<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Dienstfahrrad Archive - NW IHK</title>
	<atom:link href="https://archiv.nw-ihk.de/tag/dienstfahrrad/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://archiv.nw-ihk.de/tag/dienstfahrrad/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 07 May 2020 13:30:36 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.7.2</generator>
	<item>
		<title>Dienstfahrräder bei Stiebel Eltron gut angenommen</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/dienstfahrraeder-von-stiebel-eltron/</link>
					<comments>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/dienstfahrraeder-von-stiebel-eltron/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2020 13:30:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Vor Ort]]></category>
		<category><![CDATA[Bikeleasing]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstfahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[E-Bike]]></category>
		<category><![CDATA[Holzminden]]></category>
		<category><![CDATA[Lastenfahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Mountainbike]]></category>
		<category><![CDATA[Rennrad]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteile]]></category>
		<category><![CDATA[Stiebel Eltron]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://nw-ihk.de/?p=11371</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Zahlen sprechen für sich: Seit Beginn des Dienstrad-Leasings im November 2018 bei Stiebel Eltron haben deutschlandweit mehr als 200 Mitarbeiter der Holzmindener Unternehmensgruppe ein oder sogar zwei Fahrräder geleast. „Wir haben nicht mit so einem Ansturm gerechnet“, sagt Christiane Schäfers, Personalleiterin des Unternehmens. „Das bestätigt uns in unserer Strategie, den Angestellten viele unterschiedliche Angebote  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/dienstfahrraeder-von-stiebel-eltron/">Dienstfahrräder bei Stiebel Eltron gut angenommen</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahlen sprechen für sich: Seit Beginn des Dienstrad-Leasings im November 2018 bei <a href="https://www.stiebel-eltron.de/de/home.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stiebel Eltron</a> haben deutschlandweit mehr als 200 Mitarbeiter der Holzmindener Unternehmensgruppe ein oder sogar zwei Fahrräder geleast. „Wir haben nicht mit so einem Ansturm gerechnet“, sagt Christiane Schäfers, Personalleiterin des Unternehmens. „Das bestätigt uns in unserer Strategie, den Angestellten viele unterschiedliche Angebote für Sport und Gesundheit am Arbeitsplatz zu machen.“ Zusätzlich zu dem Firmenrad-Leasing können Yoga, Rücken- und Pilates-Kurse, Tennis-, Fußball- und Squash-Gruppen besucht werden.</p>
<p>„Diese Veränderung lässt sich auch im Bereich unserer Fahrrad-Parkplätze am Werk in Holzminden erkennen: Besonders an sonnigen Tagen sind die Bereiche inzwischen sehr gut gefüllt“, so Schäfers. Das Konzept zum Dienstrad-Leasing ist wie folgt: Leasingnehmer ist der Arbeitgeber, die Leasingrate trägt der Arbeitnehmer durch den Einbehalt eines Teils des monatlichen Bruttogehalts in Höhe der Leasingrate. Die Mitarbeiter kommen damit zu einer Einsparung von bis zu 40 Prozent gegenüber dem Kauf des Fahrrades. „Die Auswahl trifft dabei jeder Mitarbeiter persönlich beim regionalen Fahrradhändler. Bis zu zwei Räder können geleast werden. Der Wert der Räder muss dabei zwischen 649 und 6000 Euro liegen“, so Schäfers. „Bei der Realisierung der Maßnahme arbeiten wir mit der <a href="https://www.bikeleasing.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bikeleasing-Service GmbH</a> zusammen, über die den Mitarbeitern ein Rundum-Service geboten wird.“ Kommunikationschef Henning Schulz ist einer der vielen Leasingnehmer bei Stiebel Eltron in Holzminden. Täglich trifft er seine Kollegen morgens am Elektrofahrradständer seines Arbeitgebers. „Die zehn Kilometer zur Arbeit würde ich mit einem herkömmlichen Rad nicht fahren. Das wäre Stress“, erzählt er. Dank Elektroantrieb kann er aber auf dem Hinweg im Schongang fahren und kommt nicht ins Schwitzen, zurück leistet er sich elektrische Antrittsunterstützung.</p>
<p>Weitere Angebote von denen Mitarbeitern profitieren können, gibt es insbesondere im Bereich des Gesundheitsmanagements – etwa Schulungen zum Stressmanagement oder Betriebssportgruppen. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird seitens des Unternehmens unterstützt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #ff6600;"><strong>Weitere Beiträge zu Dienstfahrräder:</strong></span></p>
<p><a href="https://nw-ihk.de/2020/05/rueckenwind-fuer-dienstraeder/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong><span style="color: #ff6600;">Rückenwind für Diensträder</span></strong></a></p>
<p><a href="https://nw-ihk.de/2020/05/briefe-auf-raedern/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color: #ff6600;"><strong>Briefe auf Rädern</strong></span></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Kontakt zum Autor&#8220;][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_column_text]</p>
<h2>Georg Thomas</h2>
<p>[/vc_column_text][vc_column_text]Sie haben Fragen oder Anregungen?<br />
Dann schreiben Sie dem Autor:[/vc_column_text][vc_btn title=&#8220;E-Mail schreiben&#8220; color=&#8220;warning&#8220; align=&#8220;left&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1512573022419{margin-left: 10px !important;padding-left: 10px !important;}&#8220; link=&#8220;url:mailto%3Athomas%40hannover.ihk.de|||&#8220;][/vc_column][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;1578&#8243; alignment=&#8220;center&#8220; style=&#8220;vc_box_circle_2&#8243;][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/dienstfahrraeder-von-stiebel-eltron/">Dienstfahrräder bei Stiebel Eltron gut angenommen</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/dienstfahrraeder-von-stiebel-eltron/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rückenwind für Diensträder</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/rueckenwind-fuer-dienstraeder/</link>
					<comments>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/rueckenwind-fuer-dienstraeder/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2020 10:00:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Vor Ort]]></category>
		<category><![CDATA[Recht/Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Vor Ort]]></category>
		<category><![CDATA[Bikeleasing]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstfahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[E-Bike]]></category>
		<category><![CDATA[Lastenfahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Mountainbike]]></category>
		<category><![CDATA[Rennrad]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteile]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://nw-ihk.de/?p=11319</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nicht nur Arbeitnehmer profitieren vom Dienstrad. Auch Arbeitgeber haben Vorteile, wenn sie ihren Mitarbeitern Diensträder zur Verfügung stellen.   Immer mehr Berufstätige fahren Rad, um entspannt und fit bei der Arbeit anzukommen. Im „Fahrrad-Monitor Deutschland 2019“ haben etwas weniger als ein Drittel der berufstätigen bzw. sich in Ausbildung befindlichen Befragten angegeben, das Fahrrad „mindestens ein paar  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/rueckenwind-fuer-dienstraeder/">Rückenwind für Diensträder</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h5>Nicht nur Arbeitnehmer profitieren vom Dienstrad. Auch Arbeitgeber haben Vorteile, wenn sie ihren Mitarbeitern Diensträder zur Verfügung stellen.</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Immer mehr Berufstätige fahren Rad, um entspannt und fit bei der Arbeit anzukommen. Im <a href="https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/fahrradmonitor-2019-ergebnisse.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Fahrrad-Monitor Deutschland 2019“</a> haben etwas weniger als ein Drittel der berufstätigen bzw. sich in Ausbildung befindlichen Befragten angegeben, das Fahrrad „mindestens ein paar Mal pro Woche auf dem Weg zur Arbeit bzw. Bildungsstätte zu nutzen“. Und: Laut der vom Bundesverkehrsministerium geförderten Studie wollen künftig sogar 41 Prozent der Befragten das Fahrrad häufiger nutzen. Die Corona-Krise dürfte diese Motivation verstärken, denn Individualverkehrsmittel wie Fahrrad oder Auto stellen für den Einen oder Anderen in diesen Zeiten eine Alternative zum öffentlichen Personennahverkehr dar. Unternehmen können dies unterstützen, indem sie Mitarbeitern anstelle eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Ein Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten, seinem Mitarbeiter ein Dienstrad anzubieten: Kauf oder Leasing. Davon profitieren übrigens nicht nur Arbeitnehmer; auch für Arbeitgeber gibt es viele Vorteile.</p>
<p><strong>Fahrradmarkt 2019 im Plus</strong><br />Im Jahr 2019 wurden 4,31 Millionen Fahrräder in Deutschland verkauft, davon 1,36 Millionen E-Bikes. Damit besitzen die Deutschen 75,9 Millionen Räder. Im Vergleich dazu waren im selben Zeitraum „nur“ knapp 48 Millionen Pkw gemeldet. Der Gesamtumsatz mit Fahrrädern und E-Bikes erhöhte sich 2019 um rund 34 Prozent auf 4,23 Mrd. Euro. Zusammen mit dem Komponenten- und Zubehörbereich ergibt sich daraus ein Gesamtumsatz der deutschen Fahrrad-, E-Bike, Komponenten- und Zubehörindustrie von rund 7 Mrd. Euro. Der Umsatzsprung geht vor allem auf den hohen Absatz von E-Bikes und dem damit verbundenen, signifikant gestiegenen durchschnittlichen Verkaufspreis pro Fahrrad zurück. Wie die Umsätze in diesem Jahr ausfallen werden, bleibt wegen der vorübergehenden Schließung der Fahrradläden für den Verkauf abzuwarten.<br />Rückenwind fürs Radeln gibt es auch in anderer Hinsicht: Viele Städte haben sich des Themas angenommen und werden fahrradfreundlicher. Insbesondere in den Großstädten gibt es immer mehr „Protected Bike Lanes“ (vom Autoverkehr abgetrennte, markierte Fahrstreifen für Radler) oder Fahrradstraßen. Metropolen geben in der Corona-Krise zeitweise sogar ganze Straßen für den Radverkehr frei.</p>
<hr />
<p><span style="color: #ff6600;"><strong>Info</strong></span> Alle zwei Jahre suchen die Landeshauptstadt und die Region Hannover die fahrradfreundlichsten Arbeitgeber in Hannover und im Umland. Der nächste Wettbewerb läuft 2021. Auf der Internetseite sind die Aktivitäten der Preisträger beschrieben:<br /><a href="https://www.fahrrad-fit.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.fahrrad-fit.de</a></p>
<hr />
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vorteile für Arbeitgeber</strong><br />Welche Vorteile Dienstfahrräder Arbeitgebern bieten, lässt sich wie folgt skizzieren:</p>
<p><span style="color: #ff6600;">■</span> Ein Dienstrad motiviert Mitarbeiter ähnlich wie ein Dienstwagen. Die Möglichkeit, ein Dienstfahrrad zu erhalten, erhöht die Attraktivität des Arbeitgebers für Bewerber und Mitarbeiter.</p>
<p><span style="color: #ff6600;">■</span> Fahrradfahrer haben weniger Fehltage. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt, hat nebenbei etwas für seine Gesundheit getan, ist fitter und kommt ausgeglichener am Arbeitsplatz an.</p>
<p><span style="color: #ff6600;">■</span> Wer mit dem Rad zur Arbeit kommt und dies auch für dienstliche Fahrten nutzt, benötigt keinen Pkw-Stellplatz und zumindest seltener einen Firmenwagen für dienstliche Fahrten.</p>
<p><span style="color: #ff6600;">■</span> Der Arbeitgeber kann die Anschaffung und die laufenden Kosten wie Versicherung oder Wartung als Betriebsausgabe absetzen und zahlt damit weniger Steuern. Die Umsatzsteuer aus der Anschaffung wird voll erstattet. Stellen Chefs Diensträder anstelle einer Gehaltserhöhung zur Verfügung, spart das Lohnsteuer und zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge.</p>
<p><span style="color: #ff6600;">■</span> In Zeiten des Klimawandels können sich Arbeitgeber mit Dienstfahrrädern in Nachhaltigkeit profilieren.</p>
<p><strong>Organisatorische Tipps</strong><br />Ob Mountainbike, Rennrad, E-Bike, Lastenfahrrad: Prinzipiell sind alle Fahrradmodelle geeignet. Mit welchem Fahrradtyp der Mitarbeiter letztendlich ausgestattet wird, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen besprechen. Denn in der Regel haben Mitarbeiter eine Vorstellung von einem Rad, das zu ihnen passt. Grundsätzlich haben Unternehmen zwei Möglichkeiten: Sie können ein Firmenrad kaufen oder über einen Bikeleasing-Service leasen. Letzteres ist die bei Unternehmen beliebtere Variante. Unterstützung können Unternehmen dabei von Spezialanbietern wie <a href="https://www.jobrad.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">JobRad.org</a>, <a href="http://eurorad.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">eurorad.de</a>, <a href="http://lease-a-bike.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">lease-a-bike.de</a>, <a href="http://businessbike.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">businessbike.de </a><br />oder <a href="http://mein-dienstrad.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">mein-dienstrad.de</a> erhalten. Mit dieser Expertise lässt sich auch der Verwaltungsaufwand kleiner halten.<br />Beim gesetzlichen Unfallschutz gilt beim Dienstrad die gleiche Regelung wie bei allen Wegen zur Arbeit. Es sind nur Unfälle versichert, die sich während einer Dienstfahrt oder auf dem direkten Weg zur Arbeit und nach Hause ereignen. Auch fürs Fahrrad gilt: Schon ein kleiner Umweg reicht aus, um den gesetzlichen Schutz zu verlieren.</p>
<hr />
<p><span style="color: #ff6600;"><strong>Info</strong></span> Von Diebstahlsicherung über Fahrradreparaturmöglichkeiten bis zu Verleihpool: Firmenchefs finden im Buch <a href="https://www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Fahrradfreundlicher Arbeitgeber – leicht gemacht“</a> praktische Tipps und Anregungen.</p>
<p></p>
<hr />
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Steuervorteile für Arbeitnehmer</strong><br />Ähnlich wie bei Dienstwagen gibt es auch für Dienstfahrräder steuerliche Vorteile. Nutzt der Arbeitnehmer das Bike auch privat, also etwa für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, muss dieser damit verbundene geldwerte Vorteil vom Arbeitnehmer wie beim Dienstwagen grundsätzlich auch versteuert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Rad gekauft oder geleast wurde.<br />Seit 2019 ist die private Nutzung von Diensträdern steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum Lohn und Gehalt spendiert. Diese Regelung gilt für klassische Fahrräder und Pedelecs (Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad angesehen werden), die ab 1. Januar 2019 an Arbeitnehmer zu Nutzung überlassen werden. Die Steuerfreistellung gilt bis zum 31. Dezember 2030.<br />Wird das Fahrrad nicht als Gehaltsextra, sondern im Wege einer Gehaltsumwandlung überlassen, muss es weiterhin als geldwerter Vorteil besteuert werden. Dieser bestimmt sich dabei als Durchschnittswert von monatlich 1 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der (ersten) Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer; bei neueren Rädern nur 0,5 bzw. 0,25 Prozent des Durchschnittswerts. Einzelheiten dazu regelt ein Ländererlass der obersten Finanzbehörden vom 9. Januar. Mit diesem monatlichen Wert ist die private Nutzung abgegolten. Das bedeutet, dass der Weg zur Arbeit nicht mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zusätzlich versteuert werden muss. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die Pendlerpauschale nutzen, also 30 Cent pro Kilometer und einfache Strecke am Tag von der Steuer absetzen.<br />Ein Elektrofahrrad, das über 25 Stundenkilometer schnell fahren kann (EBike), ist verkehrsrechtlich den Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Private Fahrten werden daher mit der für Dienstwagen geltenden 1ProzentRegelung versteuert. Da die aktuellen Steuerförderungen für EAutos auch für EBikes gelten, ist für EBikes, die in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft werden, der Listenpreis während der gesamten Nutzung nur zu 0,25 Prozent anzusetzen. Wird der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines EBikes nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode ermittelt, gelten entsprechende steuerliche Vergünstigungen.</p>
<p>Der <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2020-01-09-gleich-lautende-erlasse-steuerliche-behandlung-der-ueberlassung-von-elektro-fahrraedern.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ländererlass der obersten Finanzbehörden </a>vom 9. Januar 2020 steht auf der Website des BMF: https://t1p.de/hvx3</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #ff6600;"><strong>Weitere Beiträge zu Dienstfahrräder:</strong></span></p>
<p><a href="https://nw-ihk.de/2020/05/dienstfahrraeder-von-stiebel-eltron/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong><span style="color: #ff6600;">Dienstfahrräder von Stiebel Eltron</span></strong></a></p>
<p><a href="https://nw-ihk.de/2020/05/briefe-auf-raedern/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong><span style="color: #ff6600;">Briefe auf Rädern</span></strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Kontakt zum Autor&#8220;][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_column_text]</p>
<h2>Barbara Dörmer</h2>
<p>[/vc_column_text][vc_column_text]Sie haben Fragen oder Anregungen?<br />Dann schreiben Sie dem Autor:[/vc_column_text][vc_btn title=&#8220;E-Mail schreiben&#8220; color=&#8220;warning&#8220; align=&#8220;left&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1517998970317{margin-left: 10px !important;padding-left: 10px !important;}&#8220; link=&#8220;url:mailto%3Adoermer%40hannover.ihk.de|||&#8220;][/vc_column][vc_column width=&#8220;1/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;1577&#8243; alignment=&#8220;center&#8220; style=&#8220;vc_box_circle_2&#8243;][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/rueckenwind-fuer-dienstraeder/">Rückenwind für Diensträder</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://archiv.nw-ihk.de/2020/05/rueckenwind-fuer-dienstraeder/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerliche Änderungen im Jahr 2020</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2020/01/steuer-aenderungen-2020-jahreswechsel/</link>
					<comments>https://archiv.nw-ihk.de/2020/01/steuer-aenderungen-2020-jahreswechsel/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[fengler.s]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2020 12:30:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[IHK Direkt]]></category>
		<category><![CDATA[Recht/Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Vor Ort]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Belegausgabepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstfahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteile]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://nw-ihk.de/?p=2299</guid>

					<description><![CDATA[<p>Steuervorteil für Elektrolieferfahrzeuge Für die Anschaffung neuer, elektrischer Lieferfahrzeuge soll eine Sonderabschreibung eingeführt werden (2020 bis Ende 2030). Damit können Unternehmen bereits im Jahr der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs zusätzlich zur regulären Abschreibung die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben. Steuervorteile für Elektrofahrzeuge und Fahrräder Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/01/steuer-aenderungen-2020-jahreswechsel/">Steuerliche Änderungen im Jahr 2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Steuervorteil für Elektrolieferfahrzeuge</strong><br />
Für die Anschaffung neuer, elektrischer Lieferfahrzeuge soll eine Sonderabschreibung eingeführt werden (2020 bis Ende 2030). Damit können Unternehmen bereits im Jahr der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs zusätzlich zur regulären Abschreibung die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben.</p>
<p><strong>Steuervorteile für Elektrofahrzeuge und Fahrräder</strong><br />
Wird ein <strong>Dienstwagen</strong> auch privat genutzt, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Die bisher bis Ende 2021 befristete Senkung der Versteuerung auf 0,5 Prozent pro Monat für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Zugleich werden aber auch die technischen Anforderungen erhöht. Ab 2022 muss die (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweite der geförderten Hybrid-Fahrzeuge 60 km betragen oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km gelten. Ab 2025 steigt die Mindestreichweite dann auf 80 km (oder max. CO2-Ausstoß von 50 g/km). Wird ein <strong>Dienstfahrrad</strong> Beschäftigten auch für den Privatgebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt, ist das seit 2019 steuerfrei, wenn es zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgt. Auch Betriebsinhaber selbst müssen die private Nutzung nicht versteuern. Diese Regelungen werden bis Ende 2030 verlängert.<br />
Das <strong>kostenfreie Aufladen des Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs</strong> im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei. Ebenso können betriebliche Ladevorrichtungen an Beschäftigte überlassen werden, ohne dass dieser Vorteil versteuert werden muss. Übereignet der Arbeitgeber Ladevorrichtungen für die Nutzung außerhalb des Betriebes oder leistet Zuschüsse für den Erwerb und Nutzung von Ladevorrichtungen, kann dieser geldwerte Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Beide Maßnahmen sind bisher bis Ende 2020 befristetet. Auch diese Regelung soll bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie für angemietete Fahrräder, die keine Kraftfahrzeuge sind, wird bis 2030 der bisherige <strong>Umfang der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer</strong> halbiert.</p>
<p><strong>Verpflegungsmehraufwendungen</strong><br />
Zukünftig können Beschäftigte bei mehrtätigen Dienstreisen pro Tag 28 Euro (statt bisher 24 Euro), bei Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden 14 Euro (statt bisher 12 Euro) ansetzen.</p>
<p><strong>Berufskraftfahrer Übernachtungspauschale</strong><br />
Die Regelungen für Berufskraftfahrer/-innen werden durch die Einführung eines gesetzlichen Pauschbetrags vereinfacht. Kosten, die mit der Übernachtung im Dienstfahrzeug im Zusammenhang stehen, können sie zukünftig pauschal mit 8 Euro pro Tag ansetzen. Alternativ können auch die tatsächlichen Kosten bei der<br />
Steuer geltend gemacht werden, wenn diese höher sind.</p>
<p><strong>Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung</strong><br />
Der Freibetrag für Arbeitgeberleistungen zur Verhinderung und Vermeidung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben wird von 500 auf 600 Euro angehoben (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Änderung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2020 und den Lohnsteuerabzug 2020 anzuwenden.</p>
<p><strong>Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen</strong><br />
Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer dienen, sind zukünftig steuerfrei.</p>
<p><strong>Umsetzung der Quick Fixes</strong><br />
Bei den Quick Fixes handelt sich um Schnelllösungen, die Vereinfachungen für die Unternehmen bringen sollen, gleichzeitig aber auch Verschärfungen, um den Steuerbetrug zu bekämpfen. Die Änderungen werden zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Sie betreffen alle Unternehmen, die Waren innerhalb der EU erwerben oder liefern. Verschärfungen gibt es für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Vereinfachungen gibt es für Reihengeschäfte und Konsignationslager.</p>
<p><strong>Kleinunternehmergrenze</strong><br />
Zum 1. Januar 2020 wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von 17 500 auf 22 000 Euro Vorjahresumsatz angehoben. Dadurch entfallen der Ausweis von Umsatzsteuer in der Rechnung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung für kleine Unternehmen.</p>
<p><strong>Ermäßigte Umsatzsteuer E-Books und E-Paper</strong><br />
Bei E-Books und E-Paper soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz greifen, der auch für gedruckte Produkte gilt.</p>
<p><strong>Manipulationsschutz für elektronische Kassen</strong><br />
Ab 1. Januar sind Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die Manipulationen an den erfassten Daten durch die Protokollierung aller digitalen Daten verhindern soll, auszustatten. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. September. Jedoch sind die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen. Ab 2020 müssen zudem alle im Unternehmen genutzten elektronischen Kassen innerhalb eines Monats dem Finanzamt gemeldet werden. Von der Meldepflicht ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Dieser Zeitpunkt wird im Bundessteuerblatt bekannt gegeben. Gleichzeitig wird eine <strong>Belegausgabepflicht</strong> eingeführt. Danach ist zwingend jedem Kunden ein Kassenbeleg auszuhändigen. Mit Zustimmung des Kunden ist auch die Bereitstellung eines elektronischen Belegs möglich.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2020/01/steuer-aenderungen-2020-jahreswechsel/">Steuerliche Änderungen im Jahr 2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://archiv.nw-ihk.de/2020/01/steuer-aenderungen-2020-jahreswechsel/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
