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	<title>EU Archive - NW IHK</title>
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		<title>Kommentiert: Produktsicherheitsverordnung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2024 17:26:37 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Maike Bielfeldt]]></category>
		<category><![CDATA[Produktsicherheitsverordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Maike Bielfeldt, IHK-Hauptgeschäftsführerin, kommentiert: Wenn man die in der EU geltenden Rechtsnormen zur Produktsicherheit und zu Anforderungen an Produkte auf einer Seite darstellt, sieht das aus wie ein U-Bahn-Netz mit seinen Linien und Querverbindungen. Je nach Produkt findet man auf dieser Übersicht eine Route, die Station für Station zum Ziel führt: Konformität eines Produkts mit  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/12/endstation-bruessel/">Kommentiert: Produktsicherheitsverordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Maike Bielfeldt,</strong> IHK-Hauptgeschäftsführerin, kommentiert:</h4>
<p>Wenn man die in der EU geltenden Rechtsnormen zur Produktsicherheit und zu Anforderungen an Produkte auf einer Seite darstellt, sieht das aus wie ein U-Bahn-Netz mit seinen Linien und Querverbindungen. Je nach Produkt findet man auf dieser Übersicht eine Route, die Station für Station zum Ziel führt: Konformität eines Produkts mit allen gesetzlichen Vorgaben.</p>
<p>So Netzplan dient der Orientierung, zeigt aber auch, wie komplex ein System ist. Und jetzt kommt noch ein neuer Streckenabschnitt hinzu: Seit wenigen Tagen gelten die Regeln der EU-Produktsicherheitsverordnung. Und zwar im Prinzip für alle Verbraucherprodukte. Mit neuen Pflichten für Herstellerunternehmen und für den Handel, insbesondere online. Erneut hat die EU damit ein äußerst kleinmaschiges Netz ausgeworfen. Denn betroffen sind auch kleine und kleinste Unternehmen, Gründerinnen und Gründer. Und gerade hier gibt es viele Fragen, sind die Befürchtungen groß. Das zeigen die vielen Anrufe und E-Mails, die in den vergangenen Wochen dazu in der IHK eingegangen sind. Risikoanalysen für jedes Produkt beim herstellenden Unternehmen, auch beim kleinsten: Selbst wer selbstgemachte Pullover herstellt, kann sich in den neuen Regelungen verstricken. Für Gründungen – gerade für kleine oder die als Einstieg besonders wichtigen im Nebenerwerb – ist das noch eine weitere Bürokratiehürde.</p>
<p>Auch die Informationspflichten für den Handel bringen jede Menge Arbeit – insbesondere, wenn zum Beispiel sehr viele Produkte angeboten werden: Was macht eine Online-Händlerin mit 5000 Produkten? Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern, wenn nicht alle der neuen Vorgaben beachtet werden. Und was es bisher noch nie gab: Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle eines Produktrückrufs entschädigt werden müssen, dann mindestens auf der Basis des Kaufpreises und nicht etwa des Zeitwerts. Befürchtet wird außerdem, dass die Unternehmen durch die Herstellerinformationen ihre Lieferquellen offen legen, also für die Konkurrenz gläsern werden.</p>
<p>Die Wirtschaft, die Unternehmen, sehnen sich nach Entlastung von Bürokratie. Die IHK Hannover hat gerade erst eine Initiative dazu auf den Weg gebracht. Die Produktsicherheitsverordnung leistet keinen Entlastungsbeitrag. Ja, wir alle wollen sichere Produkte: Die Umsetzung in dieser Form lässt die Unternehmen allein, die versprochenen Guidelines fehlten, Kapazitäten werden gebunden, die für andere Aufgaben – etwa die Transformation – nicht mehr da sind. Nicht zuletzt treibt das alles<br />
auch die Preise, ist also inflationsfördernd.</p>
<p>Mag sein, dass die EU von einem anderen Unternehmensbild ausging: Je größer, desto leichter werden sich Unternehmen im Netzplan zur Produktsicherheit zurechtfinden. Für viele andere aber könnte es heißen: Endstation Brüssel.</p>
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		<title>Betrifft Mittelstand: Vogelperspektive für die Nachhaltigkeitsberichterstattung</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2024/05/nachhhaltigkeitsberichterstattung-mittelstand/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[doermer.b]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2024 10:28:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Von Falko Lehmeier Viele Unternehmen stehen neuen Regularien wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie oder auch dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gegenüber. Das Seminar „Betrifft Mittelstand“, das die IHK Mitte April zusammen mit der Fachhochschule Wedel durchgeführt hat, sollte für den ersten Durchblick sorgen. „Die Ziele der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes sind richtig  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/05/nachhhaltigkeitsberichterstattung-mittelstand/">Betrifft Mittelstand: Vogelperspektive für die Nachhaltigkeitsberichterstattung</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Von Falko Lehmeier</strong></p>
<h6>Viele Unternehmen stehen neuen Regularien wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie oder auch dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gegenüber. Das Seminar „Betrifft Mittelstand“, das die IHK Mitte April zusammen mit der Fachhochschule Wedel durchgeführt hat, sollte für den ersten Durchblick sorgen.</h6>
<p>„Die Ziele der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes sind richtig und werden von unserer innovativen Wirtschaft bereits mit Nachdruck verfolgt. Berichtspflichten und ein Mehr an Bürokratie müssen jetzt zusätzlich bewältigt werden“, stellte Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Hannover, in der Begrüßung der etwa 70 Teilnehmenden am 19. April im Plenarsaal der IHK fest. Mit der Veranstaltung „Betrifft Mittelstand: Praxisseminar zur Nachhaltigkeit im Mittelstand. Pflichten, Strategie, Umsetzung und Berichterstattung“ wollte die IHK Hannover Unternehmerinnen und Unternehmer über den regulatorischen Zusammenhang, Anwendungsbereiche, „European Sustainability Reporting Standard“ (ESRS) und Wesentlichkeitsanalyse, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) informieren. Die Referenten – Professor Dr. Alexander Fischer und Professor Dr. Stefan Weber von der Fachhochschule Wedel &#8211; gaben dazu Beispiele aus der Praxis sowie wertvolle Informationen und Hinweise.</p>
<p>Angestoßen durch den European Green Deal und die Bundesgesetzgebung sehen sich viele Unternehmen der Umsetzung neuerer Regularien wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der EU-Taxonomie oder auch dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gegenüber. Aber durch den sogenannten „Trickle-Down-Effekt“ werden fast ausnahmslos alle Unternehmen mittelbar mit den Regelungen in Berührung kommen.</p>
<p>Den Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden in der Veranstaltung – unabhängig von ihrer eigenen Betroffenheit durch die Regelungen – klar, wie tiefgreifend diese den Alltag der Unternehmerinnen und Unternehmen ändern werden. Nicht allein die durch die Regelungen direkt betroffenen Unternehmen werden künftig in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensstrategien Daten vorhalten und Strategien entwickeln, wie mit Risiken zukünftig umzugehen sein wird. Die Regelungen erstrecken sich über Liefer- und auch Wertschöpfungsketten, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über Kunden oder Lieferanten mittelbar betroffen sein werden. Sie werden zukünftig verstärkt Daten in der jeweils richtigen Qualität gemeinsam mit Dienstleistungen oder Waren bereitstellen und auch empfangen.</p>
<p>Eine Besonderheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD ist bspw. die Einbindung des Kapitalmarkts. Nachhaltige Investments soll so der Vorzug gegenüber klimabelastenden gegeben werden. Eine Marktfähigkeit für klima- und ressourcenschonendes Wirtschaften herzustellen, ist ohne Zweifel ein richtiger Schritt. Für die Praxis allerdings bedeutet dies, dass ein System der Informationsgewinnung und des Managements eingerichtet werden muss, damit mögliche marktliche Vorteile überhaupt nutzbar gemacht werden können. Das wird in den meisten Fällen nur als Chefsache im Unternehmen zu etablieren sein. „Es geht um Transformation, und wenn die oberste Geschäftsführung das nicht wahrnimmt, ist das Projekt zum Scheitern verurteilt“, erklärte Weber.</p>
<p>Ferner sind die Fülle und Komplexität Datenpunkte nach der ESRS nicht zu unterschätzen: In zwölf Kapiteln werden mit etwa 1000 Datenpunkten rund 80 Themen qualitativ sowie quantitativ adressiert. Für die weiteren, angekündigten branchenspezifischen Datenpunkte gilt allerdings abwarten, bis sie beschlossen wurden. Für nicht-berichtspflichtige Unternehmen werden keine Datenstandards vorgegeben &#8211; mit dem „Voluntary SME-Standard“ (VSME) wird aber eine deutlich reduzierte und freiwillige Form der ESRS angeboten werden. Aber auch hier ist der Abstimmungsprozess noch nicht beendet. Dennoch sollte keine Zeit ungenutzt verstreichen, „Handeln Sie jetzt“, forderte Fischer die Anwesenden auf. Die Komplexität der durch die Regulatorik notwendigen Prozesse und bisher auch fehlende Erfahrungswerte stellen für jedes Unternehmen einen Kraftakt dar.</p>
<p>Bisher nach der CSR-RUG berichtspflichtige Unternehmen müssen ab Geschäftsjahren nach dem 31. Dezember 2023 nach der CSRD berichten. Das betrifft kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erweitert sich in den kommenden Jahren. Für das Geschäftsjahr 2025 werden haftungsbeschränkte Unternehmen, Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute mit mindestens je zwei der drei folgenden Merkmale bei zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen berichtspflichtig: einer Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro, Nettoumsatzerlösen von mindestens 50 Mio. Euro und/oder im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres mindestens 250 Mitarbeitenden. Für das Berichtsjahr 2026 werden zusätzlich kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück)-Versicherungsunternehmen berichtspflichtig. Ausgenommen davon sind börsennotierte Kleinstunternehmen, die je zwei der drei folgenden Merkmale erfüllen: einer Bilanzsumme von höchstens 450.000 Euro, Nettoumsatzerlösen von höchstens 900.000 Euro und/oder einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von höchstens zehn während des Geschäftsjahres. Der Betroffenenkreis erweitert sich dann nochmals für das Berichtsjahr 2028 um Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen, deren Nettoumsatz über 150 Mio. Euro in der EU liegen.</p>
<p>Den Prozess für nach der CSRD berichtspflichtige Unternehmen aufzugleisen und anschließend einen prüfungsfähigen Bericht erstellen zu können, bindet selbstverständlich Ressourcen. Mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden zunächst die Bereiche identifiziert, die wesentliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit oder deren Auswirkungen auf Umwelt oder auch Interessenträger haben. Was einfach klingt, muss mit größter Sorgfalt durchgeführt werden, da bei der anschließenden Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes als Teil des Lageberichtes nicht identifizierte wesentliche Bereiche die Prüfungsfähigkeit einschränken können. Bestehende Guidelines für einzelne Branchen und Bereiche ersetzen dabei nicht die individuelle Betrachtung des Unternehmens. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung selbst wird zukünftig als zweite Säule neben dem Finanzbericht für betroffene Unternehmen stehen – ob die bisher mit der Prüfung beauftragten Dienstleister beide Teile prüfen können, muss individuell abgeklärt werden.</p>
<p>Ein weiterer laufender Prozess des Gesetzgebers sind die über delegierte Verordnungen der EU Taxonomie-fähige und -konforme Wirtschaftsaktivitäten, die bislang längst noch nicht alle Bereiche abdecken. Im Zusammenspiel mit der CSRD stellt die EU-Taxonomie-Verordnung dar, unter welchen Umständen ein Unternehmen nachhaltig handelt. NACE-Codes als Schlüsselverzeichnis der Wirtschaftszweige geben Unternehmen eine Orientierung bei der Frage, welche ihrer Wirtschaftstätigkeiten potenziell als taxonomiefähig eingestuft werden könnten.</p>
<p>Ein weiteres Kapitel Seminars stellt das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dar, das zwar – ähnlich der CSRD – einen klar definierten Anwenderkreis hat, dennoch entlang der Lieferkette einen weit größeren Kreis von Unternehmen zum Handeln auffordern wird. Seit 2024 gilt es für Unternehmen mit 1000 Mitarbeitenden im Inland und verlangt einen Prozess und entsprechende Strategien, wenn innerhalb der Lieferkette Verstöße gegen definierte menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohen. Waren und Dienstleistungen werden also mit den Umständen ihrer Erstellung verknüpft und so werden unmittelbare wie auch mittelbare Lieferanten zu einem Hauptbezugspunkt der Informationsgewinnung der betroffenen Unternehmen. Kurz gesagt: Fast ausnahmslos jedes Unternehmen wird in der Praxis entsprechende Informationen an ihr Kundenunternehmen weiterreichen. Dieser Trickle-Down-Effekt bevorzugt Waren und Dienstleistungen, deren Herkunft und Umstände der Erstellung nachvollziehbar und transparent sind.<br />
Doch auch wenn die Transformation zu diesem Zeitpunkt nur mit Anstrengungen zu bewältigen sein wird, bietet sie dennoch die Gelegenheit, bisher kaum betrachtete Bedrohungen des eigenen Geschäftsbetriebes strukturiert zu betrachten und entsprechende Vorsorge in Form von Strategien aufzusetzen. Neben dem „Müssen“ steht also ebenfalls ein „Können“, da es sich zunächst um ein internes Informations-Management handelt, das entsprechend auch Möglichkeiten aufzeigen kann. Gleichzeitig geht es in erster Linie um die Herstellung einer Transparenz, um eine Transformation einleiten zu können. Die Praxistauglichkeit müssen die vorliegenden Regularien aber dennoch erst beweisen.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Die Veranstaltung wird nach den Sommerferien wiederholt &#8211; und zwar am 16. August (nördliche IHK-Region, Ort folgt) und am 26. August (IHK Hannover). Interessierte Unternehmen können sich hier dafür vormerken lassen</p>
<p><a href="http://www.event.hannover.ihk.de/betrifftmittelstand16august2024">16. August (nördliche IHK-Region)</a><br />
<a href="http://www.event.hannover.ihk.de/betrifftmittelstand26august2024">26. August (Hannover)</a></p>
<p>Fragen zum Thema beantwortet bei der IHK: Falko Lehmeier, Tel. 0511 3107-310, <a href="mailto:falko.lehmeier@hannover.ihk.de">falko.lehmeier@hannover.ihk.de</a></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/05/nachhhaltigkeitsberichterstattung-mittelstand/">Betrifft Mittelstand: Vogelperspektive für die Nachhaltigkeitsberichterstattung</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Chancen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Japan</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/09/freihandelsabkommen-eu-japan/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 11:10:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured International]]></category>
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		<category><![CDATA[Agrar- und Ernährungswirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan erleichtert deutschen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft den Markteintritt. Eine neue Kompetenzstelle der AHK in Tokio unterstützt sie dabei.   Damit deutsche Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungsindustrie ihre Chancen aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan bestmöglich nutzen, finanziert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/09/freihandelsabkommen-eu-japan/">Chancen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Japan</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5><img decoding="async" class="alignleft wp-image-13595" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/09/International_Bild-1.jpg" alt="" width="101" height="50" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/09/International_Bild-1-200x99.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/09/International_Bild-1.jpg 204w" sizes="(max-width: 101px) 100vw, 101px" />Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan erleichtert deutschen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft den Markteintritt. Eine neue Kompetenzstelle der AHK in Tokio unterstützt sie dabei.</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit deutsche Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungsindustrie ihre Chancen aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan bestmöglich nutzen, finanziert das <a href="https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)</a> im Rahmen seines Exportförderprogramms seit April in Tokio eine Kompetenzstelle. Die Stelle ist bei der <a href="https://japan.ahk.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschen</a><br />
Industrie- und Handelskammer in Japan (AHK Japan) angesiedelt und hat das Ziel, den Export von deutschen Agrar- und Lebensmittelprodukten über die Bereitstellung von Informationen durch Publikationen und Veranstaltungen voranzutreiben und deutsche Unternehmen bei der Entscheidung über einen Marktzutritt und der unmittelbaren Geschäftsanbahnung zu unterstützen.</p>
<div id="attachment_13734" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/09/iStock-945495172.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-13734" class="size-medium wp-image-13734" src="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/09/iStock-945495172-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" /></a><p id="caption-attachment-13734" class="wp-caption-text">Foto: istockphoto.com/powerofforever, barmalini, IGphotography</p></div>
<p>Hintergrund für die Einrichtung des Kompetenzzentrums ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan vom 1. Februar 2019. Das<a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_161" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement – EPA) zwischen der EU und Japan“</a>, wie das Abkommen korrekt heißt, umfasst einen Raum von 30 Prozent des weltweiten BIPs (Vergleich NAFTA: 28 Prozent). Durch das Abkommen profitieren unter anderem auch der europäische und der deutsche Agrar-, Lebensmittel- und Getränkesektor. So ist Japan der viertgrößte Markt für EU-Agrarausfuhren und japanische Verbraucher schätzen hochwertige europäische Produkte. Auf diese Produkte hatte Japan in der Vergangenheit jedoch sehr hohe Importzölle erhoben. Mit dem <a href="https://japan.ahk.de/themen/agrar-und-lebensmittelexport" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freihandelsabkommen</a> hat sich dies nachhaltig geändert. Mit Ende der Umsetzungsfristen werden in Japan 97 Prozent der Zölle vollständig abgebaut sein. Umgekehrt wird die EU mit dem Ende der Übergangsfristen den Zoll bei 99 Prozent ihrer Zölle abgebaut haben. Einzig Reis, Seealgen und Walfleisch sind in der EU vollständig von der Liberalisierung ausgenommen. Für einige besonders sensible japanische Agrarprodukte wurden darüber hinaus längere Übergangsfristen vereinbart. Trotz dieser wenigen Einschränkungen gibt es für die meisten anderen europäischen und deutschen Branchen einen deutlich verbesserten Marktzugang.</p>
<div id="attachment_13735" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/09/iStock-149134193.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-13735" class="size-medium wp-image-13735" src="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/09/iStock-149134193-300x300.jpg" alt="" width="300" height="300" /></a><p id="caption-attachment-13735" class="wp-caption-text">Foto: istockphoto.com/powerofforever, barmalini, IGphotography</p></div>
<p>Der Erfolg des Freihandelsabkommens lässt sich bereits in Zahlen ablesen: Im Lebensmittelbereich sind die Exporte der EU nach Japan zwischen Februar und November 2019 deutlich gestiegen, etwa bei Wein (17 %), Schweinefleisch (13 %) oder Butter (48 %). Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Die gestiegenen Anfragen deutscher Anbieter für Agrar- und Lebensmittelprodukte an die AHK Japan weisen ebenfalls deutlich auf einen weiteren Anstieg hin.</p>
<div id="attachment_13736" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/09/iStock-1175483425.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-13736" class="size-medium wp-image-13736" src="https://nw-ihk.de/wp-content/uploads/2020/09/iStock-1175483425-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" /></a><p id="caption-attachment-13736" class="wp-caption-text">Foto: istockphoto.com/powerofforever, barmalini, IGphotography</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<hr />
<p>Ansprechpartner für den Agrar- und Ernährungssektor in der AHK Japan sind:<br />
<span style="color: #ff6600;">? </span>Benedikt Reifenrath, Tel. +81-(0)3-5276-8827, breifenrath@dihkj.or.jp<br />
<span style="color: #ff6600;">?</span> Miho Inui, Tel. +81-(0)3-5276-8826, minui@dihkj.or.jp</p>
<hr />
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #ff6600;"><strong>Online-Konferenz Ende September</strong></span><br />
Das BMEL und die IHK Hannover organisieren am 29. September <a href="https://www.hannover.ihk.de/internationalzoll/laender-und-maerkte/asienozeanien/online-konferenz-exportfoerderung-fuer-die-agrar-und-ernaehrungswirtschaft-fuer-japan.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">die Online-Konferenz „Exportförderung der Agrar- und Ernährungsindustrie für Japan“</a>. Die von der AHK Japan unterstützte Veranstaltung informiert über den japanischen Nahrungsmittelmarkt und die Chancen des Freihandelsabkommens für den Agrar- und Ernährungssektor. Unternehmensvertreter beschreiben, auf welche interkulturellen Besonderheiten beim Export bzw. beim Vertrieb zu achten ist. Danach können Unternehmen in Einzelgesprächen mit den Experten die Potenziale für die Markteinführung ihrer Produkte erörtern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.hannover.ihk.de/internationalzoll.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color: #ff6600;"><strong>+++ MEHR INFORMATIONEN AUS ALLER WELT +++ IMMER AKTUELL +++</strong></span></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Kontakt zum Autor&#8220;][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_column_text]</p>
<h2>Dr. Michael Seitz</h2>
<p>[/vc_column_text][vc_column_text]Sie haben Fragen oder Anregungen?<br />
Dann schreiben Sie dem Autor:[/vc_column_text][vc_btn title=&#8220;E-Mail schreiben&#8220; color=&#8220;warning&#8220; align=&#8220;left&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1512573022419{margin-left: 10px !important;padding-left: 10px !important;}&#8220; link=&#8220;url:mailto%3Aseitz%40hannover.ihk.de|||&#8220;]</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/09/freihandelsabkommen-eu-japan/">Chancen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Japan</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nachhaltige Ernährung: Darlehen aus Europa für KWS</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/06/kws-eu-kredit/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jun 2020 09:39:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Einbeck. Dem Saatguthersteller KWS Saat wird von Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von 200 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld ist gezielt für die KWS-Forschung und -Entwicklung in der Europäischen Union vorgesehen. Die EIB will damit entscheidend zu den Zielen des European Green Deal der EU-Kommission beitragen. Im Blick ist dabei besonders  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einbeck. </strong>Dem Saatguthersteller KWS Saat wird von Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von 200 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld ist gezielt für die KWS-Forschung und -Entwicklung in der Europäischen Union vorgesehen. Die EIB will damit entscheidend zu den Zielen des European Green Deal der EU-Kommission beitragen. Im Blick ist dabei besonders die „Farm to Fork“-Strategie, die den Übergang zu einem nachhaltigen Ernährungssystem ermöglichen soll. KWS setzt in der Pflanzenzüchtung und Saatgutproduktion auf moderne Methoden, um die Widerstandskraft von Pflanzen gegen Krankheiten, Schädlinge und abiotischen Stress, zum Beispiel durch vom Klimawandel verursachte extreme Wetterbedingungen, zu verbessern und die Erträge der Landwirte zu steigern. Mit elf der 13 wichtigsten Kulturpflanzen, darunter Mais, Zuckerrübe, Weizen, Roggen, Raps und Gemüse, verfügt KWS über eines der breitesten Saatgutportfolios der Branche.</p>
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		<title>Nord/LB: EU-Kommission gibt grünes Licht für Finanzspritze</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 07:59:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die EU-Kommission hat die vorgesehenen Maßnahmen zur Kapitalstärkung der Nord/LB für beihilfefrei erklärt und damit den Weg für eine Umsetzung dieser Maßnahmen frei gemacht. Dies hat die EU-Kommission am 5. Dezember beschlossen. „Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein wichtiges Etappenziel für die Kapitalstärkung und Neuausrichtung der Bank“, erklärte Thomas Bürkle, Vorstandsvorsitzender der Nord/LB. „Wir werden  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die EU-Kommission hat die vorgesehenen Maßnahmen zur Kapitalstärkung der Nord/LB für beihilfefrei erklärt und damit den Weg für eine Umsetzung dieser Maßnahmen frei gemacht. Dies hat die EU-Kommission am 5. Dezember beschlossen.</strong></p>
<p>„Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein wichtiges Etappenziel für die Kapitalstärkung und Neuausrichtung der Bank“, erklärte Thomas Bürkle, Vorstandsvorsitzender der Nord/LB. „Wir werden den begonnenen Umbau der Nord/LB nun konsequent fortsetzen, um uns am Markt als profitable und krisenresistente Bank zu etablieren.“</p>
<p>Die bisherigen Träger der Nord/LB sowie die Sparkassen-Finanzgruppe haben sich im Frühjahr 2019 auf umfangreiche Kapitalmaßnahmen verständigt. Die Stärkung der Kapitalquoten der Nord/LB erfolgt durch eine Barkapitalzufuhr in Höhe von rund 2,8 Mrd. Euro, an der sich das Land Niedersachsen mit 1,5 Mrd. Euro und das Land Sachsen-Anhalt mit rund 200 Mio. Euro beteiligen. Rund 1,1 Mrd. Euro der Barkapitalzufuhr werden von Seiten der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung gestellt. Das Land Niedersachsen führt zudem zusätzliche kapitalentlastende Maßnahmen in Höhe von 800 Mio. Euro durch, so dass sich ein positiver Gesamtkapitaleffekt von rund 3,6 Mrd. Euro ergibt.</p>
<p>Nach Durchführung der vorgesehenen Kapitalmaßnahmen wird die Kapitalquote der Nord/LB (CET 1), die zum 30. September 2019 bei 6,53 Prozent lag, auf rund 14 Prozent steigen. Die Umsetzung der Kapitalmaßnahmen, für die noch verschiedene Gremien- und Parlamentsbefassungen erforderlich sind, soll wie angekündigt noch in diesem Jahr erfolgen.</p>
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		<title>Die Freitags-Kolumne: Und danach?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[thomes.g]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Apr 2019 12:57:56 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Seit noch nicht einmal einem Jahrzehnt ist der Betriff Industrie 4.0 in der Welt. Die Veränderungen, die er mit sich brachte, waren rasant und gewaltig. Aber schon beschäftigte sich ein Forum auf der Hannover Messe mit Frage: Was kommt danach?[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Die einen mag es freuen, die anderen nicht: Industrie 4.0 wird uns auch in den nächsten  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/04/nach-industries-4-0/">Die Freitags-Kolumne: Und danach?</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Seit noch nicht einmal einem Jahrzehnt ist der Betriff Industrie 4.0 in der Welt. Die Veränderungen, die er mit sich brachte, waren rasant und gewaltig. Aber schon beschäftigte sich ein Forum auf der Hannover Messe mit Frage: Was kommt danach?[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Die einen mag es freuen, die anderen nicht: Industrie 4.0 wird uns auch in den nächsten Jahren begleiten. Wir sind mittendrin in der vierten industriellen Revolution, so die Expertenmeinung auf der Hannover Messe. 2011 wurde der Begriff in die Öffentlichkeit getragen &#8211; ein Slogan, ein Marketing-Name, und nicht eine Beschreibung technischer Sachverhalte. Es war ein Riesenerfolg: Unter diesem Banner sammelte sich die Industrie und brach in die Zukunft auf.</p>
<p>Noch zeichnet sich nichts ab, was den Begriff ersetzt. Nicht als Slogan, obwohl man manchmal glaubt, ihn schon seit Jahrzehnten im Ohr zu haben. Und erst recht nicht inhaltlich. Wir sind mittendrin, wir haben Industrie 4.0 noch keineswegs umgesetzt &#8211; das war der Tenor auf der Hannover Messe. Und mit dem, was jetzt zu tun ist, sind wir noch ein paar Jahre beschäftigt. Künstliche Intelligenz steht da ganz oben an. Aber je mehr sich die durchsetzt, desto mehr stellen sich andere Fragen: Was ist mit der Rolle des Menschen? Es wird er eher mehr Jobs geben als weniger, die Technik wird lediglich unterstützen, der Mensch kontrollieren und lenken: Das ist die positive Sicht. Es gibt auch andere, negative. Und neutralere Stimmen, die schlicht darauf hinweisen, dass jeder einzelne Arbeitsplatz, jeder Job von der digitalen Transformation erfasst wird. Und keineswegs nur in der Industrie. Nicht umsonst werden die Forderungen lauter nach einer Ethik der Digitalisierung. Und damit wird deutlich, was vielleicht nicht nach, sondern mit Industrie 4.0 kommt: Veränderungen weit über die Industrie hinaus, bis in den sozialen und gesellschaftlichen Bereich. Nicht nach einem, sondern nach einigen Jahrzehnten werden wir im Rückblick sehen, was sich wie geändert hat. Und dann endgültig beurteilen können, dass das, was wir heute erleben, eine Revolution war. <em>pm</em></p>
<p><strong>Ursprünglich als Wirtschaftspolitisches Streiflicht, später in einer eigenen Rubrik „Streiflichter“: Glossen begleiten die Niedersächsische Wirtschaft von Anfang an und hatten schon in Vorgänger-Publikationen ihren Platz. An dieser Stelle finden Sie jeden Freitag eine Glosse in dieser Tradition.</strong>[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/04/nach-industries-4-0/">Die Freitags-Kolumne: Und danach?</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Die Freitags-Kolumne: Nur noch gefiltert?</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2019/03/interneht-urheberrecht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Mar 2019 10:27:19 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Was ist das Internet? Hört sich banal an, der Streit um die EU-Urheberrechtsreform hat die Frage aber nochmal so richtig aufgeworfen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Es konnte nicht ewig gehen. Sie stießen in eine große Weite vor, in die Freiheit. In ein neues Land. Doch dann kam die Eisenbahn, später der Stacheldraht. Der Wilde Westen wurde eingezäunt. Vielleicht beschreibt das  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/03/interneht-urheberrecht/">Die Freitags-Kolumne: Nur noch gefiltert?</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Was ist das Internet? Hört sich banal an, der Streit um die EU-Urheberrechtsreform hat die Frage aber nochmal so richtig aufgeworfen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Es konnte nicht ewig gehen. Sie stießen in eine große Weite vor, in die Freiheit. In ein neues Land. Doch dann kam die Eisenbahn, später der Stacheldraht. Der Wilde Westen wurde eingezäunt.</p>
<p>Vielleicht beschreibt das ganz gut die Stimmung, mit denen viele gerade aufs Internet blicken. Denn dort, im Neuland, passiert gerade Ähnliches. Urheberrechtsreform. Erst die Zustimmung der EU, und dann kommt der Uploadfilter. Das Internet wird eingegrenzt. So die Befürchtung.</p>
<p>Die Grenze zwischen Befürwortern und Gegnern der Reform war klar und schroff. Die einen wollten den anderen dringend erklären, was Urheberrechte sind. Die anderen den einen erstmal, was das überhaupt ist, dieses Internet. Die einen, die Befürworter der Urheberrechtsreform, waren aus Sicht ihrer einfach nur Lobbyisten älteren Jahrgangs, die das Internet schlicht und ergreifend nicht verstanden haben. Den anderen, den Gegnern der Reform, wurde unterstellt, sie seien nur eine aufgewiegelte Menge, die es vielleicht sogar überhaupt nicht gebe, weil ihre Existenz lediglich durch Programme – Bots – vorgetäuscht werde.</p>
<p>Hinter solchen Vorhaltungen, die zu nichts führen, findet man aber andere Motive. Aus Sicht der Reformgegner ist das Internet so groß, so neu und so anders, dass es die Realität verändert: Die muss sich dem Netz anpassen. Die Reformbefürworter sehen im Internet nur einen Spiegel der realen Welt, in der die gleichen Regeln gelten müssen. Das passt zum aktuellen Influencer-Urteil, in dem eine Mittelinstanz, das Landgericht Karlsruhe, vereinfacht gesagt den altbekannten Begriff Schleichwerbung auf bestimmte Veröffentlichungen in sozialen Medien angewendet hat: Dauerwerbesendungen auf Youtube. Jede Zeitung, jeder Rundfunksender ist auch für Fremdbeiträge – Leserbriefe oder Anzeigen – verantwortlich. Eine Streaming-Plattform nicht?</p>
<p>Also Uploadfilter?! Aber wenn die wirklich so schlecht sind, dass sie auch legale Inhalte verhindern? Oder genutzt werden, um unliebsame Inhalte aus dem Netz fernzuhalten? Oder die (unternehmerische) Kreativität einschränken, weil – wie wohl auch bei der DSGVO – die Großen gemeint sind, aber man nicht nur kleine und kleinste Unternehmen, sondern bis hinunter zum Kegelverein gleich alle mit den neuen Regeln trifft? Das könnte dann tatsächlich das Internet parzellieren, so wie es der Stacheldraht mit dem Wilden Westen gemacht hat. Die EU-Urheberrechtsreform hatte diese Fragen nur aufgeworfen. Beantwortet sind sie nicht. <em>pm</em></p>
<p><strong>Ursprünglich als Wirtschaftspolitisches Streiflicht, später in einer eigenen Rubrik „Streiflichter“: Glossen begleiten die Niedersächsische Wirtschaft von Anfang an und hatten schon in Vorgänger-Publikationen ihren Platz. An dieser Stelle finden Sie jeden Freitag eine Glosse in dieser Tradition.</strong>[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2019/03/interneht-urheberrecht/">Die Freitags-Kolumne: Nur noch gefiltert?</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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