft und Gesellschaft ist durch eine hohe Arbeitslosigkeit geprägt: die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei fast 28 Prozent. In Deutschland hingegen suchen Unternehmen aus vielen Branchen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/02/marokkaner-foerderung-fachkraefte/">Junge Marokkaner suchen Perspektive in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) will in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) junge Marokkaner in die deutsche Industrie holen. Auch niedersächsische Unternehmen können dabei sein.</h5>
<p>Die marokkanische Wirtschaft und Gesellschaft ist durch eine hohe Arbeitslosigkeit geprägt: die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei fast 28 Prozent. In Deutschland hingegen suchen Unternehmen aus vielen Branchen händeringend Fachkräfte. Auch im verarbeitenden Gewerbe bleiben jedes Jahr Ausbildungsplätze und Stellen unbesetzt. Ohne die Gewinnung von Arbeitskräften aus dem Ausland wird sich diese Herausforderung mittel- und langfristig kaum bewältigen lassen. Genau hier setzt das Projekt Thamm „Unterstützung regulärer Arbeitsmigration und -mobilität zwischen Nordafrika und Europa“ der <a href="https://www.giz.de/de/html/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)</a> an. Es zielt darauf, junge Marokkaner in ein Ausbildungsverhältnis in deutschen Unternehmen aus dem Bereich Industrie zu vermitteln – andere Branchen sind angedacht.<br />
Das Projekt wird gemeinsam mit der marokkanischen Arbeitsverwaltung umgesetzt und fokussiert sich zunächst auf junge Menschen aus Marokko. Es agiert aber auch regional in Tunesien und Ägypten. Kofinanziert wird das Projekt durch das Bundesentwicklungsministerium und die Europäische Union. Für die Aktivitäten rund um die Auswahl und Vermittlung der jungen Marokkaner nach Deutschland ist die <a href="https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA)</a> weiterer Projektpartner.<br />
Ziel des Projektes ist in einem ersten Schritt die nachhaltige Gewinnung von marokkanischen Auszubildenden für Unternehmen der deutschen verarbeitenden Industrie. Da der Fachkräftemangel in Deutschland bereits in der Phase der beruflichen Ausbildung beginnt, liegt hier einer der Schwerpunkte. Für alle Beteiligten ergeben sich Vorteile: Die zukünftigen Fachkräfte werden den Qualitätsstandards der Unternehmen entsprechend ausgebildet. Die intensive Zusammenarbeit im Rahmen der Ausbildung kann die Bereitschaft der Teilnehmer erhöhen, über die Ausbildung hinaus im Unternehmen zu bleiben. Auf der anderen Seite erschließen sich für die marokkanischen Auszubildenden in Deutschland neue Arbeits- und Karrieremöglichkeiten. Und Marokko erweitert das Angebot für Ausbildung und Beschäftigung für junge Menschen.<br />
Die weltweit agierende GIZ ist in Marokko präsent und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten zur Gewinnung von Arbeitskräften. Die Auswahl geeigneter Projektteilnehmer erfolgt durch Interviews. In Marokko wird vor Ausbildungsstart ein Deutsch-Intensivsprachkurs bis Niveau B1 organisiert. Über die verschiedenen Elemente der Vorbereitungsphase werden die Projektteilnehmer sowohl sprachlich als auch interkulturell vertieft auf die Ausbildung und das Leben in Deutschland vorbereitet. Dabei arbeiten die GIZ-Projektkoordinatoren intensiv mit den marokkanischen Partnern zusammen.<br />
In Deutschland erhalten die an dem Projekt beteiligten Unternehmen eine Vorauswahl von geeigneten Bewerbern, die Junge Marokkaner suchen Perspektive in Deutschlandsie per Skype-Interview oder vor Ort in Marokko kennenlernen können. Die Teilnehmenden sind zwischen 18 und 27 Jahre alt und verfügen alle über einen beruflichen Abschluss als Techniker im industriellen Sektor und neben Deutschkenntnissen (B1) auch oft über Arabisch-, Französisch- und Englischkenntnisse. Außerdem bringen sie meist mehrmonatige Vorerfahrung im verarbeitenden Gewerbe mit. Weiterhin kümmert sich die GIZ zusammen mit der ZAV um aufenthaltsrechtliche Fragen, die Planung und Organisation der Einreise sowie die Betreuung der Auszubildenden in den ersten sechs Ausbildungsmonaten. Die Unternehmen werden auch bei der Integration vor Ort beraten und unterstützt.<br />
Um am Projekt teilnehmen zu können, müssen Unternehmen folgende Voraussetzungen und Mindeststandards einhalten:<br />
<span style="color: #ee7f00;">■</span> Ausbildungsvergütung gemäß den entsprechend geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Tarifvertrag, Mindestvergütung von 929 Euro brutto pro Monat als Voraussetzung zur Visaerteilung)<br />
<span style="color: #ee7f00;">■</span> Flug nach Deutschland für die Einreise zum Ausbildungsbeginn<br />
<span style="color: #ee7f00;">■</span> Sicherstellung von Kost und Logis: Entweder Bereitstellung einer Unterkunft (vollständige Kost und Logis) oder Übernahme von Mehrkosten, wenn die Mietkosten einer angemieteten Unterkunft über 100 Euro pro Monat betragen.<br />
<span style="color: #ee7f00;">■</span> Wünschenswert ist auch eine Finanzierung von weiterführenden Deutschsprachkursen nach Ausbildungsbeginn. Für den ersten Projektdurchgang mit Ausbildungsbeginn 2020 ist eine Gruppe von bundesweit bis zu 50 Teilnehmern geplant.</p>
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