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		<title>Mit Bildern überzeugen &#8211; Foto-Workshop in Hannover</title>
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		<dc:creator><![CDATA[thomes.g]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Aug 2024 08:25:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[Vermischtes]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Unternehmensalltag werden immer mehr Fotos gemacht, die aber nicht immer die eigenen Ansprüche erfüllen. Dabei entscheidet ein gutes Foto mit über den Erfolg einer Pressemitteilung oder eines Beitrags bei Instagram, LinkedIn oder Facebook. Wie ein gutes Foto für den Einsatz im Unternehmen gelingt, vermittelt der erfahrene Fotograf und Hochschullehrer Stefan Finger praxisnah in einem  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Unternehmensalltag werden immer mehr Fotos gemacht, die aber nicht immer die eigenen Ansprüche erfüllen. Dabei entscheidet ein gutes Foto mit über den Erfolg einer Pressemitteilung oder eines Beitrags bei Instagram, LinkedIn oder Facebook. Wie ein gutes Foto für den Einsatz im Unternehmen gelingt, vermittelt der erfahrene Fotograf und Hochschullehrer Stefan Finger praxisnah in einem Foto-Workshop. Der Referent, der regelmäßig prominente Politiker oder Unternehmensvorstände ablichtet, vermittelt in einem <strong>Seminar am 20. September</strong> das Wissen für gute Fotos und unterstützt in einer kleinen Seminargruppe auch beim Ausprobieren des Erlernten in der Praxis.</p>
<p>Zielgruppe: Für alle, die ab und zu oder auch regelmäßig für Unternehmenszwecke &amp; Social Media fotografieren und sich verbessern möchten. Der Workshop richtet sich daher eher an Einsteiger und Fortgeschrittene.</p>
<p>Bitte bringen Sie zum Foto-Workshop eine eigene Kamera (etwa Digital-Spiegelreflex oder Bridge) oder ein gutes Smartphone mit.</p>
<p><strong>Seminarinhalte:</strong></p>
<p>Theorie:</p>
<ul>
<li>Ein Foto sagt mehr als tausend Worte? &#8211; Was wir über die Rezeption von Fotos wissen</li>
<li>Wie wir sehen – Gute Fotos, schlechte Fotos</li>
<li>Kameratechnik – Wie funktioniert das Ding oder das Smartphone?</li>
<li>Praxis: Tipps und Tricks: mit einfachen Mitteln zum guten Bild.</li>
</ul>
<p>Praxis &#8211; Wir fotografieren in Kleingruppen:</p>
<ul>
<li>Fotos für Standardereignisse (Portraitfoto der neuen Geschäftsführung, eines neuen Beschäftigten, ein gelungenes Gruppenfoto)</li>
<li>Bildauswahl – Darf’s ein bisschen weniger sein?</li>
<li>Veröffentlichungschancen und virtuelle Verbreitung erhöhen: Welche Fotos für soziale Medien und traditionelle Zeitungen/Medien wichtig sind.</li>
<li>Erste Tipps zur Bildbearbeitung</li>
</ul>
<p>Der Foto-Workshop findet</p>
<p>am  20. September von 9 bis 16 Uhr</p>
<p>in der IHK Hannover (Bischofsholer Damm 91, Hannover) statt.</p>
<p>Die Teilnahmekosten belaufen sich auf 340 € + 19% USt. (brutto 404,60 €).</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/hannover/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588700/16721?terminId=16721">Anmeldung für den Foto-Workshop</a></p>
<p><strong>Über den Referenten</strong>: <a href="http://www.stefan-finger.de/">Stefan Finger</a> ist freier Fotojournalist und Hochschullehrer und arbeitet unter anderem für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, chrismon und den stern. An der Fachhochschule des Mittelstandes vertritt er eine Professur für „Fotografie und Kommunikation“ und lehrt dort im Bereich „Medienproduktion“ und „Angewandte Medienpsychologie&#8220;. Für die Abschlussarbeit seines Masterstudiums an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Politische Kommunikation) forschte er zu der Wirkung von Politikerfotos. Er studierte anschließend Fotojournalismus an der Hochschule Hannover und schloss diesen mit einer wissenschaftlichen Arbeit über die Nachrichtenauswahl bei Instagram ab. Für seine Fotoreportagen wurde er unter anderem mit dem Preis „UNICEF Foto des Jahres 2014“ ausgezeichnet, war 2013 als CNN Journalist of the Year und sowohl 2014 als auch 2016 für den Medienpreis der Kindernothilfe nominiert. Er wird von der Agentur laif vertreten und lebt und arbeitet in Hannover und Willich bei Düsseldorf.</p>
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		<title>Die E-Rechnung wird Pflicht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2024 10:12:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Recht/Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[E-Rechnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2025 kommt auf alle Unternehmen die Einführung der elektronischen Rechnung zu. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten empfangen können. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt. Von Katrin Rolof | katrin.rolof@hannover.ihk.de Für wen gilt die Pflicht? Gibt es Ausnahmen? Die Verpflichtung  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/08/die-e-rechnung-wird-pflicht/">Die E-Rechnung wird Pflicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h6><strong>Zum 1. Januar 2025 kommt auf alle Unternehmen die Einführung der elektronischen Rechnung zu. Ab diesem Zeitpunkt </strong><strong>müssen Unternehmen Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten empfangen können. Die Pflicht zum Versand von </strong><strong>E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt.</strong></h6>
<h6>Von Katrin Rolof | katrin.rolof@hannover.ihk.de</h6>
<h6></h6>
<h6><strong>Für wen gilt die Pflicht? Gibt es Ausnahmen?</strong></h6>
<p>Die Verpflichtung betrifft alle inländischen Umsätze zwischen Unternehmen (B2B). Sowohl das leistende als auch das empfangende Unternehmen müssen im Inland ansässig sein. Selbst Kleinunternehmen sind von dieser Pflicht betroffen. Umsätze an Verbraucherinnen und Verbraucher oder an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten sind jedoch nicht betroffen. Für Privatpersonen können weiterhin Papierrechnungen verwendet werden. Außerdem sind Rechnungen über steuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 bis 29 des Umsatzsteuergesetzes, Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag bis 250 Euro) und Fahrausweise von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.</p>
<h6><strong>Was ist eine E-Rechnung? Wieso sind PDFs nicht zulässig?</strong></h6>
<p><strong>Definition:</strong> Eine E-Rechnung, kurz für elektronische Rechnung, ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird &#8211; häufig im XML-Format. Sie muss eine automatisierte Weiterverarbeitung ermöglichen und der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (CEN-Norm EN 16931) entsprechen.</p>
<p><strong>Formate:</strong> Erfüllt werden diese Anforderungen zum Beispiel von der XRechnung, die im öffentlichen Auftragswesen bereits zum Einsatz kommt, oder von ZUGFeRD ab Version 2.0.1. ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das PDF und XML kombiniert. Im Fall von Abweichungen gehen künftig die Daten des strukturierten Teils (XML) denen der Bilddatei vor. PDF-Rechnung: Eine PDF-Rechnung wird künftig nicht mehr als elektronische Rechnung betrachtet und ist nur noch in einer Übergangsfrist zulässig.</p>
<p><strong>Sonstige Rechnung:</strong> Papierrechnungen und elektronische Rechnungen, die nicht die genannten Anforderungen erfüllen (zum Beispiel PDF-Rechnungen), werden zukünftig unter dem Begriff „sonstige Rechnung“ zusammengefasst.</p>
<p>Interoperabilität: Rechnungen können auch in individuellen Formaten ausgestellt werden, die zwischen dem ausstellenden Unternehmen und Empfängerinnen und Empfängern vereinbart sind &#8211; allerdings nur, sofern diese in das CEN-Format richtig und vollständig überführt werden können. Dies ermöglicht beispielsweise die Weiternutzung von EDI-Verfahren. Das ist für die Wirtschaft von großer Relevanz, da mittels EDI neben Rechnungen auch eine Vielzahl weiterer Informationen ausgetauscht werden, wie Bestellungen, Lieferscheine, Frachtbriefe oder Zahlungen.</p>
<p><strong>Lesbarkeit:</strong> Ab 2025 muss die Rechnung maschinenlesbar sein. Ein XML-Datensatz ist nicht für das menschliche Auge lesbar, kann aber mithilfe von Visualisierungsprogrammen dargestellt werden.</p>
<p><strong>Unterstützung:</strong> Diskutiert wird, dass die Finanzverwaltung, Unternehmen mit einem kostenlosen Angebot zum Erstellen, Übermitteln und Visualisieren von E-Rechnungen unterstützt. Das könnte insbesondere Kleinstunternehmen mit einem überschaubaren Belegumfang, die auch die Belegführung nicht externen Dienstleistern überlassen, helfen. Das Bundesfinanzministerium hat sich allerdings bislang dazu nicht geäußert.</p>
<h6><strong>Wann wird die E-Rechnung Pflicht?</strong></h6>
<p>Ab dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Das gilt auch für Kleinunternehmen oder Rechnungsempfänger und -empfängerinnen, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen. Es ist keine Zustimmung des rechnungsempfangenden Unternehmens mehr erforderlich. Bis zum 31. Dezember 2026 können Rechnungen weiterhin auf Papier übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür die Zustimmung des Empfängers oder der Empfängerin erforderlich. Bis zum 31. Dezember 2027 können Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Jahr 2026 nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, Rechnungen weiterhin auf Papier übermitteln. Auch PDF-Rechnungen und andere elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben bis dahin zulässig, sofern Empfängerinnen oder Empfänger zustimmen. Ab dem 1. Januar 2028 müssen die neuen Anforderungen an die Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen verbindlich eingehalten werden.</p>
<h6><strong>Welche Entwicklungen gibt es in der EU?</strong></h6>
<p>Die E-Rechnung ist Teil der ViDA (= VAT in the Digital Age)-Initiative der EU-Kommission zur wirksameren Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs in den Mitgliedsstaaten. Geplant ist die Einführung eines digitalen Meldesystems, über das Unternehmen Rechnungsangaben zeitnah und transaktionsbasiert an die Finanzverwaltung übermitteln sollen. Der Zeitplan der EU sieht die Umsetzung des Meldesystems bis zum Jahr 2028 vor, jedoch wird derzeit eine Verschiebung auf 2030 oder 2032 diskutiert. Parallel dazu arbeitet Deutschland auf nationaler Ebene an der Einführung von E-Rechnungen. Umsatzsteuerliche Regelungen wurden dazu im Wachstumschancengesetz beschlossen. Diese sind der erste Baustein für ein zukünftiges Meldesystem. Der Start des deutschen Meldesystems ist erst nach der Umsetzung der europäischen Lösung geplant. Gegenwärtig ist weder ein Zeitplan für die Einführung entsprechender Reporting-Pflichten erkennbar, noch gibt es einen Vorschlag, wie genau ein deutsches Meldesystem aussehen könnte. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben die E-Rechnung inklusive eines Meldesystems bereits eingeführt oder bauen dieses in den nächsten Jahren auf. Italien ist in diesem Bereich Vorreiter und übermittelt Rechnungen für innerstaatliche B2B-Umsätze über einen Server der italienischen Finanzverwaltung.</p>
<h6><strong>Was ist zu tun?</strong></h6>
<p>Trotz zahlreicher Vorteile – wie Zeit- und Kostenersparnis &#8211; bringt die E-Rechnung auch vielfältige Herausforderungen mit sich. In Bezug auf die rein technische Umsetzung stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die im Unternehmen eingesetzten Buch[1]haltungs- und Rechnungssysteme E-Rechnungen unterstützen. Da alle Unternehmen bereits zum 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen, ist besonders beim Rechnungseingang Eile geboten. Können die gängigen Formate wie ZUGFeRD und XRechnung bereits empfangen werden? Da die neuen gesetzlichen Regelungen keine Vorgaben zum Übermittlungsweg von E-Rechnungen enthalten, ist für den Empfang zunächst ein E-Mail-Postfach ausreichend. Es bietet sich an, da[1]für eine eigene Rechnungsadresse anzulegen, wie Rechnung@ unternehmen.de. Dann landen die Rechnungen automatisch in einem gesonderten Unterverzeichnis. Da Rechnungen zehn Jah[1]re unveränderbar digital aufbewahrt werden müssen, sollten Unternehmen sich auch über die revisionssichere Archivierung Gedanken machen. Auch eine maschinelle Auswertbarkeit für Zwecke der Betriebsprüfung muss sichergestellt sein. Auf der Rechnungsausgangsseite besteht aufgrund der Übergangsregelungen weniger Zeitdruck. Hier ist in einem nächsten Schritt zu schauen, ob das genutzte Tool ermöglicht, E-Rechnungen ab 2027 oder ab 2028 auszustellen. In den Stammdaten sollten E-Mail-Adressen für den Versand von E-Rechnungen an Geschäftspartner und-partnerinnen ergänzt werden.</p>
<h6><strong>Wie muss eine E-Rechnung aufgebaut sein?</strong></h6>
<p>Die E-Rechnung muss in einem strukturierten Datenformat (zum Beispiel XML) erstellt werden, das die automatische Weiterverarbeitung ermöglicht. Dabei müssen E-Rechnungen die gleichen Pflichtangaben enthalten wie Papierrechnungen, insbesondere:</p>
<ul>
<li>Name und Anschrift des leistenden Unternehmens</li>
<li>Name und Anschrift des empfangenden Unternehmens</li>
<li>Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Steuernummer</li>
<li>Menge und Beschreibung der Ware bzw. Dienstleistung</li>
<li>Zeitpunkt der Lieferung oder Dienstleistung</li>
<li>Entgelt, Umsatzsteuer, Rechnungsbetrag</li>
<li>Zahlungsbedingungen bzw. Fälligkeitsdatum</li>
<li>Bankverbindung</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Tipp: Die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern bieten ab August kostenfreie Info-Veranstaltungen zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht mit Fokus auf kleinere Unternehmen an. Die nächste ist am 30. August 2024. Hier <a href="https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/recht/steuerrecht/umsatzsteuer/umsatzsteuer-national2/elektronische-rechnungen-pflicht-ab-2025-6168870">weitere Termine und Links</a> zur Anmeldung.<br />
</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/08/die-e-rechnung-wird-pflicht/">Die E-Rechnung wird Pflicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<item>
		<title>Geburtsdatum als Pflichtfeld in Webshops oft unzulässig</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2024/03/geburtsdatum-als-pflichtfeld-in-webshops-oft-unzulaessig/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Mar 2024 13:18:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Recht/Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschtz]]></category>
		<category><![CDATA[Denis Lehmkemper]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtsdatum]]></category>
		<category><![CDATA[IHK]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Shop]]></category>
		<category><![CDATA[OVG Lüneburg]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtfeld]]></category>
		<category><![CDATA[Webshop]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beim Einkaufen in Online-Shops im Rahmen eines Bestellprozesses darf nicht ohne Weiteres das Geburtsdatum als zwingende Angabe abgefragt werden. Darüber informierte jetzt Niedersachsens Landesdatenschutzbeauftragter Denis Lehmkemper. Der sieht sich durch einen entsprechenden Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 23. Januar dieses Jahres (AZ: 14 LA 1/24) bestätigt. Hintergrund des gerichtlichen Verfahrens ist eine Unterlassungsanordnung der  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/03/geburtsdatum-als-pflichtfeld-in-webshops-oft-unzulaessig/">Geburtsdatum als Pflichtfeld in Webshops oft unzulässig</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Einkaufen in Online-Shops im Rahmen eines Bestellprozesses darf nicht ohne Weiteres das Geburtsdatum als zwingende Angabe abgefragt werden. Darüber informierte jetzt Niedersachsens Landesdatenschutzbeauftragter Denis Lehmkemper. Der sieht sich durch einen entsprechenden Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 23. Januar dieses Jahres (AZ: 14 LA 1/24) bestätigt.</p>
<p>Hintergrund des gerichtlichen Verfahrens ist eine Unterlassungsanordnung der niedersächsischen Datenschutzaufsicht gegenüber einer Online-Apotheke, die das Geburtsdatum im Bestellprozess erhoben hatte. Die Abfrage des Datums erfolgte unabhängig von der Art der bestellten Ware, also nicht nur bei Medikamenten, sondern auch bei allgemeinen Drogerieprodukten.</p>
<p>Aus Sicht des Datenschutzbeauftragten stellt sich die Situation für Online-Shops so dar: Die Verarbeitung des Geburtsdatums ist datenschutzrechtlich üblicherweise nicht zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich. Selbst für eine Prüfung, ob Minderjährige im Webshop bestellen und der Vertrag daher schwebend unwirksam sein könnte, können die Betreiberinnen und Betreiber lediglich die Volljährigkeit abfragen und benötigt nicht das genaue Geburtsdatum.</p>
<p>In dieser Entscheidung drückt sich der Grundsatz der Datenminimierung aus, nach dem die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken ist.</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/recht/aktuell3/geburtsdatum-als-pflichtfeld-in-webshops-oft-unzulaessig-6102048">Ausführliche Hinweise zu dieser Entscheidung finden Sie auf der Website der IHK Hannover.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/03/geburtsdatum-als-pflichtfeld-in-webshops-oft-unzulaessig/">Geburtsdatum als Pflichtfeld in Webshops oft unzulässig</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Gesamtausgabe – Niedersächsische Wirtschaft November Dezember 6 – 2023</title>
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		<dc:creator><![CDATA[thomes.g]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2023 13:24:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Vor Ort]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier finden Sie die digitale Gesamtausgabe des IHK-Magazins Niedersächsische Wirtschaft November / Dezember 6 – 2023 (als PDF) zum Lesen und downloaden. Digitale Gesamtausgabe – Niedersächsische Wirtschaft November Dezember 6 – 2023   Sie möchten regelmäßig über neue Ausgaben und neue Artikel in unserem Webmagazin informiert werden? Dann melden Sie sich kostenlos für unseren Newsletter  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2023/12/gesamtausgabe-niedersaechsische-wirtschaft-november-dezember-2023/">Gesamtausgabe – Niedersächsische Wirtschaft November Dezember 6 – 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier finden Sie die digitale Gesamtausgabe des IHK-Magazins Niedersächsische Wirtschaft November / Dezember 6 – 2023 (als PDF) zum Lesen und downloaden.</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6005914/8b720f094a4b515a71c984c4bc2c1aa2/2023-6-nw-data.pdf">Digitale Gesamtausgabe – Niedersächsische Wirtschaft November Dezember 6 – 2023</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/wir-ueber-uns/ihk-medien/niedersaechsische-wirtschaft/archiv-5402384">Archiv &#8211; Hier finden Sie Ausgaben der Niedersächsischen Wirtschaft der vergangenen Jahre &#8230;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2023/12/gesamtausgabe-niedersaechsische-wirtschaft-november-dezember-2023/">Gesamtausgabe – Niedersächsische Wirtschaft November Dezember 6 – 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Fachmesse für Ausbildung und Studium: Vocatium kommt am 6. und 7. Juni nach Hannover</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2023/10/vocatium-hannover-2024/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[thomes.g]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Oct 2023 12:52:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[Bildungsmesse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 6. und 7. Juni findet im kommenden Jahr die Bildungsmesse Vocatium im Hannover Congress Centrum (HCC) statt. An beiden Messetagen öffnen sich die Türen der Eilenriedehalle für Schülerinnen und Schüler, um in persönlichen und vorab fest terminierten Gesprächen bei ihren potenziellen Ausbildungsunternehmen zu punkten oder einen Einblick in Ausbildung und Studium zu erhalten. Auch  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2023/10/vocatium-hannover-2024/">Fachmesse für Ausbildung und Studium: Vocatium kommt am 6. und 7. Juni nach Hannover</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 6. und 7. Juni findet im kommenden Jahr die Bildungsmesse Vocatium im Hannover Congress Centrum (HCC) statt. An beiden Messetagen öffnen sich die Türen der Eilenriedehalle für Schülerinnen und Schüler, um in persönlichen und vorab fest terminierten Gesprächen bei ihren potenziellen Ausbildungsunternehmen zu punkten oder einen Einblick in Ausbildung und Studium zu erhalten. Auch die IHK Hannover ist mit einem Beratungsangebot auf der Fachmesse für Ausbildung und Studium vertreten.</p>
<p>Auf der Messe steht laut Veranstalter IfT Institut für Talententwicklung der persönliche Dialog im Vordergrund, nicht das Einsammeln von Gummibärchen, Kaugummi und Co. Das Besondere am Messekonzept der Vocatium ist unter anderem die feste Terminvergabe.<br />
Von Januar bis April sind die Organisatoren in den Schulen in der Region unterwegs und informieren über die Vocatium.</p>
<p>Unternehmen können noch dabei sein. Mehr Informationen zu Teilnahmemöglichkeiten auf der <a href="http://www.erfolg-im-beruf.de">Internetseite der Vocatium</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2023/10/vocatium-hannover-2024/">Fachmesse für Ausbildung und Studium: Vocatium kommt am 6. und 7. Juni nach Hannover</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Fachkräfte aus dem Ausland: IHK und Arbeitsagentur informieren</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Oct 2023 10:56:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sie sind dafür offen, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen, wissen aber nicht, wie das funktioniert? Um diese Frage geht es bei einer gemeinsamen Veranstaltung der IHK Hannover und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit am 13. November 2023 in Hannover. Dabei stellen IHK und Bundesagentur mehrere Wege der Fachkräfteeinwanderung vor. Aus Unternehmen und von  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie sind dafür offen, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen, wissen aber nicht, wie das funktioniert? Um diese Frage geht es bei einer gemeinsamen Veranstaltung der IHK Hannover und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit am 13. November 2023 in Hannover. Dabei stellen IHK und Bundesagentur mehrere Wege der Fachkräfteeinwanderung vor. Aus Unternehmen und von zugewanderten Beschäftigten kommen Erfahrungsberichte. Dazu gibt es wissenswertes Rechtliches, eine Podiumsdiskussion aus unterschiedlichen Blickwinkeln sowie Infostände, an denen Fachleute dabei helfen, Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu finden</p>
<p>Die Veranstaltung &#8222;So finden Sie Fachkräfte im Ausland&#8220; findet statt von 14 bis 16.30 Uhr in der IHK in Hanover (Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover. Anmeldung und weitere Informationen: <a href="https://eveeno.com/125626080">So finden Sie Fachkräfte im Ausland (eveeno.com)</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Hannover Messe: KI-Konferenz im Januar</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Oct 2023 11:17:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Bei der Konferenz „KI in der Industrie“  am 24. Januar in Frankfurt erklären Fachleute in drei Veranstaltungen anhand konkreter Anwendungen, wie Künstliche Intelligenz die Industrie verändern wird. Klarer werden soll dabei auch, welche Schritte für Unternehmen erforderlich sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Nach Angaben des Münchener ifo-Instituts setzen derzeit 13,3 Prozent aller Unternehmen in Deutschland  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="page" title="Page 30">
<p>Bei der Konferenz „KI in der Industrie“  am 24. Januar in Frankfurt erklären Fachleute in drei Veranstaltungen anhand konkreter Anwendungen, wie Künstliche Intelligenz die Industrie verändern wird. Klarer werden soll dabei auch, welche Schritte für Unternehmen erforderlich sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben.</p>
<p>Nach <a href="https://www.ifo.de/fakten/2023-08-02/unternehmen-deutschland-nutzen-kuenstliche-intelligenz">Angaben des Münchener ifo-Instituts</a> setzen derzeit 13,3 Prozent aller Unternehmen in Deutschland Künstliche Intelligenz ein und 9,2 Prozent planen, sie zu nutzen. Insgesamt ist KI in mehr als der Hälfte der deutschen Unternehmen ein Themen, denn weitere 36,7 Prozent diskutieren über mögliche Anwendungsszenarien.</p>
<p>In der Industrie ist der Trend noch ausgeprägter: Hier setzt bereits jedes dritte Unternehmen Künstliche Intelligenz ein oder plant deren Einsatz. Diese Entwicklung wurde bereits auf der Hannover Messe in diesem Frühjahr deutlich deutlich, wo sowohl an den Ständen als auch bei den Veranstaltungen das Thema KI diskutiert wurde &#8211; angefacht durch den Hype um ChatGPT. Sprachsoftware ist aber nur ein Teilbereich der KI-Nutzung in der Industrie. Die Deutsche Messe AG will mit ihrer Konferenz – <a href="https://www.hannovermesse.de/de/rahmenprogramm/special-events/ki-in-der-industrie/">Info und Anmeldung hier</a> &#8211; eine Möglichkeit bieten, unmittelbar mit Fachleuten in Kontakt zu kommen. Inhaltliche Partner sowie Moderatoren sind Peter Seeberg und Robert Weber vom Industrial AI Podcast.</p>
<p>Das Thema Künstliche Intelligenz ist eines von fünf Trendthemen der Hannover Messe vom 22. bis zum 26. April nächsten Jahres. Außer KI und Maschinellem Lernen stehen auf dem hannoverschen Messegelände dann Industrie 4.0/Manufacturing-X, Energie für die Industrie, CO<sub>2</sub>-neutrale Produktion sowie Wasserstoff und Brennstoffzellen ganz besonders mit Mittelpunkt.</p>
</div>
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		<title>DIHK informiert über Künstliche Intelligenz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Aug 2023 10:35:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Künstliche Intelligenz wird nach Ansicht von Fachleuten die Wirtschaft tiefgreifend verändern. Spätestens die Veröffentlichung von ChatGPT hat eine breite Debatte über den Umgang mit generativen – also Inhalte erzeugenden – KI-Systemen entfacht. Viele Unternehmen sind dabei, generative KI einzusetzen oder eigene Modelle zu entwickeln. Das bietet viele Chancen, nicht zuletzt Effizienzgewinne oder die Möglichkeit, neue  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="page" title="Page 30">
<p>Künstliche Intelligenz wird nach Ansicht von Fachleuten die Wirtschaft tiefgreifend verändern. Spätestens die Veröffentlichung von ChatGPT hat eine breite Debatte über den Umgang mit generativen – also Inhalte erzeugenden – KI-Systemen entfacht. Viele Unternehmen sind dabei, generative KI einzusetzen oder eigene Modelle zu entwickeln. Das bietet viele Chancen, nicht zuletzt Effizienzgewinne oder die Möglichkeit, neue Geschäftsmodelle zu erschließen. Gleichermaßen bringt die Technologie rechtliche Herausforderungen und Fragen mit sich, etwa im Bereich Urheberrecht oder Datenschutz.</p>
<p>Angesichts der Bedeutung des Themas informiert die Deutsche Industrie- und Handelskammer über Facetten der Künstlichen Intelligenz, über Potenziale und Auswirkungen. Titel der Veranstaltung am 6. September: KI statt k.o. – Chancen nutzen, Herausforderungen meistern. Dabei soll nicht nur Theorie vermittelt, sondern auch Künstliche Intelligenz zum &#8211; wenn man so will &#8211; Anfassen geboten werden: Unter dem Motto „made by KI“ können Sie bei der Veranstaltung generative KI hautnah erleben und ausprobieren – während der Veranstaltung ebenso wie danach.</p>
<p>Die Veranstaltung ist in drei Teile gegliedert:</p>
<p>Generative KI in der Unternehmenspraxis<br />
Die rechtlichen Facetten generativer KI<br />
Generative KI zum Erleben</p>
<p>Für die Veranstaltung im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin oder für den Livestream <a href="https://event.dihk.de/b/?p=anmeldung-dihk-ki-event">können Sie sich hier anmelden. </a></p>
</div>
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		<title>Cyberabwehr: Workshop in Bruchhausen-Vilsen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Aug 2023 08:47:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Was würden Sie tun, wenn Sie Opfer eines Cyberangriffs geworden sind? Um sich darauf vorzubereiten, können Sie an einem Workshop teilnehmen: In der IHK-Geschäftsstelle für den Landkreis Diepholz geht es am 14. September um Planspiel in einem fiktiven Unternehmen. Was tun, wenn es passiert ist? Werden Sie erpresst? Wie kann man sich vorbereiten? In diesem  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="page" title="Page 30">
<p>Was würden Sie tun, wenn Sie Opfer eines Cyberangriffs geworden sind? Um sich darauf vorzubereiten, können Sie an einem Workshop teilnehmen: In der IHK-Geschäftsstelle für den Landkreis Diepholz geht es am 14. September um Planspiel in einem fiktiven Unternehmen.</p>
<p>Was tun, wenn es passiert ist? Werden Sie erpresst? Wie kann man sich vorbereiten? In diesem Planspiel wird in Kleingruppen ein Notfallszenario geübt<strong>.</strong> Dabei geht es nicht darum, tiefere technische Kenntnisse zur Abwehr eines Angriffs oder zu technisch Lösungen zu gewinnen. Vielmehr soll ein methodisches Vorgehen erlernt werden, um mit einer solchen Lage umzugehen.</p>
<p>Gemeinsam mit anderen Teilnehmenden wird ein erstes Cyberabwehr-Konzept erarbeitet. Die Gruppe bildet einen Notfallstab des fiktiven Unternehmens und spielen unter Anleitung ein Angriffsszenario durch. Die Miglieder lernen dabei hautnah die Herausforderungen einer Cybersicherheitslage kennen.</p>
<p>Angeleitet und unterstützt werden die Kleingruppen dabei von Expertinnen und Experten der Anticybercrimegruppe des Landeskriminalamtes (ZAC Niedersachsen) sowie den Krisen- und Notfallfachleuten der mata solutions GmbH. IT-Anwenderkenntnisse reichen für die Teilnahme aus.</p>
<p>Der Workshop findet in Zusammenarbeit mit der IHK-Geschäftsstelle für den Landkreis Diepholz am 14. September 2023, 13 bis 17 Uhr in der IHK-Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 64, 27305 Bruchhausen-Vilsen, statt. Die Teilnahme kostet 100 € + 19 % USt. (brutto 119 €).</p>
<ul>
<li><a href="https://www.ihk.de/hannover/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588700/13668?terminId=13668">Info/Anmeldung „Cyberabwehr – einfach einmal üben!“</a></li>
</ul>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2023/08/cyberabwehr-workshop/">Cyberabwehr: Workshop in Bruchhausen-Vilsen</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Seminar: Verträge bei Auslandstätigkeiten</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2023/08/seminar-auslandseinsaetze-vertraege/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pohlmann.k]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Aug 2023 15:38:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[Auslandstätigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hannover]]></category>
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		<category><![CDATA[Seminar]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auslandsentsendung, ein Projekteinsatz außerhalb Deutschlands oder einen Mitarbeiter vor Ort einstellen: Internationale Tätigkeit von Mitarbeitenden bringt immer rechtliche Besonderheiten mit sich - die in einem deutschen Anstellungsvertrag in der Regel nicht abgebildet sind. Sie brauchen deshalb einer gesonderten Regelung. Ebenso ist es nicht leicht, lokale Arbeitsverträge zu gestalten. Personalverantwortliche sehen sich bei Auslandssachverhalten zudem  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2023/08/seminar-auslandseinsaetze-vertraege/">Seminar: Verträge bei Auslandstätigkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1497.6px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-1"><p>Auslandsentsendung, ein Projekteinsatz außerhalb Deutschlands oder einen Mitarbeiter vor Ort einstellen: Internationale Tätigkeit von Mitarbeitenden bringt immer rechtliche Besonderheiten mit sich &#8211; die in einem deutschen Anstellungsvertrag in der Regel nicht abgebildet sind. Sie brauchen deshalb einer gesonderten Regelung. Ebenso ist es nicht leicht, lokale Arbeitsverträge zu gestalten. Personalverantwortliche sehen sich bei Auslandssachverhalten zudem einer erhöhten Fürsorgepflicht gegenüber. Ein Seminar am 7. und 8. September in Hannover informiert.</p>
<p>Mit einer richtigen Vertragsgestaltung wird ein erster Grundstein für einen rechtssicheren Mitarbeitereinsatz im Ausland gelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, ob im Zielland eine Tochtergesellschaft, eine Repräsentanz oder unter Umständen keine Gesellschaft vor Ort besteht.</p>
<p>Gerade auch im Hinblick auf Haftungsrisiken des Arbeitgebers muss dem Themengebiet der Vertragsgestaltung eine besondere Bedeutung zugesprochen werden. Ein praxisorientiertes Seminar in Hannover zeigt verschiedene Vertragsmodelle und Umsetzungsmöglichkeiten und hebt die Besonderheiten der Vertragsgestaltung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen hervor.</p>
<p><strong>Themen unter anderem: </strong></p>
<ul>
<li>Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei internationalen Mitarbeitereinsätzen</li>
<li>Compliance bei der Vertragsgestaltung</li>
<li>Unterschiedliche Vertragsmodelle und deren Auswirkungen</li>
<li>Bedeutung von sogenannten Ortskraftverträge in der Personalpraxis?</li>
<li>Wesentliche Inhalte eines Entsendevertrags, Projektvertrags und lokalen Vertrags</li>
<li>Einbindung des Betriebsrats</li>
<li>Zwingende Schutzvorschriften – von Kündigungsschutz bis Entgeltfortzahlung</li>
<li>Rechtswahl bei internationalen Mitarbeitereinsätzen</li>
<li>Anwendung von bestehenden Tarifverträgen bei internationalen Aktivitäten</li>
<li>Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung durch das Nachweisgesetz</li>
<li>Auswirkungen der Pandemie – neue Einsatz- und Vertragsgestaltungen wie Homeoffice oder Remote-Working Aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf die Vertragsgestaltung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen</li>
</ul>
<p>Das zweitägige Seminar findet statt am 7. und 8. September in der IHK Hannover, jeweils von 9 bis 12.30 Uhr. Die Teilnahme kostet brutto 226,10 Euro. Anmelden können Sie sich <a href="http://www.ihk.de/hannover/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588700/13662?terminId=13662">online über die Veranstaltungsseite</a>. Kontakt bei Rückfragen: IHK Hannover, International, Dr. Michael Seitz, Tel. 0511 3107-374, <a href="mailto:michael.seitz@hannover.ihk.de">michael.seitz@hannover.ihk.de</a></p>
<p>Anmeldung: https://</p>
</div></div></div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2023/08/seminar-auslandseinsaetze-vertraege/">Seminar: Verträge bei Auslandstätigkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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