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	<title>Dezember 2022 Archive - NW IHK</title>
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		<title>Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 1. Oktober</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Sep 2022 10:29:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 9. September vom Bundestag beschlossen wurde und zum 1. Oktober in Kraft treten wird. Die vorherrschende Omikron Variante BA5 sorgte bereits während der Sommermonate für ein erhöhtes Infektionsgeschehen. Für die anstehende kühle Jahreszeit wird erwartet, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen werden. Aus diesem Grund sind -  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2022/09/corona-arbeitsschutzverordnung-herbst-2022/">Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 1. Oktober</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 9. September vom Bundestag beschlossen wurde und zum 1. Oktober in Kraft treten wird. Die vorherrschende Omikron Variante BA5 sorgte bereits während der Sommermonate für ein erhöhtes Infektionsgeschehen. Für die anstehende kühle Jahreszeit wird erwartet, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen werden. Aus diesem Grund sind &#8211; wie in vielen anderen Lebensbereichen auch &#8211; im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen notwendig, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten. Ziel ist es, krankheitsbedingte Fehlzeiten der Arbeitnehmenden möglichst gering zu halten und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren, so das BMAS in einer Pressemitteilung.</p>
<p>Die neue Verordnung enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes.</p>
<p>(1) Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept, dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen:</p>
<ul>
<li>die Umsetzung der AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen, Lüften) an den Arbeitsplätzen und</li>
<li>Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, zum Beispiel durch Reduzierung gleichzeitigen Nutzung von Räumen und</li>
<li>Angebot von Homeoffice</li>
<li>Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen</li>
<li>Testangebote für alle Arbeitnehmenden</li>
</ul>
<p>(2) Verpflichtung der Unternehmen zur Erhöhung der Impfquote und Unterstützung der Arbeitnehmenden bei der Wahrnehmung von Impfangeboten beizutragen.</p>
<p>Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.</p>
<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-neu.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5">Regierungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)</a></p>
</div>
</div>
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		<title>Kurzarbeit: Erleichterter Zugang bis 31. Dezember verlängert</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2022 10:06:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit verlängert wird. Ziel sei es, den Betrieben in dieser schwierigen Zeit die Möglichkeit zu geben, unter erleichterten Bedingungen kurzfristig in Kurzarbeit gehen zu können. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im vierten Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden. So  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2022/09/kurzarbeitergeld-verlaengert/">Kurzarbeit: Erleichterter Zugang bis 31. Dezember verlängert</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit verlängert wird.</p>
<p>Ziel sei es, den Betrieben in dieser schwierigen Zeit die Möglichkeit zu geben, unter erleichterten Bedingungen kurzfristig in Kurzarbeit gehen zu können. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im vierten Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden. So heißt es in der Pressemitteilung.</p>
<p>Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben weiterhin bis zum 31. Dezember 2022 herabgesetzt. Die Verordnung regelt im Einzelnen:</p>
<ul>
<li>Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall<br />
betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf<br />
mindestens 10 Prozent abgesenkt</li>
<li>und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung<br />
von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.</li>
</ul>
<p>Die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist noch nicht verkündet. Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.</p>
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