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	<title>IHK, Autor bei NW IHK</title>
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		<title>Kommentiert: Produktsicherheitsverordnung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2024 17:26:37 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Maike Bielfeldt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Maike Bielfeldt, IHK-Hauptgeschäftsführerin, kommentiert: Wenn man die in der EU geltenden Rechtsnormen zur Produktsicherheit und zu Anforderungen an Produkte auf einer Seite darstellt, sieht das aus wie ein U-Bahn-Netz mit seinen Linien und Querverbindungen. Je nach Produkt findet man auf dieser Übersicht eine Route, die Station für Station zum Ziel führt: Konformität eines Produkts mit  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Maike Bielfeldt,</strong> IHK-Hauptgeschäftsführerin, kommentiert:</h4>
<p>Wenn man die in der EU geltenden Rechtsnormen zur Produktsicherheit und zu Anforderungen an Produkte auf einer Seite darstellt, sieht das aus wie ein U-Bahn-Netz mit seinen Linien und Querverbindungen. Je nach Produkt findet man auf dieser Übersicht eine Route, die Station für Station zum Ziel führt: Konformität eines Produkts mit allen gesetzlichen Vorgaben.</p>
<p>So Netzplan dient der Orientierung, zeigt aber auch, wie komplex ein System ist. Und jetzt kommt noch ein neuer Streckenabschnitt hinzu: Seit wenigen Tagen gelten die Regeln der EU-Produktsicherheitsverordnung. Und zwar im Prinzip für alle Verbraucherprodukte. Mit neuen Pflichten für Herstellerunternehmen und für den Handel, insbesondere online. Erneut hat die EU damit ein äußerst kleinmaschiges Netz ausgeworfen. Denn betroffen sind auch kleine und kleinste Unternehmen, Gründerinnen und Gründer. Und gerade hier gibt es viele Fragen, sind die Befürchtungen groß. Das zeigen die vielen Anrufe und E-Mails, die in den vergangenen Wochen dazu in der IHK eingegangen sind. Risikoanalysen für jedes Produkt beim herstellenden Unternehmen, auch beim kleinsten: Selbst wer selbstgemachte Pullover herstellt, kann sich in den neuen Regelungen verstricken. Für Gründungen – gerade für kleine oder die als Einstieg besonders wichtigen im Nebenerwerb – ist das noch eine weitere Bürokratiehürde.</p>
<p>Auch die Informationspflichten für den Handel bringen jede Menge Arbeit – insbesondere, wenn zum Beispiel sehr viele Produkte angeboten werden: Was macht eine Online-Händlerin mit 5000 Produkten? Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern, wenn nicht alle der neuen Vorgaben beachtet werden. Und was es bisher noch nie gab: Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle eines Produktrückrufs entschädigt werden müssen, dann mindestens auf der Basis des Kaufpreises und nicht etwa des Zeitwerts. Befürchtet wird außerdem, dass die Unternehmen durch die Herstellerinformationen ihre Lieferquellen offen legen, also für die Konkurrenz gläsern werden.</p>
<p>Die Wirtschaft, die Unternehmen, sehnen sich nach Entlastung von Bürokratie. Die IHK Hannover hat gerade erst eine Initiative dazu auf den Weg gebracht. Die Produktsicherheitsverordnung leistet keinen Entlastungsbeitrag. Ja, wir alle wollen sichere Produkte: Die Umsetzung in dieser Form lässt die Unternehmen allein, die versprochenen Guidelines fehlten, Kapazitäten werden gebunden, die für andere Aufgaben – etwa die Transformation – nicht mehr da sind. Nicht zuletzt treibt das alles<br />
auch die Preise, ist also inflationsfördernd.</p>
<p>Mag sein, dass die EU von einem anderen Unternehmensbild ausging: Je größer, desto leichter werden sich Unternehmen im Netzplan zur Produktsicherheit zurechtfinden. Für viele andere aber könnte es heißen: Endstation Brüssel.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Keine Diskrimierung bei HIV: #positivarbeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Dec 2024 13:31:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Welt-Aids-Tag Anfang Dezember ein Beitrag von Dr. Andreas Philippi, Niedersachsens Minister für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Sein Anliegen: ein respektvoller und diskriminierungsfreier Umgang mit HIV-positiven Menschen auch im Berufsleben. "Als niedersächsischer Gesundheits- und Arbeitsminister setze ich mich dafür ein, dass auch Menschen mit chronischen Erkrankungen am Erwerbsleben teilhaben können, ohne im Berufsalltag Ausgrenzung oder  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/12/andreas-philippi-positivarbeiten/">Keine Diskrimierung bei HIV: #positivarbeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Zum Welt-Aids-Tag Anfang Dezember ein Beitrag von Dr. Andreas Philippi, Niedersachsens Minister für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Sein Anliegen: ein respektvoller und diskriminierungsfreier Umgang mit HIV-positiven Menschen auch im Berufsleben.<br />
</strong></h4>
<p>&#8222;Als niedersächsischer Gesundheits- und Arbeitsminister setze ich mich dafür ein, dass auch Menschen mit chronischen Erkrankungen am Erwerbsleben teilhaben können, ohne im Berufsalltag Ausgrenzung oder zusätzliche Belastungen zu erfahren.</p>
<p>Das gilt auch und gerade für Menschen, die HIV-positiv sind. Jährlich gedenken wir am Welt-Aids-Tag am 1. Dezember der vielen Menschen, die den Kampf gegen diese Krankheit verloren haben. Aber es gibt auch gute Nachrichten. Der medizinische Fortschritt hat dazu beigetragen, dass eine HIV-Diagnose heute kein Todesurteil mehr ist.</p>
<p>Doch auch heute stecken sich jährlich in Deutschland noch mehrere Tausend Menschen mit dem HI-Virus an. Für sie ändert sich der Alltag oft dramatisch. Während sie auf der einen Seite lernen müssen, ihr Leben mit einer chronischen Erkrankung zu meistern, erfahren sie zudem oft Stigmatisierung von Anderen, die sich vor einer Ansteckung fürchten.</p>
<p>Aber diese Sorge ist unbegründet: Ein Übertragungsrisiko besteht im Berufsalltag nicht. Bei einer wirksamen Therapie ist HIV überhaupt nicht übertragbar. Hier brauchen wir deutlich mehr Aufklärungsarbeit, damit Betroffene nicht im Kreise der Kolleginnen und Kollegen ausgegrenzt werden. Angst und Scham belasten nicht nur psychisch, sie können sich auch negativ auf die Leistungsfähigkeit auswirken.</p>
<p>Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Land Niedersachsen die Deklaration #positivarbeiten unterzeichnet. Die Deklaration #positivarbeiten ist eine Initiative der Deutschen Aidshilfe, mit der sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sichtbar gegen Diskriminierung stellen und sich aufgeklärt für einen respektvollen Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben einsetzen.</p>
<p>Mit Zeichnung der Deklaration beweist das Land Niedersachsen, dass wir als Arbeitgeber ein Bewusstsein für die Gesundheit unserer Mitarbeitenden haben.</p>
<p>Es geht um Respekt und Solidarität: „Menschen mit HIV können heute leben und arbeiten wie alle anderen Menschen. Mit dieser Deklaration machen wir deutlich: Bei uns sind HIV-positive Mitarbeiter*innen willkommen. Bei Diskriminierung schreiten wir ein und fördern ein offenes und respektvolles Miteinander“, heißt es in der Deklaration. Über 40 Unternehmen, Behörden und Institutionen haben sich – neben der Landesregierung – dieser Deklaration angeschlossen.</p>
<p>Werden auch Sie ein Teil dieser Bewegung und schließen Sie sich an:<br />
Für einen diskriminierungsfreien Umgang mit dieser chronischen Krankheit am Arbeitsplatz. &#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen zu HIV finden Sie unter:<br />
<a href="http://www.niedersachsen.aidshilfe.de/de">www.niedersachsen.aidshilfe.de/de</a></p>
<p>Zur Deklaration geht es unter:<br />
<a href="http://www.aidshilfe.de/positivarbeiten#mitmachen-und-kontakt">www.aidshilfe.de/positivarbeiten#mitmachen-und-kontakt</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Die Freitags-Kolumne: Herzlichen Glückwunsch, FAZ!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Nov 2024 15:03:46 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Soziale Marktwirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Frankfurter Allgemeine Zeitung, kurz FAZ, erschien heute vor 75 Jahren zum ersten Mal: Herzlichen Glückwunsch. Und es ist sicher kein Zufall, dass im heutigen Leitartikel der Zeitung – der wie seinerzeit noch immer an gleicher Stelle auf der  Titelseite steht – die Soziale Marktwirtschaft auftaucht. Verbunden mit Hinweisen auf die liberale Ordnungspolitik, der sich  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div data-contents="true">
<p>Die Frankfurter Allgemeine Zeitung, kurz FAZ, erschien heute vor 75 Jahren zum ersten Mal: Herzlichen Glückwunsch. Und es ist sicher kein Zufall, dass im heutigen Leitartikel der Zeitung – der wie seinerzeit noch immer an gleicher Stelle auf der  Titelseite steht – die Soziale Marktwirtschaft auftaucht. Verbunden mit Hinweisen auf die liberale Ordnungspolitik, der sich die FAZ verpflichtet fühlt, und die schöpferische Zerstörung: Ein Grundgedanke des großen Ökonomen Joseph Schumpeter, der auf den ständigen Wandel der Wirtschaft zielt.</p>
<p>Der Begriff der Sozialen Marktwirtschaft ist nur wenig älter als die „Zeitung für Deutschland“, wie es nach wie vor unter der Titelzeile steht. Und das Frankfurter Blatt hat ohne Zweifel Ordnungspolitik, aber auch Soziale Marktwirtschaft in den Genen. Eben deshalb dürfte es kein Zufall sein, dass beide Begriffe im Geburtstags-Leitartikel ihren Platz haben.</p>
<p>1947 trug Alfred Müller-Armack den von ihm geprägten Begriff in die Öffentlichkeit. Im gleichen Jahr wurde die Wirtschaftspolitische Gesellschaft gegründet, eine treibende Kraft bei der Entstehung der FAZ zwei Jahre später. Einer der Wipog-Gründer: Ludwig Erhard. Für die Jüngeren: Der Wirtschaftsminister, der die Soziale Marktwirtschaft umsetzte.</p>
<p>Die Freiheit des Marktes, aber auch der eigenen Initiative zu verbinden mit sozialem Ausgleich und der Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand zu verbinden: Das ist die Grundidee. Dafür lief in den 50er Jahren Kino-Werbung, zu sehen gerade in der <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/10/soziale-marktwirtschaft/">IHK in einer Ausstellung zur Sozialen Marktwirtschaft</a>. Einer der Filme stammt von Loriot. (Für die Jüngeren: Einer der großen Humoristen und Satiriker schon zu einer Zeit, als der Begriff Comedian in Deutschland noch unbekannt war.) Niemand bringt es so auf den Punkt wie er.</p>
<p>Und heute? In einer Zeit, in der – grob gesagt – bei Umfragen zwei Drittel der Antwortenden weder etwas mit der Sozialen Marktwirtschaft anfangen können noch an deren Zukunftsfähigkeit glauben, wäre wohl genauso eine Kampagne wieder angesagt.</p>
<p>Auf die kritische Begleitung der FAZ können wir uns dabei verlassen. Aber wieder in der Breite für die Soziale Marktwirtschaft zu werben: Das wäre mal ein Plan angesichts der Herausforderungen, die sich gerade abzeichnen. (pm)</p>
</div>
<p><strong>Ursprünglich als Wirtschaftspolitisches Streiflicht, später in einer eigenen Rubrik „Streiflichter“: Glossen begleiten die Niedersächsische Wirtschaft von Anfang an und hatten schon in Vorgänger-Publikationen ihren Platz. An dieser Stelle finden Sie jeden Freitag eine Glosse in dieser Tradition.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/11/glueckwunsch-faz/">Die Freitags-Kolumne: Herzlichen Glückwunsch, FAZ!</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Herbst der Bürokratie: Entlastung Fehlanzeige</title>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Nov 2024 10:55:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Im Fokus]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Öffentliche Aufträge]]></category>
		<category><![CDATA[Vergaberecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergaberechtsreform]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vergaberechtsreform: Noch ist ein Gesetz nicht in Sicht. Aber der jetzt vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung verfehlt die Ziele Entbürokratisierung und Vereinfachung. Von Sabine Hillmer Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) keinen wirklichen Willen zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen rund um den Vergabeprozess. Der Ende September veröffentlichte  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vergaberechtsreform: Noch ist ein Gesetz nicht in Sicht. Aber der jetzt vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung verfehlt die Ziele Entbürokratisierung und Vereinfachung.</strong></p>
<p><em><strong>Von Sabine Hillmer</strong></em></p>
<p>Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) keinen wirklichen Willen zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen rund um den Vergabeprozess. Der Ende September veröffentlichte Entwurf enthält rund 200 Regelvorschläge und die zwingende Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und sozialen Ziele im Vergaberecht.</p>
<p>Nachdem im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu beschleunigen und zu digitalisieren bei gleichzeitiger wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und innovativ Ausrichtung, sind im Jahr 2023 im Rahmen eines vorgelagerten Konsultationsprozesses 450 Stellungnahmen eingegangen.</p>
<p>Im aktuellen Referentenentwurf passen jedoch die Ziele Vereinfachung und Beschleunigung nicht zusammen mit den vielen Detailvorgaben zur Nachhaltigkeit, die Ausschreibungen noch komplexer sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber machen. Zum kommt der Großteil der Vereinfachungsmaßnahmen, so weit sie vorgesehen sind, der Auftraggeberseite zugute. Chefjustiziar der DIHK, Professor Dr. Stephan Wernicke, meint dazu: „Das Vergaberecht dient mittlerweile primär als Mittel zur Steuerung staatlichen Handelns – indirekt der Lenkung der Unternehmen – und nur noch sekundär der wirtschaftlichen Beschaffung.“</p>
<p>Die Anhebung von sogenannten Schwellenwerten, ab denen Aufträge direkt vergeben werden dürfen, trägt auch nicht zur Vereinfachung bei. Sicherlich beurteilen Unternehmen, die bei Auftraggebern bekannt sind und zu nicht öffentlichen Vergaben herangezogen werden, eine Anhebung positiv, aber insgesamt gesehen werden so dem Markt Aufträge entzogen und der Zugang für andere Marktteilnehmer schwierig, wenn sie nicht einmal mehr von Vergaben erfahren.</p>
<p>Positiv hinsichtlich Vereinfachung sind die Regelungen zur Nachweisführung mit der Stärkung der Eigenerklärung und insbesondere die Rechtsicherheit bei Vergaben in Krisenzeiten. Maßnahmen zur Digitalisierung, zum Beispiel, dass Nachprüfungsverfahren weitestmöglich digitalisiert und Anträge künftig per E-Mail eingereicht werden können, sind ebenso ein Fortschritt, wie es eine Rechtsgrundlage für eine zentrale Bekanntmachungsplattform geben soll. Die Einlassungen hinsichtlich verbesserter Bedingungen für Start-ups und für innovative Lösungen weisen in die richtige Richtung, sind aber nicht ausgereift.</p>
<p>Da die Frist zur Stellungnahme für die Verbände sehr kurz war, behält sich die DIHK weitere Einlassungen im Verfahren vor. Wann mit einem Gesetz zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Weitere Aspekte, Impulse oder Anregungen werden von Unternehmen entgegengenommen. Die zugrundeliegenden Dokumente sind sehr umfänglich und zu finden unter:</p>
<ul>
<li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20241009-vergabetransformationspaket.html">BMWK: Referentenentwürfe zur Reform des Vergaberechts</a></li>
<li><a href="https://www.dihk.de/resource/blob/123756/094081a6a0bcc739db6f256325053578/recht-dihk-stellungnahme-vergabetransformationspaket-data.pdf">DIHK: Stellungnahme zum Vergabetransformationspaket</a></li>
</ul>
<p>Kontakt: IHK Hannover, Sabine Hillmer, Tel. 0511 3107-272, sabine.hillmer@hannover.ihk.de</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/11/herbst-der-buerokratie-entlastung-fehlanzeige/">Herbst der Bürokratie: Entlastung Fehlanzeige</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Praxis-Paket zur IT-Sicherheit</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2024/10/praxis-paket-zur-it-sicherheit/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Oct 2024 14:41:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Im Fokus]]></category>
		<category><![CDATA[Featured Vor Ort]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bitkom]]></category>
		<category><![CDATA[Cyberkriminialität]]></category>
		<category><![CDATA[Cybersicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Haie]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von Sabine Hillmer I sabine.hillmer@hannover.ihk.de Durch gemeinsame Anstrengungen Unternehmen dazu bringen, mehr noch als bisher für ihre Cybersicherheit zu tun: Das ist das Ziel. Aufgelegt wurde dazu jetzt eine Info-Box mit kostenlosen Webinaren und Podcasts.   Die Ergebnisse der jüngsten Bitkom-Studie attestieren gewaltige und noch zunehmende Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit für Wirtschaft, Staat und  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/10/praxis-paket-zur-it-sicherheit/">Praxis-Paket zur IT-Sicherheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h6>Von Sabine Hillmer I sabine.hillmer@hannover.ihk.de</h6>
<h6><strong>Durch gemeinsame Anstrengungen Unternehmen dazu bringen, mehr noch als bisher für ihre Cybersicherheit zu tun: Das ist das Ziel. Aufgelegt wurde dazu jetzt eine Info-Box mit kostenlosen Webinaren und Podcasts.</strong></h6>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Ergebnisse der<a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/10/die-angriffe-nehmen-zu-haie-im-cyberraum/"> jüngsten Bitkom-Studie</a> attestieren gewaltige und noch zunehmende Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Sowohl die staatlichen Institutionen als auch die Wirtschaft setzen als Gegenmittel auf eine verstärkte Kooperation und effiziente Zusammenarbeit untereinander. Das erfordert aber, dass sich alle Seiten eng miteinander abstimmen.</p>
<p>„Starke Netzwerke und gute Kooperationen sind das Fundament einer sicheren digitalen Zukunft“, meint auch DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst und Verfassungsschutz-Vizepräsident Sinan Selen hatten sich bei der Vorstellung der Bitkom-Studie ähnlich geäußert. Wansleben betonte, Cybersicherheit sei ein forderndes Thema, das viel Geld und Kraft koste. „Aber es ist hochrelevant. Wir müssen neue Wege finden, Unternehmen zum Beispiel durch starke Netzwerke zum Handeln zu motivieren. Sicherheit darf nicht erst Priorität haben, wenn es zu spät ist.“</p>
<p>Im Blick sollten deshalb nicht nur technische Maßnahmen in der Verantwortung von IT-Abteilungen stehen, sondern die Cybersicherheit als umfassende strategische Managementaufgabe aufgefasst werden, die alle Geschäftsbereiche und die Belegschaft einbezieht. Ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen drohen immense wirtschaftliche Schäden.</p>
<p><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_three.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft wp-image-26447 size-medium" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_three-300x203.jpg" alt="" width="300" height="203" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_three-200x135.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_three-300x203.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_three-400x270.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_three-600x405.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_three-768x518.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_three-800x540.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_three.jpg 1000w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>Die 2023 in Kraft getretene zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) wird mit dem deutschen Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz realisiert und tritt voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Kraft. Durch dieses Gesetz kommt dabei zwangsläufig mehr Bewegung in die Cyberabwehr. Es verpflichtet deutlich mehr Unternehmen als bislang, ihre Cybersicherheit zu erhöhen, Vorfälle ans Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden und die Verantwortung für Cybersicherheit in den Führungsetagen zu verankern. Abgeleitete Sicherheitsanforderungen ergeben sich für Unternehmen entlang der Lieferkette. <strong> </strong></p>
<p>Diese Vorgaben können jedoch durchaus als Chance und nicht nur als bürokratische Last betrachtet werden, wenn insbesondere die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen zum Risikomanagement als Ansatzpunkte zur Optimierung der eigenen Sicherheit genutzt werden.</p>
<h6><strong>Neues Angebot: Grundlagen per Podcast</strong></h6>
<p>Im Sinne gemeinsamen Handelns haben die DIHK und die Industrie- und Handelskammern eine Info-Box mit praktischen Tipps für mehr Informationssicherheit für Unternehmen zusammengestellt, die sich angesichts der verschärften Bedrohungslage besser gegen Cyberattacken und ihre Folgen rüsten wollen. Es handelt sich dabei um Basiswissen, das durch <a href="https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/daten-und-informationssicherheit/cybersicherheit">monatlich erscheinende Podcasts</a> veranschaulicht wird. Damit sollen insbesondere bei kleinen Unternehmen Hemmschwellen abgebaut werden. Es geht darum, sie zu ersten, aber wesentlichen Schritten zur Verbesserung ihrer Cybersicherheit zu bewegen. Die Informationen sind verständlich, praktikabel und handlungsleitend und umfassen die folgenden Fragestellungen:</p>
<h6><a href="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_one-1.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-26435 size-fusion-600 alignright" src="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_one-1-600x405.jpg" alt="" width="600" height="405" srcset="https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_one-1-200x135.jpg 200w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_one-1-300x203.jpg 300w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_one-1-400x270.jpg 400w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_one-1-600x405.jpg 600w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_one-1-768x518.jpg 768w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_one-1-800x540.jpg 800w, https://archiv.nw-ihk.de/wp-content/uploads/2024/10/Shark_one-1.jpg 1000w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a><strong>Welche Gesetze muss ich einhalten?</strong></h6>
<h6><strong>Was kommt auf mich zu?</strong></h6>
<h6><strong>Cybersicherheit: Kostentreiber oder Kostensparer?</strong></h6>
<h6><strong>Wie führe ich eigentlich eine Cybersicherheits-Risikoanalyse einfach und pragmatisch durch?</strong></h6>
<h6><strong>Wie kann mir mein IT-Dienstleister bei Cybersicherheit helfen?Welche Risiken bestehen entlang der Lieferkette, und wie kann ich gegensteuern?</strong></h6>
<h6><strong>ie schütze ich mich gegen Ransomware-Angriffe?</strong></h6>
<h6><strong>Wie bereite ich mich auf IT-Notfälle vor? Warum ist Warten eine schlechte Idee?</strong></h6>
<h6><strong>Wie kann ich Arbeiten im Homeoffice und unterwegs sicher gestalten?</strong></h6>
<h6><strong>Wieso hilft mir die Cloud bei meiner Cybersicherheit?</strong></h6>
<h6><strong>Wieso verhalten sich meine Mitarbeiter immer unsicher?</strong></h6>
<h6><strong>ann ich künstliche Intelligenz ohne Sicherheitsrisiko einsetzen?</strong></h6>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Angebote</strong></p>
<h6><strong>#GemeinsamDigital: Webinare bei der DIHK<br />
</strong>Die Industrie- und Handelskammern und die DIHK bündeln gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern ihre Aktivitäten bei der Cybersicherheit. Dazu gehören <a href="https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/gemeinsamdigital/daten-und-informationssicherheit-71366">kostenfreie Webinare</a>.</h6>
<h6><strong>IHK Hannover</strong><br />
Präsenzseminare der IHK Hannover, zum Beispiel die „Cyberabwehrübung“, findet man über den Veranstaltungskalender auf der <a href="http://www.hannover.ihk.de">IHK-Website</a>.</h6>
<h6><strong>NIS-2-Richtlinie: Wer betroffen ist</strong></h6>
<p>Die NIS-2-Richtlinie der EU wird voraussichtlich wird mit dem deutschen Umsetzungsgesetz im nächsten Frühjahr in Kraft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet auf seiner Website Informationen (www.bsi.de) an und hat dazu den Hashtag #nis2know eingeführt. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie werden mehr Unternehmen als bislang von Vorgaben zur Cybersicherheit erfasst. Aber wer genau? Das BSI hat dazu ein Online-Tool entwickelt, mit dem Unternehmen dies feststellen können: <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html">NIS-2-Betroffenheitsprüfung</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/10/praxis-paket-zur-it-sicherheit/">Praxis-Paket zur IT-Sicherheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Was jetzt nötig ist</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2024/09/oppermann-kommentar/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Sep 2024 06:49:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Kommentiert]]></category>
		<category><![CDATA[Featured Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[IHK]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerhard Opermann]]></category>
		<category><![CDATA[IHK Hannover]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Konjunktur]]></category>
		<category><![CDATA[Präsident]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerhard Oppermann, IHK-Präsident, kommentiert:   Wenn überhaupt noch ein Weckruf nötig gewesen sein sollte: Die öffentlich diskutierte Lage bei VW sollte jeder und jedem Einzelnen deutlich vor Augen geführt haben, was die Stunde geschlagen hat. Und es geht nicht nur um die Automobilindustrie. Allerdings hat die natürlich gerade für Niedersachsen und die IHK-Region allergrößte Bedeutung.  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/09/oppermann-kommentar/">Was jetzt nötig ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Gerhard Oppermann,</strong> IHK-Präsident, kommentiert:</h4>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn überhaupt noch ein Weckruf nötig gewesen sein sollte: Die öffentlich diskutierte Lage bei VW sollte jeder und jedem Einzelnen deutlich vor Augen geführt haben, was die Stunde geschlagen hat. Und es geht nicht nur um die Automobilindustrie. Allerdings hat die natürlich gerade für Niedersachsen und die IHK-Region allergrößte Bedeutung.</p>
<p>Man kann sich vielleicht noch darüber streiten, ob die Deindustrialisierung Deutschlands schon eingesetzt hat. Allerdings merkt man ja nie, wann genau eine Schwelle überschritten ist. Nur im Rückblick wird man den Zeitpunkt festlegen können, ab dem die Dinge ins Rutschen kamen. Tatsache ist: Nach Corona stagniert unsere Wirtschaft. Die Wachstumsraten pendeln um den Nullpunkt. Das Getue um ein Plus im Bereich von Zehntelprozentpunkten kann man sich sparen. Und es ist ebenso müßig, die Herausforderungen aufzuzählen: digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft, Demografie, Deglobalisierung. Und was die weltweiten Perspektiven angeht, haben wir selbst im günstigsten Fall &#8211; ohne weitere Eskalationen also &#8211; wenig Schub zu erwarten. So weit die Lage.</p>
<p>Zu allem Überfluss müssen wir aber auch feststellen, dass andere Länder mit dieser Situation besser zurecht kommen. Was also tun? Zuallererst die Situation annehmen. Sagen wir es wie im Fußball: Wenn wir nicht schon auf einem Abstiegsplatz stehen, dann nur kurz drüber. Das muss man erstmal verinnerlichen. Und dann den Kampf annehmen. Alles Handeln am Ziel ausrichten, den Abstieg zu vermeiden. Und zwar als Gesellschaft insgesamt. Die Zeit des Schönspielens ist vorbei.</p>
<p>Was nicht heißt, die großen Ziele – um nur das Klima zu nennen – aus den Augen zu verlieren. Aber solche Ziele werden wir nicht mit einer investitions- und damit innovationsschwachen Wirtschaft erreichen. Noch ein Wort aus dem Fußball: Auf die eigenen Stärken besinnen. Wir haben noch immer eine herausragende Forschungslandschaft. Die Soziale Marktwirtschaft hat sich bewährt, nimmt alle, die wollen, bei der Transformation mit und ist zutiefst mit einer demokratischen Verfassung verbunden. Aber es ist eben eine Markt(!)wirtschaft, die Unternehmen die Freiheit zum Atmen lässt. Da müssen wir wieder hin: Durch weniger Bürokratie, um nur ein Stichwort zu nennen. Und wir brauchen Weltoffenheit und eine freundliche Willkommenskultur: Weil unsere Wirtschaft den Austausch und das friedliche Miteinander zutiefst braucht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/09/oppermann-kommentar/">Was jetzt nötig ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<title>Die E-Rechnung wird Pflicht</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2024/08/die-e-rechnung-wird-pflicht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2024 10:12:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Recht/Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[E-Rechnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2025 kommt auf alle Unternehmen die Einführung der elektronischen Rechnung zu. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten empfangen können. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt. Von Katrin Rolof | katrin.rolof@hannover.ihk.de Für wen gilt die Pflicht? Gibt es Ausnahmen? Die Verpflichtung  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/08/die-e-rechnung-wird-pflicht/">Die E-Rechnung wird Pflicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h6><strong>Zum 1. Januar 2025 kommt auf alle Unternehmen die Einführung der elektronischen Rechnung zu. Ab diesem Zeitpunkt </strong><strong>müssen Unternehmen Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten empfangen können. Die Pflicht zum Versand von </strong><strong>E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt.</strong></h6>
<h6>Von Katrin Rolof | katrin.rolof@hannover.ihk.de</h6>
<h6></h6>
<h6><strong>Für wen gilt die Pflicht? Gibt es Ausnahmen?</strong></h6>
<p>Die Verpflichtung betrifft alle inländischen Umsätze zwischen Unternehmen (B2B). Sowohl das leistende als auch das empfangende Unternehmen müssen im Inland ansässig sein. Selbst Kleinunternehmen sind von dieser Pflicht betroffen. Umsätze an Verbraucherinnen und Verbraucher oder an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten sind jedoch nicht betroffen. Für Privatpersonen können weiterhin Papierrechnungen verwendet werden. Außerdem sind Rechnungen über steuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 bis 29 des Umsatzsteuergesetzes, Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag bis 250 Euro) und Fahrausweise von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.</p>
<h6><strong>Was ist eine E-Rechnung? Wieso sind PDFs nicht zulässig?</strong></h6>
<p><strong>Definition:</strong> Eine E-Rechnung, kurz für elektronische Rechnung, ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird &#8211; häufig im XML-Format. Sie muss eine automatisierte Weiterverarbeitung ermöglichen und der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (CEN-Norm EN 16931) entsprechen.</p>
<p><strong>Formate:</strong> Erfüllt werden diese Anforderungen zum Beispiel von der XRechnung, die im öffentlichen Auftragswesen bereits zum Einsatz kommt, oder von ZUGFeRD ab Version 2.0.1. ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das PDF und XML kombiniert. Im Fall von Abweichungen gehen künftig die Daten des strukturierten Teils (XML) denen der Bilddatei vor. PDF-Rechnung: Eine PDF-Rechnung wird künftig nicht mehr als elektronische Rechnung betrachtet und ist nur noch in einer Übergangsfrist zulässig.</p>
<p><strong>Sonstige Rechnung:</strong> Papierrechnungen und elektronische Rechnungen, die nicht die genannten Anforderungen erfüllen (zum Beispiel PDF-Rechnungen), werden zukünftig unter dem Begriff „sonstige Rechnung“ zusammengefasst.</p>
<p>Interoperabilität: Rechnungen können auch in individuellen Formaten ausgestellt werden, die zwischen dem ausstellenden Unternehmen und Empfängerinnen und Empfängern vereinbart sind &#8211; allerdings nur, sofern diese in das CEN-Format richtig und vollständig überführt werden können. Dies ermöglicht beispielsweise die Weiternutzung von EDI-Verfahren. Das ist für die Wirtschaft von großer Relevanz, da mittels EDI neben Rechnungen auch eine Vielzahl weiterer Informationen ausgetauscht werden, wie Bestellungen, Lieferscheine, Frachtbriefe oder Zahlungen.</p>
<p><strong>Lesbarkeit:</strong> Ab 2025 muss die Rechnung maschinenlesbar sein. Ein XML-Datensatz ist nicht für das menschliche Auge lesbar, kann aber mithilfe von Visualisierungsprogrammen dargestellt werden.</p>
<p><strong>Unterstützung:</strong> Diskutiert wird, dass die Finanzverwaltung, Unternehmen mit einem kostenlosen Angebot zum Erstellen, Übermitteln und Visualisieren von E-Rechnungen unterstützt. Das könnte insbesondere Kleinstunternehmen mit einem überschaubaren Belegumfang, die auch die Belegführung nicht externen Dienstleistern überlassen, helfen. Das Bundesfinanzministerium hat sich allerdings bislang dazu nicht geäußert.</p>
<h6><strong>Wann wird die E-Rechnung Pflicht?</strong></h6>
<p>Ab dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Das gilt auch für Kleinunternehmen oder Rechnungsempfänger und -empfängerinnen, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen. Es ist keine Zustimmung des rechnungsempfangenden Unternehmens mehr erforderlich. Bis zum 31. Dezember 2026 können Rechnungen weiterhin auf Papier übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür die Zustimmung des Empfängers oder der Empfängerin erforderlich. Bis zum 31. Dezember 2027 können Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Jahr 2026 nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, Rechnungen weiterhin auf Papier übermitteln. Auch PDF-Rechnungen und andere elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben bis dahin zulässig, sofern Empfängerinnen oder Empfänger zustimmen. Ab dem 1. Januar 2028 müssen die neuen Anforderungen an die Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen verbindlich eingehalten werden.</p>
<h6><strong>Welche Entwicklungen gibt es in der EU?</strong></h6>
<p>Die E-Rechnung ist Teil der ViDA (= VAT in the Digital Age)-Initiative der EU-Kommission zur wirksameren Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs in den Mitgliedsstaaten. Geplant ist die Einführung eines digitalen Meldesystems, über das Unternehmen Rechnungsangaben zeitnah und transaktionsbasiert an die Finanzverwaltung übermitteln sollen. Der Zeitplan der EU sieht die Umsetzung des Meldesystems bis zum Jahr 2028 vor, jedoch wird derzeit eine Verschiebung auf 2030 oder 2032 diskutiert. Parallel dazu arbeitet Deutschland auf nationaler Ebene an der Einführung von E-Rechnungen. Umsatzsteuerliche Regelungen wurden dazu im Wachstumschancengesetz beschlossen. Diese sind der erste Baustein für ein zukünftiges Meldesystem. Der Start des deutschen Meldesystems ist erst nach der Umsetzung der europäischen Lösung geplant. Gegenwärtig ist weder ein Zeitplan für die Einführung entsprechender Reporting-Pflichten erkennbar, noch gibt es einen Vorschlag, wie genau ein deutsches Meldesystem aussehen könnte. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben die E-Rechnung inklusive eines Meldesystems bereits eingeführt oder bauen dieses in den nächsten Jahren auf. Italien ist in diesem Bereich Vorreiter und übermittelt Rechnungen für innerstaatliche B2B-Umsätze über einen Server der italienischen Finanzverwaltung.</p>
<h6><strong>Was ist zu tun?</strong></h6>
<p>Trotz zahlreicher Vorteile – wie Zeit- und Kostenersparnis &#8211; bringt die E-Rechnung auch vielfältige Herausforderungen mit sich. In Bezug auf die rein technische Umsetzung stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die im Unternehmen eingesetzten Buch[1]haltungs- und Rechnungssysteme E-Rechnungen unterstützen. Da alle Unternehmen bereits zum 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen, ist besonders beim Rechnungseingang Eile geboten. Können die gängigen Formate wie ZUGFeRD und XRechnung bereits empfangen werden? Da die neuen gesetzlichen Regelungen keine Vorgaben zum Übermittlungsweg von E-Rechnungen enthalten, ist für den Empfang zunächst ein E-Mail-Postfach ausreichend. Es bietet sich an, da[1]für eine eigene Rechnungsadresse anzulegen, wie Rechnung@ unternehmen.de. Dann landen die Rechnungen automatisch in einem gesonderten Unterverzeichnis. Da Rechnungen zehn Jah[1]re unveränderbar digital aufbewahrt werden müssen, sollten Unternehmen sich auch über die revisionssichere Archivierung Gedanken machen. Auch eine maschinelle Auswertbarkeit für Zwecke der Betriebsprüfung muss sichergestellt sein. Auf der Rechnungsausgangsseite besteht aufgrund der Übergangsregelungen weniger Zeitdruck. Hier ist in einem nächsten Schritt zu schauen, ob das genutzte Tool ermöglicht, E-Rechnungen ab 2027 oder ab 2028 auszustellen. In den Stammdaten sollten E-Mail-Adressen für den Versand von E-Rechnungen an Geschäftspartner und-partnerinnen ergänzt werden.</p>
<h6><strong>Wie muss eine E-Rechnung aufgebaut sein?</strong></h6>
<p>Die E-Rechnung muss in einem strukturierten Datenformat (zum Beispiel XML) erstellt werden, das die automatische Weiterverarbeitung ermöglicht. Dabei müssen E-Rechnungen die gleichen Pflichtangaben enthalten wie Papierrechnungen, insbesondere:</p>
<ul>
<li>Name und Anschrift des leistenden Unternehmens</li>
<li>Name und Anschrift des empfangenden Unternehmens</li>
<li>Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Steuernummer</li>
<li>Menge und Beschreibung der Ware bzw. Dienstleistung</li>
<li>Zeitpunkt der Lieferung oder Dienstleistung</li>
<li>Entgelt, Umsatzsteuer, Rechnungsbetrag</li>
<li>Zahlungsbedingungen bzw. Fälligkeitsdatum</li>
<li>Bankverbindung</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Tipp: Die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern bieten ab August kostenfreie Info-Veranstaltungen zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht mit Fokus auf kleinere Unternehmen an. Die nächste ist am 30. August 2024. Hier <a href="https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/recht/steuerrecht/umsatzsteuer/umsatzsteuer-national2/elektronische-rechnungen-pflicht-ab-2025-6168870">weitere Termine und Links</a> zur Anmeldung.<br />
</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/08/die-e-rechnung-wird-pflicht/">Die E-Rechnung wird Pflicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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		<item>
		<title>Mehr Geld für Niedersachsens Straßen! </title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2024/07/mehr-geld-fuer-niedersachsens-strassen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 10:16:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Kommentiert]]></category>
		<category><![CDATA[IHK]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentiert]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Infrastruktur]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Niedersachsen]]></category>
		<category><![CDATA[OZG]]></category>
		<category><![CDATA[Straßen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Monika Scherf, Hauptgeschäftsführerin IHK Niedersachsen (IHKN), kommentiert: Wie vielen Schlaglöchern mussten Sie in den vergangenen Tagen auf Niedersachsens Straßen ausweichen? Wenn Sie sich nicht mehr genau daran erinnern können, mag es daran liegen, dass der zunehmend marode Zustand, insbesondere unserer Landesstraßen, teilweise schon zum Alltag geworden ist. Die durch das Land bereitgestellten Haushaltsmittel reichen seit  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/07/mehr-geld-fuer-niedersachsens-strassen/">Mehr Geld für Niedersachsens Straßen! </a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Monika Scherf, Hauptgeschäftsführerin IHK Niedersachsen (IHKN),</strong> kommentiert:</h4>
<p>Wie vielen Schlaglöchern mussten Sie in den vergangenen Tagen auf Niedersachsens Straßen ausweichen? Wenn Sie sich nicht mehr genau daran erinnern können, mag es daran liegen, dass der zunehmend marode Zustand, insbesondere unserer Landesstraßen, teilweise schon zum Alltag geworden ist.</p>
<p>Die durch das Land bereitgestellten Haushaltsmittel reichen seit Jahren nicht aus, um allein den Status quo der Straßensubstanz zu erhalten. Das Ergebnis ist ein dramatischer Sanierungsstau, der durch den wachsenden Mangel an Fachpersonal bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr noch verschärft wird. Als IHK Niedersachsen, Landesarbeitsgemeinschaft der sieben niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, fordern wir schon seit Längerem von der Landesregierung einen deutlichen Aufwuchs des Straßenbauetats. Denn eine bedarfsgerecht ausgebaute Straßeninfrastruktur ist für die Bewältigung von Warenströmen, für Berufspendlerinnen und -pendler sowie für den Freizeitverkehr und letztlich für eine gut funktionierende Volkswirtschaft unabdingbar.</p>
<p>Die steigenden Defizite im Netz der niedersächsischen Landesstraßen beeinträchtigen nicht nur den Verkehrsfluss, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Untermauert werden unsere Appelle an das Land nun auch vom Landesrechnungshof. Der aktuelle Jahresbericht zeigt deutlich, welch hohen Investitions- und Sanierungsstau die niedersächsische Straßeninfrastruktur aufweist. Demnach beträgt der aufgelaufene Fehlbedarf allein für die Instandhaltung bereits 216 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung von Baupreissteigerungen müssten die Mittel für den Substanzerhalt in den kommenden Jahren auf mindestens 143 Mio. Euro aufgestockt werden. Die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung sieht aber nur 85 Mio. Euro für die Jahre 2025 bis 2027 vor. Statt zu investieren, wird wichtige Infrastruktur weiter auf Verschleiß gefahren. Dabei muss die Devise für die Politik lauten: Mehr Geld für Niedersachsens Straßen! Sanierungsstau beheben, Substanzverlust stoppen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mehr dazu finden Sie in einer <a href="http://www.ihk-n.de/1PagerStrassen">aktuellen Kurzübersicht (&#8222;1-Pager&#8220;)</a> der IHKN.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/07/mehr-geld-fuer-niedersachsens-strassen/">Mehr Geld für Niedersachsens Straßen! </a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Onlinezugangsgesetz: Noch kein Durchbruch</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2024/06/ozg-kein-durchbruch/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jun 2024 09:37:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured Kommentiert]]></category>
		<category><![CDATA[IHK]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentiert]]></category>
		<category><![CDATA[Christian Grascha]]></category>
		<category><![CDATA[IHK Hannover]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinezugangsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[OZG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Christian Grascha kommentiert: Endlich: Bundesrat und Bundestag haben sich im Vermittlungsverfahren in diesem Monat auf ein Upgrade des Onlinezugangsgesetzes verständigt. Das Ergebnis hat Licht und Schatten. Es gibt Schritte nach vorn, aber noch nicht den großen, der den Durchbruch bei der Verwaltungsdigitalisierung bringen würde. Gut ist auf jeden Fall, dass die schon bestehende BundID als  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/06/ozg-kein-durchbruch/">Onlinezugangsgesetz: Noch kein Durchbruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Christian Grascha</strong> kommentiert:</h4>
<p>Endlich: Bundesrat und Bundestag haben sich im Vermittlungsverfahren in diesem Monat auf ein Upgrade des Onlinezugangsgesetzes verständigt. Das Ergebnis hat Licht und Schatten. Es gibt Schritte nach vorn, aber noch nicht den großen, der den Durchbruch bei der Verwaltungsdigitalisierung bringen würde.</p>
<p>Gut ist auf jeden Fall, dass die schon bestehende BundID als Zugang zur digitalen Verwaltung soll zur DeutschlandID als zentralem Bürgerkonto weiterentwickelt werden. Damit würde es eine bundesweit einheitliche Identifizierung geben.</p>
<p>Und immerhin führt der Bund für seine Leistungen ein einklagbares Recht auf digitale Verwaltung ein &#8211; ohne dass daraus allerdings Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche abgeleitet werden können.</p>
<p>Und ebenfalls positiv: Digitale Anträge ohne händische Unterschrift sollen die Papierform ersetzen, damit soll der Weg zum Amt erspart bleiben.</p>
<p>Soweit die Schritte nach vorn. Auf der Schattenseite steht, dass die strukturellen Hindernisse für eine durchgreifende Verwaltungsdigitalisierung nicht abgebaut wurden. Erfolgreiche Digitalisierung ist nur möglich, wenn zwischen allen Ebenen und allen Beteiligten, Bund, Länder und Kommunen, einheitliche Standards definiert werden. Dadurch dass der Bund keine zusätzlichen Finanzmittel bereitstellt, erhalten die Länder unter anderem über den IT-Planungsrat Kompetenzen. Hier herrscht de facto ein Einstimmigkeitsprinzip. Das kann es schwer machen, einheitliche Standards durchzusetzen.</p>
<p>Wenn der IT-Planungsrat aber bei der Festlegung der Standards eine wichtigere Rolle einnehmen soll, dann muss er arbeitsfähig sein, um schnell diese einheitlichen Standards erreichen zu können.</p>
<p>Gute Ansätze reichen nicht. Das Ziel bleibt ein Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen den einzelnen Registern in Echtzeit sowie ein wirkliches Once-only-Prinzip, damit Unternehmen &#8211; und Bürgerinnen und Bürger &#8211; dem Staat nur noch einmal die notwendigen Daten zur Verfügung stellen müssen. Um das zu erreichen, braucht es aber wahrscheinlich nicht nur ein Onlinezugangsgesetz 3.0, sondern endlich den Willen und die Einsicht auf allen politischen Ebenen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://archiv.nw-ihk.de/2024/06/ozg-kein-durchbruch/">Onlinezugangsgesetz: Noch kein Durchbruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://archiv.nw-ihk.de">NW IHK</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Konjunktur: Kraftlos auf dünnem Eis</title>
		<link>https://archiv.nw-ihk.de/2024/06/konjunktur-kommentar/</link>
					<comments>https://archiv.nw-ihk.de/2024/06/konjunktur-kommentar/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[IHK]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jun 2024 12:06:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Featured IHK]]></category>
		<category><![CDATA[Featured Kommentiert]]></category>
		<category><![CDATA[IHK]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Mirko-Daniel Hoppe]]></category>
		<category><![CDATA[Hannover]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Konjunktur]]></category>
		<category><![CDATA[Niedersachsen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dr. Mirko-Daniel Hoppe, Leiter Industrie und Verkehr der der IHK Hannover, kommentiert die aktuelle Lage der Konjunktur: Jetzt diskutieren wir schon über Zehntelprozentpunkte. Zuletzt haben Regierung und Institute ihre Wachstumsprognosen auf niedrigem Niveau  minimal angehoben. Aber alles bleibt unter einem halben Prozent. Dass die EU Deutschland zuletzt wieder schwächer bei nur plus 0,1 Prozent sah,  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5><strong>Dr. Mirko-Daniel Hoppe, Leiter Industrie und Verkehr der der IHK Hannover, kommentiert die aktuelle Lage der Konjunktur:<br />
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<p>Jetzt diskutieren wir schon über Zehntelprozentpunkte. Zuletzt haben Regierung und Institute ihre Wachstumsprognosen auf niedrigem Niveau  minimal angehoben. Aber alles bleibt unter einem halben Prozent. Dass die EU Deutschland zuletzt wieder schwächer bei nur plus 0,1 Prozent sah, zeigt umso mehr, wie dicht wir an einer Rezession entlangschrammen.</p>
<p>Mehr als ein leichtes Aufflackern des Konjunkturfeuers stellen aber auch die etwas lichteren Prognosen kaum dar. Eine wirkliche Erholung ist nicht auszumachen, selbst wenn Konsum und Exporte doch wieder leicht anspringen. Ein leichtes Plus birgt allerdings auch die Gefahr, dass sich Hoffnung breit macht: Es wird schon gehen, ohne die wirklichen Probleme anzupacken.</p>
<p>Es wird nicht gehen: Deutschland hat sich zur Wachstumsbremse Europas entwickelt. Nahezu alle anderen Länder – die ja mit denselben externen Einflüssen konfrontiert sind – entwickeln sich besser als Deutschland.</p>
<p>Apropos externe Einflüsse: Die weltweiten Risiken sind kaum noch zu überblicken, und hinter jeder Ecke lauert das nächste. Für die unmittelbar betroffenen Menschen ist das schon jetzt dramatisch. Aber das Arsenal möglicher Gefahren bedroht auch den Welthandel. Wird nur eine real, wären die Folgen erheblich. Und gleich mehrere? Kaum auszudenken. Wobei die deutsche Außenwirtschaft oft als größter Verlierer gilt.</p>
<p>Das Eis ist dünn und hat teilweise Risse. Unabhängig davon – oder umso mehr – müssen wir unsere Hausaufgaben machen. Es geht dabei um viel mehr als eine Konjunkturdelle. Die strukturellen<br />
Probleme überwiegen. Der Standort droht seine Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Unternehmen stellen ihre Investitionen vor Ort zurück: Gründe sind sprunghafte Wirtschaftspolitik, Bürokratielast oder die Energiepreise. Die Liste ließe sich problemlos um langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, Arbeitskräftemangel oder hohe Steuerlast erweitern. Da investiert man lieber gleich in den USA oder lässt es komplett.</p>
<p>Wir brauchen diese Investitionen aber dringend hier, damit unser Potenzialwachstum nicht verloren geht und wir im Falle eines Aufschwungs überhaupt wachsen können!  Es ist, als ob die Wirtschaft auf einen Befreiungsschlag wartet: Endlich ein investitionsfreundlicher Kurs, der auch gehalten wird. Was die Unternehmen dabei am meisten suchen, ist Vertrauen in die Wirtschaftspolitik. Und eine wirkliche Reduzierung der Bürokratie. Beides stand zuletzt in der IHKN-Konjunkturumfrage als Voraussetzung für Investitionen hierzulande weit oben &#8211; noch vor Steuererleichterungen oder Investitionsprämien: Ein klares Signal.</p>
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