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	<title>Bundesregierung Archive - NW IHK</title>
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		<title>Herbst der Bürokratie: Entlastung Fehlanzeige</title>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Nov 2024 10:55:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Im Fokus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vergaberechtsreform: Noch ist ein Gesetz nicht in Sicht. Aber der jetzt vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung verfehlt die Ziele Entbürokratisierung und Vereinfachung. Von Sabine Hillmer Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) keinen wirklichen Willen zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen rund um den Vergabeprozess. Der Ende September veröffentlichte  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/11/herbst-der-buerokratie-entlastung-fehlanzeige/">Herbst der Bürokratie: Entlastung Fehlanzeige</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vergaberechtsreform: Noch ist ein Gesetz nicht in Sicht. Aber der jetzt vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung verfehlt die Ziele Entbürokratisierung und Vereinfachung.</strong></p>
<p><em><strong>Von Sabine Hillmer</strong></em></p>
<p>Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) keinen wirklichen Willen zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen rund um den Vergabeprozess. Der Ende September veröffentlichte Entwurf enthält rund 200 Regelvorschläge und die zwingende Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und sozialen Ziele im Vergaberecht.</p>
<p>Nachdem im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu beschleunigen und zu digitalisieren bei gleichzeitiger wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und innovativ Ausrichtung, sind im Jahr 2023 im Rahmen eines vorgelagerten Konsultationsprozesses 450 Stellungnahmen eingegangen.</p>
<p>Im aktuellen Referentenentwurf passen jedoch die Ziele Vereinfachung und Beschleunigung nicht zusammen mit den vielen Detailvorgaben zur Nachhaltigkeit, die Ausschreibungen noch komplexer sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber machen. Zum kommt der Großteil der Vereinfachungsmaßnahmen, so weit sie vorgesehen sind, der Auftraggeberseite zugute. Chefjustiziar der DIHK, Professor Dr. Stephan Wernicke, meint dazu: „Das Vergaberecht dient mittlerweile primär als Mittel zur Steuerung staatlichen Handelns – indirekt der Lenkung der Unternehmen – und nur noch sekundär der wirtschaftlichen Beschaffung.“</p>
<p>Die Anhebung von sogenannten Schwellenwerten, ab denen Aufträge direkt vergeben werden dürfen, trägt auch nicht zur Vereinfachung bei. Sicherlich beurteilen Unternehmen, die bei Auftraggebern bekannt sind und zu nicht öffentlichen Vergaben herangezogen werden, eine Anhebung positiv, aber insgesamt gesehen werden so dem Markt Aufträge entzogen und der Zugang für andere Marktteilnehmer schwierig, wenn sie nicht einmal mehr von Vergaben erfahren.</p>
<p>Positiv hinsichtlich Vereinfachung sind die Regelungen zur Nachweisführung mit der Stärkung der Eigenerklärung und insbesondere die Rechtsicherheit bei Vergaben in Krisenzeiten. Maßnahmen zur Digitalisierung, zum Beispiel, dass Nachprüfungsverfahren weitestmöglich digitalisiert und Anträge künftig per E-Mail eingereicht werden können, sind ebenso ein Fortschritt, wie es eine Rechtsgrundlage für eine zentrale Bekanntmachungsplattform geben soll. Die Einlassungen hinsichtlich verbesserter Bedingungen für Start-ups und für innovative Lösungen weisen in die richtige Richtung, sind aber nicht ausgereift.</p>
<p>Da die Frist zur Stellungnahme für die Verbände sehr kurz war, behält sich die DIHK weitere Einlassungen im Verfahren vor. Wann mit einem Gesetz zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Weitere Aspekte, Impulse oder Anregungen werden von Unternehmen entgegengenommen. Die zugrundeliegenden Dokumente sind sehr umfänglich und zu finden unter:</p>
<ul>
<li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20241009-vergabetransformationspaket.html">BMWK: Referentenentwürfe zur Reform des Vergaberechts</a></li>
<li><a href="https://www.dihk.de/resource/blob/123756/094081a6a0bcc739db6f256325053578/recht-dihk-stellungnahme-vergabetransformationspaket-data.pdf">DIHK: Stellungnahme zum Vergabetransformationspaket</a></li>
</ul>
<p>Kontakt: IHK Hannover, Sabine Hillmer, Tel. 0511 3107-272, sabine.hillmer@hannover.ihk.de</p>
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		<title>Fachkräfteeinwanderung: Welche Säulen jetzt beschlossen wurden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2022 12:07:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Featured Fachkraefte]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Fachkräfte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat Ende November Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen. Die Einwanderung soll künftig auf drei Säulen ruhen. Die Fachkräftesäule soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Beschäftigungen zu arbeiten. Die Blaue Karte EU mit ihren günstigen Bedingungen für Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1497.6px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-1"><p><strong>Die Bundesregierung hat Ende November Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen. Die Einwanderung soll künftig auf drei Säulen ruhen.</strong></p>
<p>Die <strong>Fachkräftesäule</strong> soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Beschäftigungen zu arbeiten. Die Blaue Karte EU mit ihren günstigen Bedingungen für Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und den Jobwechsel sollen künftig noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erhalten können. Zudem soll die Bildungsmigration gestärkt werden, indem es noch attraktiver gemacht wird, für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.</p>
<p>Mit der <strong>Erfahrungssäule</strong> soll künftig ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung in dem angestrebten (nicht-reglementierten) Beruf für einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit ausreichen. Die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses wird in diesen Fällen nicht erforderlich sein. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder es muss eine Tarifbindung vorliegen. Hierdurch sollen faire Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.</p>
<p>Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Fachkräfte aus Drittstaaten anders als bisher erst nach der Einreise die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses einleiten und nebenher bereits eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Grundlage soll eine mit dem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber abgeschlossene Anerkennungspartnerschaft sein. Dies bietet sowohl Vorteile für Unternehmen, die schneller eine qualifizierte Fachkraft beschäftigen können, als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeit in Deutschland aufnehmen und das Anerkennungsverfahren hier nachholen können. Insbesondere haben sie so die Perspektive, frühzeitig Berufserfahrung in Deutschland zu sammeln, ihre Deutschkenntnisse vor Ort auszubauen und sich dauerhaft als qualifizierte Beschäftigte im Betrieb und am Arbeitsmarkt zu etablieren.</p>
<p>Die <strong>Potenzialsäule</strong> richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Mit der Chancenkarte sollen sie einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche erhalten können, der bereits zu Probe- beziehungsweise Nebenbeschäftigungen berechtigt. Dieser soll auf Basis eines Punktesystems erteilt werden. Zu den Auswahlkriterien sollen insbesondere die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und das Alter gehören.</p>
<h6><strong>Pläne für kurzzeitig befristete Jobs </strong></h6>
<p>Die Bundesregierung plant zudem, eine Möglichkeit für kurzzeitig befristete Beschäftigungen im Rahmen von Kontingenten zu schaffen. Dies soll ohne spezielle Qualifikationsanforderungen zulässig sein, der Schutz der Beschäftigten soll durch Tarifverträge und eine Sozialversicherungspflicht sichergestellt werden. Beschäftigungen ohne Anforderungen an die Qualifikation werden zudem weiterhin aufgrund der sogenannten Westbalkanregelung zulässig sein.</p>
<p>Auch die Rahmenbedingungen der Erwerbsmigration sollen verbessert werden. Hierzu gehören beispielsweise die Digitalisierung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren, die Stärkung der Werbung für Deutschland als attraktives, innovatives und vielfältiges Einwanderungsland sowie der weitere Ausbau der Sprachförderung im In- und Ausland. Damit sich nicht nur die Fachkräfte, sondern auch ihre Familien in Deutschland willkommen fühlen und bleiben, soll die Einwanderung familienfreundlicher gestaltet werden.</p>
<p>Weitere Einzelheiten finden Sie in den <a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pressemitteilungen/2022/eckpunkte-fachkraefteeinwanderung-drittstaaten.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5">Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung</a> sowie in der <a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pressemitteilungen/2022/eckpunkte-fachkraefteeinwanderung-zusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">Kurzzusammenfassung der Eckpunkte</a>.</p>
</div></div></div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2022/12/fachkraefte-einwanderung-saeulen/">Fachkräfteeinwanderung: Welche Säulen jetzt beschlossen wurden</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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